
NEOS: Begutachtung zeigt, dass Mindestsicherungsreform mangelhaftes Stückwerk ist
Gerald Loacker: „Es gibt weiterhin keine bundeseinheitliche Regeln und eine Reform der Notstandshilfe wurde gar nicht angegangen.“
Wien (OTS) – Anlässlich des Endes der Begutachtungsfrist für die Reform der Mindestsicherung, sieht sich NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker in seiner Kritik bestätigt: „Dieses Gesetz ist schlecht gemacht, es ist schlampig und bleibt Stückwerk. Wieso nach der ersten Ankündigung für diese Nicht-Reform nochmals sieben Monate gebraucht wurden, ist nicht nachvollziehbar. Es gibt immer noch keine bundesweit einheitliche Regelung sowie keine Residenzpflicht. Die Gefahr des Mindestsicherungstourismus bleibt damit aufrecht. Dass die Regierung darüber hinaus Deutsch zur Voraussetzung macht und gleichzeitig Deutschkurse streicht, ist schlichtweg zynisch.“ Zusätzlich betont Loacker, dass 70 Prozent der Mindesicherungsbezieher_innen aufstocken und somit von den groß beworbenen „Leistungsanreizen“ nichts haben: „Das ist weder fair noch leistungsfördernd. Die Verantwortlichen haben nicht verstanden, wie die Systeme Notstandshilfe und Mindestsicherung vernetzt sind.“
Loacker kritisiert, dass durch die fehlende bundesweit einheitlichen Regelung der Fleckerlteppich im Sozialwesen weiter bestehen bleibt: „Egal ob Freibeträge, Vermögenszugriff oder Kontrollsysteme, hier können die Länder weiter selbst entscheiden. Und sie alle müssen eine eigene Kontrollinfrastrukur aufbauen, das bedeutet keinen Datenabgleich, stattdessen mehr Bürokratie.“
Der NEOS-Sozialsprecher vermisst auch eine ganzheitliche Reform der Sozialhilfe: „Es ist nicht erklärbar, warum man die Mindestsicherung umbaut, die Notstandshilfe aber nicht angreift und deren Reform nach hinten verschiebt. Eine Reform der Mindestsicherung muss Hand in Hand mit einer Reform der Arbeitslosenversicherung gehen. Das eine System ohne das andere zu reformieren macht keinen Sinn.“ Loacker erinnert in diesem Zusammenhang an das von NEOS ausgearbeitete Modell des Bürgergeldes, dass diese und weitere Leistungen zusammenfassen und nach Notwendigkeit und Anspruch an die Bürger_innen auszahlen würde.
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