AK Erfolg: Kundenfreundliche Lösung für Amazon KundInnen erreicht

Wien (OTS) – Die AK konnte nach einer Verbandsklage gegen Amazon wegen rechtswidriger Klauseln und Geschäftspraktiken eine konsumentenfreundliche Lösung erzielen: Amazon Prime KundInnen erhalten die Preiserhöhungen auf Verlangen zurück. Geschenkgut-scheine und Geschenkkarten sind nunmehr zehn Jahre gültig. Die Rechnungsgebühr von 1,51 Euro wird ebenfalls rückerstattet.

Die AK hat erfolgreich eine Verbandsklage gegen Amazon wegen zehn rechtswidriger Klauseln sowie zwei Geschäftspraktiken geführt. Die Urteile sind rechtskräftig. Nach Verhandlungen der AK mit Amazon zur Umsetzung der Urteile konnte schließlich eine kundenfreundliche Lösung für betroffene KonsumentInnen erreicht werden:

Amazon hat den Preis für das Prime Angebot ab Februar 2017 von 49 auf 69 Euro (beim Studententarif von 24 auf 34 Euro) erhöht. Diese Preiserhöhungen erhalten KundInnen jetzt von Amazon auf Verlangen zurück. Bei einer Mitgliedschaft für zwei Jahre beträgt die Rückerstattung in Summe 40 Euro (beim Studententarif 20 Euro).

KundInnen erhalten die Preiserhöhung wahlweise auf das in ihrem Kundenkonto hinter-legte Zahlungsmittel zurück oder in Form eines Amazon Einkaufsgutscheins, den sie zehn Jahre lang einlösen können. Betroffene KonsumentInnen können sich bis 30.06.2019 direkt beim Amazon Kundenservice (per Telefon, E-Mail oder Chatanfrage) melden und ihre Ansprüche geltend machen.

Geschenkgutscheine und Geschenkkarten, die vor dem 01.07.2014 ausgestellt wurden, waren ursprünglich mit Ende des dritten Jahres nach Kauf befristet. Auch hier hat Amazon reagiert und die Verfallsfrist für diese Gutscheine und Geschenkkarten auf zehn Jahre verlängert.

Zurückgefordert werden kann die von Amazon verrechnete Gebühr von 1,51 Euro für die Zahlung auf Rechnung. KonsumentInnen können sich zwecks Rückerstattung der Gebühr direkt an den Amazon Kundenservice wenden.

Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
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