Städtebund: EU- Gesetz zu Digitalen Diensten schließt Städte aus

Erster Workshop von Digital-Giganten dominiert – Zivilgesellschaft, Sozialpartner und Städte haben keine Mitsprache

Wien (OTS/RK) – In Brüssel hat diese Woche die die Auseinandersetzung über eines der zentralen Gesetzgebungsvorhaben der EU im Digitalbereich 2020, dem EU-Rechtsrahmen für Digitale Dienste (Digital Services Act) begonnen. Erstmals wurde das Thema in einem Auftaktworkshop im Binnenmarktausschuss erörtert.

Die neue Regelung soll die derzeitige Grundsatzregelung, die E-Commerce-Richtlinie, ablösen. Dem Vernehmen nach sollen die Haftungsregelungen für digitale Plattformen neu geregelt werden, sowie auch die Durchsetzung von Rechtstiteln gegenüber Plattformen. Der Zugang zu bestehenden Daten für Städte, um die digitale Verwaltung auszubauen, soll hingegen erleichtert werden.

Irritiert darüber, dass nun beim ersten Workshop sowohl NGOs als auch Gewerkschaften und Städte nur als ZuhörerInnen zugelassen waren, zeigte sich heute Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger: „Ich erwarte mir, dass die Städte, die von massiv involviert und betroffen sind, künftig auch Mitsprache erhalten. Es kann nicht sein, dass ausschließlich die VertreterInnen der digitalen Konzerne Gehör finden“, kritisierte Weninger.

Gerade aus Sicht der lokalen und regionalen Wirtschaft sei ein Ausschluss etwa des Hotelgewerbes, von Taxiunternehmen oder städtischen FachexpertInnen der falsche Weg. „Die EU-Institutionen müssen sich vor allem um europäische Unternehmen und ArbeitnehmerInnen, um die Sozialpartner in der EU und um die Gebietskörperschaften kümmern, damit dieses Projekt ein Erfolg wird. Die EU-Kommission hat bereits öfter mit Städten und Regionen gesprochen, diese Tradition sollte fortgesetzt werden“, so Weninger abschließend.

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