Bundesheergewerkschaft Haidinger, die Zeit ist reif: “Besoldung der mobilgemachten Soldaten muss angepasst werden”

Ich will keine Neidgenossenschaft innerhalb der mobilgemachten Einheiten.

Wien (OTS) – Mit BGBL 131/2020 vom 6.4.2020 verfügt die Frau Bundesminister für Landesverteidigung die Heranziehung von Wehrpflichtigen zum Einsatzpräsenzdienst. Aus der PK vom 6.4.2020 konnten wir entnehmen, dass es sich dabei um 13 Kompanien handeln soll. In der Verfügung wird angeordnet, dass diese Heranziehung vorrangig Wehrpflichtige des Milizstandes in strukturierten Einheiten aus allen Ergänzungsbereichen zu umfassen hat. Damit beginnt das eigentliche Problem. Bei der Zusammenstellung dieser Kompanien wird es zu vielen Ausfällen kommen, die bereits beurteilt wurden. Damit müssen Lücken der Mobilmachung geschlossen werden. Dies geht nur über eine weitere – größere Mobilmachung oder über freiwillig WaffenÜbende Milizsoldaten (fWÜ). Dies würde bedeuten, dass es zu mindestens zwei unterschiedliche Besoldungshöhen kommen wird. Bedient man den Milizrechner des BMLV im Internet, errechnet man leicht für die gesamte Zeit die bis dato vorgegeben ist (4.5 bis 31.7) einen Betrag von 5207,32€ für den mobilgemachten Wachtmeister, während der Milizrechner einen Betrag für den gleichen Zeitraum von 9508,80 für einen Wachtmeister der Miliz, der fWÜ leistet präsentiert. Das heißt also der mobilgemachte Wachtmeister bekommt für den selben Einsatz wie der fWÜ Mann nur ca. die Hälfte. “Das ist nicht ok, jetzt stehen wir dort, wo im Bereich der Zivildiener bereits Verfassungsklagen wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz angekündigt wurde”, so Manfred Haidinger, Präsident der Bundesheergewerkschaft. “Das brauchen wir beim Heer nicht”, so Haidinger weiter.” Ich verlange daher von der Bundesregierung und natürlich auch vom Gesetzgeber, dass der Einsatzpräsenzdienst, ein Gesetz welches seit dem “zweiten Weltkrieg” noch nie angepasst wurde, vielleicht auch weil man sich dachte, dieses Gesetz nie zu gebrauchen, mindestens auf die Ebene der Besoldung des fWÜ Soldaten angehoben wird. Die Bundesheergewerkschaft wird daher jedem mobilgemachten Milizsoldaten, bei der Durchsetzung seiner Rechte zur Seite stehen. Sollten sich unter den Betroffenen auch Rechtsanwälte befinden, so laden wir diese ein, mit uns ein Stück des Weges zu gehen und vielleicht auch Geschichte zu schreiben.

Bundesheergewerkschaft
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