Landesverwaltung erledigt Unternehmeranliegen in Corona-Krise „möglichst unbürokratisch und situationsangepasst“

Fahrzeugüberprüfungen und Genehmigungen für gewerblich genutzte Fahrzeuge werden unter der Wahrung erforderlicher Schutzmaßnahmen wieder hochgefahren

St. Pölten (OTS/NLK) – Trotz eingeschränkten Parteienverkehrs steht die Landesverwaltung weiterhin uneingeschränkt für Niederösterreichs Betriebe zur Verfügung. „Mir ist vollkommen klar, dass unsere Betriebe derzeit ganz andere Herausforderungen zu bewältigen haben, daher habe ich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen, Angelegenheiten möglichst unbürokratisch und situationsangepasst zu erledigen“, unterstreicht Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger.

„Obwohl es derzeit viele Einschränkungen des öffentlichen Lebens gibt, ist der Landesdienst in der Lage Anfragen, Anliegen und Anträge der Unternehmen vom Home-Office aus zu bearbeiten. Dies führt zu keinen Leistungseinbußen für unsere Betriebe“, betont Landesrat Danninger. Von den Sachverständigenabteilungen und Gebietsbauämtern wird angeboten, im Rahmen der gültigen Schutzvorkehrungen Begutachtungen, Stellungnahmen und Beratungen auch ohne kommissionelle Verhandlungen telefonisch, digital zu erledigen. Bei Notwendigkeit finden auch Ortsaugenscheine mit reduziertem Teilnehmerkreis und entsprechendem Abstand statt.

Fahrzeuggenehmigungen an den Landes-KFZ-Prüfstellen wurden in den letzten Wochen nur für systemrelevante Fahrzeuge wie Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge zur Lebensmittelversorgung ausgestellt. „Ab nächster Woche werden wir Fahrzeugüberprüfungen und Genehmigungen für dringende Fälle und gewerblich genutzte Fahrzeuge unter der Wahrung erforderlicher Schutzmaßnahmen wieder hochgefahren. Auch hier werden wir als Landesverwaltung rasch reagieren“, unterstreicht der Wirtschaftslandesrat.

Bei den Behörden, Gebietsbauämtern und Sachverständigenabteilungen besteht weiterhin uneingeschränkt die Möglichkeit, sämtliche Angelegenheiten einzubringen und diese werden so rasch wie möglich abgearbeitet. Dies umfasst auch jetzt in Zeiten der Corona-Krise beispielsweise Gewerbeanmeldungen und alle Anlagenverfahren wie z.B. Betriebsanlagen- und UVP-Genehmigungen oder energierechtliche Verfahren. Verhandlungen können aktuell aus Gründen des Infektionsschutzes zwar nicht stattfinden, die Vorbereitungen für die Zeit danach laufen aber bereits auf Hochtouren. Dadurch sollen die betroffenen Verhandlungen möglichst rasch nachgeholt werden.

Weitere Informationen: Büro LR Danninger, Mag. Andreas Csar, Telefon 02742/9005-12253, E-Mail andreas.csar@noel.gv.at

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