AK: Kreditstundungen sollen verlängert werden – Achtung Zinsenfalle! 1

Regierung plant Kreditstundungen um weitere vier Monate bis Oktober zu verlängern – Es braucht einen Zinsenstopp während Stundungszeitraums

Wien (OTS) – Das gesetzliche Recht auf Kreditstundungen gilt noch bis 30. Juni. Nun plant die Regierung, das Stundungsrecht um weitere vier Monate – bis 31. Oktober – zu verlängern. „Das ist positiv. Es braucht aber auch einen Zinsenstopp während des Stundungszeitraumes, denn wenn im Hintergrund die Zinsen unbemerkt weiterlaufen, dann wird es teuer!“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.

Im Rahmen des 3. Corona-Paketes hat die Regierung ein gesetzliches Recht für Kreditstundungen bei Verbraucherkrediten beschlossen. Demnach haben KreditnehmerInnen in Zahlungsschwierigkeiten das Recht, ihre Kredite für drei Monate zu stunden, das heißt: Die Kreditlaufzeit verlängert sich um drei Monate. Das gilt für Konsum-und Hypothekarkredite und beinhaltet, dass Pauschalraten, Tilgungs-und Zinszahlungen während des Stundungszeitraumes ausgesetzt werden können.

Nun liegt ein Änderungsvorschlag vor. „Es ist ein richtiger Schritt, dass das gesetzliche Stundungsrecht um weitere vier Monate verlängert werden soll, nämlich bis 31. Oktober“, betont Zgubic. „Falls die Arbeitslosigkeit weiter so hoch bleibt, sollte dieses Recht auf Kreditstundungen über den 31. Oktober verlängert werden.“ Was der AK besonders wichtig ist: „Die Gesetzesnovelle muss klarstellen, dass die Banken während des Stundungszeitraumes die vertraglich vereinbarten Zinsen nicht weiter verrechnen dürfen“, verlangt Zgubic. „Erfolgen etwa gar keine Kreditrückzahlungen und die Zinsen laufen weiter, dann wächst im Hintergrund – von Konsumentinnen und Konsumenten unbemerkt – der aushaftende Kreditsaldo.“

Ein Beispiel zur Illustration: Bei einem Wohnkredit sind 100.000 Euro offen, der Zinssatz beträgt 1,8 Prozent pro Jahr. Laufen die Zinsen über zwei Quartale (sechs Monate) weiter, ohne dass Rückzahlungen erfolgen, dann fallen Zinsen von rund 912 Euro an. Der Kreditsaldo steigt also durch die Zinsanlastung auf 100.912 Euro.

Diese Dynamik von Zinseszinsen ist vor allem bei Wohnkrediten mit hohen Kreditsummen und bei teuren Konsumkrediten nicht zu unterschätzen. Der Anstieg der Zinslast entfällt nur dann, wenn während des Stundungszeitraumes keine Zinsen anfallen („Zinsenstopp“). Die AK fordert, dass die Banken in der Krise nicht mehr Geld auf dem Rücken der KreditnehmerInnen verdienen sollen. „Denn das Ziel des Gesetzgebers ist die finanzielle Entlastung von Kreditnehmern in Zahlungsschwierigkeiten. Die durch die Stundung verlängerte Laufzeit des Kredites soll nicht dazu führen, dass die Banken auch drei bis sieben Monate mehr an Zinsen lukrieren. Die gesetzlichen Schutzbestimmungen dürfen kein Zubringer für höhere Erträge sein“, so Zgubic.

(Forts.)

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