
Empfehlungen zur schrittweisen Rückkehr zum Alltag in den Einrichtungen und Programmen der Behindertenhilfe der Länder
Wien (OTS/BMSGPK) – Menschen mit Behinderungen zählen dann zur Hochrisikogruppe, wenn mit ihrer Behinderung ein besonderes gesundheitliches Risiko verbunden ist. Das Sozialministerium hat daher „Empfehlungen zur Lockerung der COVID-19-bedingten Einschränkungen in den Einrichtungen und Programmen der Behindertenhilfe der Länder“ erarbeitet und am 29. Mai 2020 veröffentlicht.****
Sozial- und Gesundheitsminister Rudi Anschober: “Ebenso wie in den Alten- und Pflegeheimen müssen wir auch in den Angeboten der Behindertenhilfe schrittweise wieder zum Alltag zurückkehren. Wir haben daher auch für diesen Bereich „Empfehlungen für eine schrittweise Rückkehr zum Alltag“ erarbeitet. Da uns die Partizipation der betroffenen Menschen besonders wichtig ist, haben wir diese Empfehlungen mit den Organisationen der Menschen mit Behinderungen und den Trägern der Einrichtungen an einem runden Tisch am 3. Juni 2020 diskutiert. Der Schutz der Gesundheit steht dabei in einem Spannungsfeld zum Grundsatz der Selbstbestimmung. Das Grundrecht der persönlichen Freiheit muss immer beachtet werden, daher war es uns ein Anliegen, auch die Volksanwaltschaft und das Vertretungsnetz in diese Diskussion mit einzubeziehen. Die neuen Empfehlungen wurden selbstverständlich auch mit den Bundesländern abgestimmt. Sie sind ab sofort auf der Webseite des Sozialministeriums zu finden.“
[Zu den Empfehlungen]
(https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coron
avirus—Fachinformationen.html)
(Schluss)
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Margit Draxl
Pressesprecherin
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