Verfassungsgerichtshof ordnet Überprüfung des Erwachsenenschutzgesetzes an

Derzeit kann in Österreich in einem Gebiet nur ein einziger Verein für den Erwachsenenschutz tätig sein. Der Grazer Verein PENTAS kämpft um eine Verbesserung der Ist-Situation.

Graz/Wien (OTS) – Auf Betreiben des Grazer Vereins PENTAS hat der Verfassungsgerichtshof im Juni 2020 erkannt, dass der Inhalt der Bestimmungen der §§ 1, 1a, 2 und 3 des Erwachsenenschutzvereinsgesetzes auf ihre Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit hin von Amts wegen zu überprüfen sind. Die Regelungen, wonach nur ein Verein mit Aufgaben in einem Gebiet betraut werden darf, sind damit in Frage gestellt.

Derzeit keine Wahlmöglichkeit

Mit 01.07.2018 wurde das Sachwaltergesetz aufgehoben und das Erwachsenenschutzgesetz neu ratifiziert und damit auch das Erwachsenenschutzvereinsgesetz. Danach besteht im Bundesgebiet Österreich, und damit auch in der Steiermark, nur die Möglichkeit, einen anerkannten Erwachsenenschutzverein mit den umfassenden Aufgaben, die das Erwachsenenschutzgesetz vorgibt, zu beauftragen. Zum Aufgabenbereich gehört es beispielsweise, im Auftrag der Gerichte verpflichtende Abklärungen (Clearings) im Rahmen der Bestellungen von Erwachsenenvertretungen durchzuführen, zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung bestellt zu werden usw.

Entsprechend der aktuell noch in Kraft stehenden Verordnung haben Gerichte, Betroffene und Angehörige in der Steiermark keine Wahlmöglichkeit – es ist ein einziger anerkannter Erwachsenenschutzverein zuständig und somit vorgegeben.

Rasche Hilfe oft schwierig

Sollte ein anderer Verein, wie es das Ziel des Grazer Vereins PENTAS ist, eine Eignungsfeststellung als Erwachsenenschutzverein erreichen wollen, ist das aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht möglich. Auch nur eine Prüfung der Eignung eines weiteren Vereins ist bereits gesetzeswidrig!
Dazu die Obfrau des Vereins PENTAS, Mag.a Ingeborg Windhofer:
„Unseres Erachtens nach ist diese Form der Regelung, wonach immer nur ein einziger Erwachsenenschutzverein für eine Aufgabe an einem Ort zuständig sein darf und kann, unsachlich und zudem nicht geeignet, vor allem auf die Bedürfnisse der einzelnen betroffenen Personen und deren Angehörigen einzugehen. Auch für soziale Einrichtungen und die zuständigen Pflegschaftsgerichte ist die aktuelle Verordnung für ein rasches und flexibles Handeln ungeeignet.“

PENTAS geht bis zum Verfassungsgerichtshof

Der Grazer Verein PENTAS kämpft um eine Verbesserung der Ist-Situation und geht dafür bis zum Verfassungsgerichtshof. “Es freut uns berichten zu können, dass der Verfassungsgerichtshof unsere Bedenken geteilt hat und die Bestimmungen und die in Zusammenhang stehende Verordnung von Amts wegen überprüfen lässt.”, sagt Mag.a Ingeborg Windhofer. Wird das Gesetz geändert, ist es Ziel des Grazer Vereins PENTAS, die Eignungsfeststellung als Erwachsenenschutzverein zu erreichen und als Qualitätsbotschafter für den Raum Steiermark die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben wahrzunehmen. Für Betroffene, deren Angehörige, für Pflegschaftsgerichte, Behörden und soziale Einrichtungen wird das im gesamten Bereich des Erwachsenenschutzgesetzes zu einer spürbaren Erleichterung, zu flexibleren Abläufen und zu kürzeren Wartezeiten führen.

Über den Verein PENTAS

Der 2018 gegründete gemeinnützige Verein PENTAS bietet sowohl für seine Mitglieder als auch für Nicht-Mitglieder umfassendes Service, Informationen und Beratung rund um das seit 2018 geltende neue Erwachsenenschutzgesetz an. Der Verein organisiert über seine Mitglieder Erwachsenenvertretungen, schult und begleitet diese in ihrer Tätigkeit. Mit Kooperationspartnern werden verschiedene Unterstützungsleistungen angeboten.

Mag.a Ingeborg Windhofer, Obfrau Verein PENTAS
windhofer@verein-pentas.at
+43 316 232033 | +43 664 8467880
Joanneumring 16/I, 8010 Graz
www.verein-pentas.at

Rechtliche Vertretung: Mag.a Barbara Kailbauer, Kanzlei Reif & Partner, Graz

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