Gerstl: SPÖ-Krainer beschädigt mit nächster Sinnlos-Aktion den Ibiza-Untersuchungsausschuss

Wien (OTS) – Am kommenden Donnerstag wird die Rechtsanwältin der ÖBAG, Dr. Hlawati, im Untersuchungsausschuss befragt werden. “Jan Krainer versucht schon im Vorfeld ihrer Befragung, die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, eine Grundfeste im liberalen Rechtsstaat, zu demontieren, um seine Polit-Show weiter zu inszenieren”, so Wolfgang Gerstl, ÖVP-Fraktionsvorsitzender im Ibiza-Untersuchungsausschuss.

Sowohl vor dem Strafgericht, wie vor dem Zivilgericht als auch vor einem Untersuchungsausschuss gilt: “Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Angelegenheiten und die ihm sonst in seiner beruflichen Eigenschaft bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse seiner Partei gelegen ist, verpflichtet.”

Tatsächlich hat Krainer den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses in einer E-Mail aufgefordert, man möge über den Finanzminister Gernot Blümel versuchen, die ÖBAG anzuweisen, dass die Rechtsanwältin der ÖBAG von ihrer Verschwiegenheitspflicht gegenüber ihrer Mandantin für die Befragung im Untersuchungsausschuss entbunden werden soll.

“Nicht nur, dass ein Rechtsanwalt, auch wenn er von der Verschwiegenheitspflicht von seinem Mandanten entbunden wird, trotzdem verpflichtet ist, die Interessen seines Mandanten zu schützen – er würde sonst seine Zulassung verlieren. Auch müsste dem Abgeordneten bewusst sein, dass dem Finanzminister als Eigentümervertreter in der ÖBAG gegenüber dem Vorstand der ÖBAG, einer Aktiengesellschaft, grundsätzlich kein Weisungsrecht zukommt. Ein kurzer Blick ins Aktiengesetz hätte gereicht, um sich dieses Umstandes bewusst zu werden.”

“Anstatt den Ausschussvorsitzenden mit sinnlosen, rechtsstaatlich fragwürdigen Aufträgen zu bombardieren, sollte die SPÖ-Fraktion nun endlich wieder zur Sacharbeit und zum eigentlichen Untersuchungsgegenstand zurückkehren. Es gibt genug aufzuklären, nachdem nach monatelangem Warten nun endlich das Ibiza-Video vorliegt. Und das geht auch ohne, dass wir den Rechtsstaat oder die anwaltliche Schweigepflicht in Frage stellen.” (Schluss)

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