Landwirtschaftsministerium beantwortet Protest Vollspaltenboden: Förderung, kein Verbot

VGT dazu: Seit Jahren ist im Tierschutz in Österreich nichts mehr weiter gegangen, wir brauchen jetzt und hier einen großen Wurf – Stroh statt Beton für Schweine!

Wien (OTS) – Tausende besorgte Bürger_innen haben sich an Landwirtschaftsministerin Köstinger gewandt, sie möge den Vollspaltenboden verbieten und durch Stroh ersetzen. Darauf antwortet jetzt der Ombudsmann des Landwirtschaftsministeriums öffentlich auf deren Webseite. Zwar wird das Problem anerkannt, doch man wolle nicht mit Verboten vorgehen, sondern mit Förderungen. Und er behauptet wieder einmal, in Österreich gäbe es aufgrund der hohen Tierschutzstandards ein Bauernsterben, und dass die Konsument_innen in Wahrheit keine Umstellung wollen würden, sonst könnten sie ja Bio kaufen. VGT-Obmann Martin Balluch stellt das richtig: „Das Legebatterieverbot kam auch als Verbot und nicht durch Förderungen, und war ein rundum großartiger Erfolg, auf den alle Seiten stolz waren. Warum diesen erfolgreichen Weg verlassen? Wenn 96 % der Menschen eine Stroheinstreu für Schweine für wichtig erachten und 94 % sogar wollen, dass die Stroheinstreu verpflichtend vorgeschrieben wird, dann sollte sich die Volksvertretung in einer Demokratie daran halten!“

Und Balluch weiter: „Das Bauernsterben hat absolut gar nichts mit Tierwohlstandards zu tun. Es gab das Bauernsterben schon vor dem Bundestierschutzgesetz und es findet auch im Schweinemastbereich statt, obwohl es da in Österreich überhaupt keine Tierwohlstandards gibt, sondern sich alle nur an die EU-Mindeststandards halten müssen. Und dass die Konsument_innen keine Änderung wollen, weil sie nicht jetzt schon Biofleisch kaufen, stimmt nicht. Vor dem Legebatterieverbot wollten 86 % ein Verbot, aber 80 % haben Käfigeier gekauft. Als das Verbot kam und die Käfigeier aus den Regalen verschwanden, kauften auch diese 80 % ihre Bodenhaltungs- oder Freilandeier um mehr als den doppelten Preis ohne zu murren. Faktum ist, dass die Menschen bereit sind, mehr zu bezahlen, wenn das für alle Konsument_innen gilt und die Standards der Tierhaltung in ganz Österreich dadurch ansteigen. Wollen die Menschen eine 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung für Autos im Ortsgebiet? Ja. Würden sich die Leute daran halten, wenn das nicht gesetzlich vorgeschrieben wäre? Nein. Warum erwartet das Landwirtschaftsministeriums dann von Fleischkonsument_innen, dass sie ohne gesetzliche Vorschrift mehr bezahlen, aber bei Autofahrer_innen wird auf gesetzliche Verbote und Kontrollen gesetzt? Wer eine Änderung will, muss dafür die gesetzlichen Weichen stellen. Wir brauchen Stroh für Schweine als gesetzliche Verpflichtung!“

[Zur Stellungnahme des Ombudsmanns des Landwirtschaftsministeriums] (https://www.ots.at/redirect/vgt20)

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