Kugler kämpft für höhere Strafmündigkeit von Kindern in zahlreichen Staaten außerhalb der EU

Gemeinsamer Antrag der ÖVP- und der Grünen Menschenrechtssprecherinnen fand in der heutigen Ausschusssitzung eine breite Mehrheit

Wien (OTS) – In zahlreichen Staaten liegt das Strafmündigkeitsalter trotz Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention, die ein Mindestalter von 14 Jahren vorsieht, deutlich unter dieser menschenrechtlich vertretbaren Altersgrenze. “Ein Kind im Gefängnis hat keine Kindheit. Daher setzen wir konkrete Schritte”, sagt ÖVP-Menschenrechtssprecherin Abg. Dr. Gudrun Kugler anlässlich der heutigen Sitzung des Menschenrechtsausschusses und brachte gemeinsam mit ihrem Vis-a-Vis bei den Grünen, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, einen Antrag “betreffend Initiativen der Bundesregierung auf EU-Ebene zur Erhöhung des niedrigen Strafmündigkeitsalters in zahlreichen Staaten außerhalb Europas” ein. Dieser Antrag fand eine breite Mehrheit.

Kugler: “Weltweit sind mehr als sieben Millionen Kinder ihrer persönlichen Freiheit beraubt. Die UN-Kinderrechtskonvention lässt Freiheitsentzug bei Kindern nur als letztes Mittel zu und verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten, familienähnliche Unterbringungen und eigene, spezifisch für Kinder eingerichtete Verfahren zu schaffen sowie ein Mindestalter für die Strafmündigkeit festzulegen. Die Empfehlung hierzu ist eine Altersgrenze der Strafmündigkeit nicht unter dem vollendeten 14. Lebensjahr.”

Obwohl 196 Staaten weltweit die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert haben, liegt das Strafmündigkeitsalter in vielen Staaten immer noch deutlich unter 14 Jahren – etwa in Kuwait, Thailand und Nigeria, führt die ÖVP-Menschenrechtssprecherin an. Österreich bemüht sich um eine Besserung dieser Problematik im Rahmen der Vereinten Nationen. “Außerdem ist mir die Erziehung, Berufsausbildung und Resozialisierung von betroffenen Jugendlichen ein großes Anliegen:
Jugendliche, die eine Haftstrafe verbüßen, sollen in dieser Zeit bestmöglich auf das Leben in der Gesellschaft vorbereitet werden”, führt Kugler aus.

Mit diesem Antrag werden “die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Europäische und internationale Angelegenheiten, ersucht, die Problematik des menschenrechtswidrigen Strafmündigkeitsalters in zahlreichen Staaten der Welt zu thematisieren und sich auf internationaler Ebene weiter für eine Erhöhung des Strafmündigkeitsalters einzusetzen. Insbesondere auf Ebene des zuständigen Rates der Europäischen Union ‘Justiz und Inneres’ soll dies angesprochen werden, mit dem Ziel, ein gemeinsames Einwirken der Europäischen Union auf die betreffenden Staaten zu erreichen.” (Schluss)

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