„profil“: Terrorermittlungen: Neue Details zu mysteriösem Video

Verfassungsschutz befragte Attentäter heuer im Jänner

Wien (OTS) – Das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtet in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe über neue Details aus den Ermittlungen zum Terroranschlag in Wien. Noch am Abend des 2. November wurde der Polizei ein Video übermittelt, das eine kurze, nächtliche Autofahrt zeigt. Auf der nicht einmal zehn Sekunden dauernden Filmsequenz ist ein zwischen den Beinen des Beifahrers lehnendes Sturmgewehr zu sehen. „profil“ zitiert aus dem Ermittlungsakt, wonach es sich laut Bundeskriminalamt bei der Waffe im Video um eine „vermutlich baugleiche ZASTAVA M70“ handle, wie sie der Attentäter verwendete. Das Auto sei „vermutlich ein BMW“. Gepostet wurde die mit dem albanischen Rap-Song „Ak47“ von Nush unterlegte Filmsequenz nach dem Anschlag in zwei WhatsApp Chatgruppen. Ein Gruppenmitglied, der 21-jährige N. B., war in den Wochen vor der Tat mit dem Attentäter in Kontakt; weil auf seinen Namen ein schwarzer BMW 320i zugelassen ist, scheint er den Ermittlern verdächtig: „Es besteht der Verdacht, dass B. der Lenker des Videos ist und ein Zusammenhang zu K. F. besteht“, berichtet „profil“. Der Übermittler des Videos wurde noch am Abend des 2. November befragt. Er soll – gemeinsam mit fünf weiteren Jugendlichen – den Attentäter „kurz vor dem Anschlag zwei Mal im Bereich Seitenstettengasse“ gesehen haben. Bis heute ist nicht klar, wie der Attentäter mit Sturmgewehr, Machete, Pistole und Sprengstoffgürtel-Attrappe in die Innenstadt gelangte.

Auch zur Vorgeschichte des Anschlags gibt es neue Erkenntnisse:
Laut „profil“-Informationen wurde K. F. nach seiner bedingten Haftentlassung im Dezember 2019 mindestens einmal vom Verfassungsschutz einvernommen und zu Personen aus der Szene befragt. Seitens der Landespolizeidirektion Wien bestätigt man gegenüber „profil“, dass im Jänner 2020 „eine Gefährderansprache durchgeführt wurde“. Im Februar wurde dem späteren Attentäter der Reisepass entzogen. Wie die MA62 gegenüber „profil“ bestätigt, bemühte sich K. F. um einen Personalausweis; der Sachbearbeiter sah im Register, dass der 20-Jährige wegen Terrorismus vorbestraft war, verwehrte ihm die Ausstellung, und veranlasste den Einzug des Reisedokuments.

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