Grüne fordern Freilassung von türkischen Menschenrechtsanwält*innen

Ernst-Dziedzic: Wenn Erdogan besseres Verhältnis zu Europa will, muss er Menschenrechte achten

Wien (OTS) – „Ich begrüße es, wenn der türkische Präsident Erdogan die Absicht hegt, das aus vielerlei Gründen getrübte Verhältnis zur EU zu verbessern“, sagt die außenpolitische und Menschenrechtssprecherin der Grünen, Ewa Ernst-Dziedzic zu entsprechenden Äußerungen des Staatschefs gestern. „Wenn Erdogan es damit ernst meint, könnte er gleich einmal damit beginnen, die Menschenrechtslage in seinem Land zu verbessern. Der katastrophale Zustand in dieser Hinsicht bietet ihm genug Möglichkeiten, hier seinen guten Willen zu beweisen“, meint Ernst-Dziedzic, die darauf aufmerksam macht, dass im Erdogan-Staat selbst die Anwält*innen von Polit-Opfern ins Visier der türkischen Justiz geraten. „Wer es in der Türkei wagt, Oppositionelle vor Gericht zu verteidigen, läuft selbst Gefahr, wegen Terrorismusvorwürfen im Gefängnis zu verschwinden. Eine solche Vorgehensweise spottet jeglichen Anspruchs auf Rechtsstaatlichkeit“, sagt die Menschenrechtssprecherin und verweist auf zwei prominente Fälle.

Ebru Timtik starb im August vergangenen Jahres. Die 2019 zu mehr als 13 Jahren Haft verurteilte Anwältin sah keinen anderen Ausweg mehr, auf ihr Schicksal aufmerksam zu machen, als in einen Hungerstreik einzutreten. Auch ihr Kollege Aytaç Ünsal, verurteilt zu mehr als 10 Jahren Haft, entschloss sich zum Todesfasten. Nach 215 Tagen ordnete das Oberste Gerichtshof der Türkei aufgrund seines prekären Gesundheitszustandes zwar die Freilassung des Anwalts an, dennoch wurde er bereits nach wenigen Monaten wieder in Haft genommen, wo ihm derzeit eine adäquate medizinische Behandlung verweigert wird.

Bereits im Oktober 2019 haben Anwaltsvereinigungen aus mehreren europäischen Ländern, darunter auch Österreich, auf die Unrechtmäßigkeit des Verfahrens gegen diese und noch weitere inkriminierte Anwält*innen aufmerksam gemacht und die türkische Justiz aufgefordert, diese unverzüglich freizulassen. Ernst-Dziedzic schließt sich dieser Forderung an und appelliert an die türkischen Behörden, allen inhaftierten Anwält*innen einen fairen Prozess zu garantieren und die grundsätzliche Rolle von Menschenrechtsanwält*innen im Lande zu respektieren.

„Wir wissen, dass in der Türkei oft willkürlich Anklage gegen vermeintliche Regimegegner*innen erhoben wird. Auch österreichische Staatsbürger*innen werden, wie erst kürzlich wieder im Falle einer Wiener Pflegerin, regelmäßig zu Leidtragenden dieses rechtsstaatlich mehr als zweifelhaften Vorgehens. Wenn mittlerweile aber selbst jene wegen des Vorwurfs der Terrorpropaganda inhaftiert werden, die in ihrer Funktion als Anwält*innen die Verteidigung der Menschen übernehmen, die ebendieser Vergehen beschuldigt werden, wird der Rechtsstaat ad absurdum geführt. Wir dürfen die Opfer von Menschenrechtsverletzungen in der Türkei nicht alleine lassen und müssen alles dafür tun, um die Demokratie und die Zivilgesellschaft in dem Land zu fördern“, sagt Ernst-Dziedzic.

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