FPÖ – Fürst: YouTube löschte gestrige Parlamentsrede von Klubobmann Kickl

Freiheitliche fordern ein Verfassungsgesetz zum Schutz vor mittelbarer Zensur

Wien (OTS) – Der Online-Gigant Google hat auf seiner Videoplattform YouTube den nächsten Anschlag auf die parlamentarische Redefreiheit verübt. Die gestrige Rede von Klubobmann Herbert Kickl wurde von dem Kanal „Österreich zuerst“ entfernt, auf dem die FPÖ sämtliche Reden freiheitlicher Abgeordneter in Nationalrat und Bundesrat zur Verfügung stellt. Der Kanal wurde für eine Woche für das Veröffentlichen von Videos gesperrt. Als Begründung wurde ein Verstoß gegen die „Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19“ angegeben.

Die Rede kann unter folgendem Link auf Facebook angesehen werden:
[https://www.facebook.com/herbertkickl/videos/711735702877570]
(https://www.facebook.com/herbertkickl/videos/711735702877570)

Scharfe Kritik kommt von der freiheitlichen Verfassungssprecherin und Klubobmann-Stellvertreterin NAbg. Susanne Fürst: „Die Richtlinie ist an sich bereits ein unglaublicher Akt der Zensur, denn sie erklärt die ‚medizinischen Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder lokaler Gesundheitsbehörden‘ zur alleine gültigen Wahrheit, an der offenbar keinerlei Kritik geduldet wird. Völlig ungeheuerlich ist es, dass sich ein amerikanischer Medienkonzern dazu aufschwingt, die Verbreitung parlamentarischer Reden zu verbieten. Dies stellt eine massive Einmischung in die österreichische Politik dar und ist nicht hinzunehmen.“

Für Fürst ist nach den wiederholten Löschungen von Parlamentsreden, aber auch von nicht-regierungskonformen Diskussionsbeiträgen renommierter Wissenschaftler klar, dass es ein fataler Fehler der schwarz-grünen Regierung war, die Verantwortung über die Löschung von sogenannten ‚Fake News‘ oder ‚Hass im Netz‘ in die Hände dieser Konzerne zu legen und sie durch die Androhung hoher Geldstrafen zu noch mehr Löschungen anzustacheln“, so Fürst.

Was es hingegen dringend brauche, sei eine gegenteilige Lösung. „Wir haben daher im Verfassungsausschuss beantragt, ein Bundesgesetz zum Schutz vor mittelbarer Zensur einzuführen, das sicherstellt, dass die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von geäußerten Inhalten und Meinungen ausschließlich den Gerichten obliegt“, so Fürst. Anstatt Social-Media-Konzerne zur immer weitergehenden Löschung von Inhalten zu nötigen, müsse garantiert werden, dass diese nichts löschen, was nicht gegen die nationalen Gesetze verstößt.

„Plattformen mit faktischer Monopolstellung wie YouTube oder Facebook müssen zur Einhaltung der Gesetze verpflichtet werden. Das ist auch eine Nagelprobe für das nationale Recht, das sich nicht durch willkürliche Richtlinien multinationaler Konzerne aushebeln lassen darf“, sagte die freiheitliche Verfassungssprecherin.

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