SPÖ erfreut über BMF-Klarstellung: Ermäßigte Umsatzsteuer von 10 Prozent gilt nun auch für Slipeinlagen

Wien (OTS/SK) – Die ermäßigte Umsatzsteuer von 10 Prozent (statt 20 Prozent) für Monatshygieneprodukte gilt nun auch für Slipeinlagen. Das hat heute das Finanzministerium auf seiner Website klargestellt. SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek und SPÖ-Sprecherin für globale Entwicklung, Petra Bayr, freuen sich über diese Klarstellung nach Intervention der SPÖ. Damit werde der gemeinsame Beschluss im Nationalrat von Dezember “jetzt endlich richtig – nämlich im Sinn der Frauen – ausgelegt”. ****

Zum Hintergrund: Im Dezember hat der Nationalrat eine langjährige Forderung der SPÖ beschlossen, dass der ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent auch auf Produkte für die Monatshygiene angewendet wird. Zu Jahresbeginn hat die enge Auslegung durch das Finanzministerium für Kritik gesorgt, wonach Slipeinlagen nicht zu dieser Produktkategorie zählten und weiter 20 Prozent Umsatzsteuer zu zahlen sei.

Nach Gesprächen der Fraktionen und dem Finanzministerium gibt es jetzt die Klarstellung durch das Ministerium, die seit heute online ist, für welche Produkte und Dienstleistungen der ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent seit 1. Jänner 2021 gilt. Da ist in der Kategorie “Waren der monatlichen Damenhygiene” jetzt explizit angeführt: “Ebenso begünstigt sind Slipeinlagen.” (Schluss) bj/wf

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