Stellungnahme der ÖGKJP – Die Stimmen der Kinder werden überhört

Wien (OTS) – Die UNICEF bezieht sich in ihrem dringenden Appell zum unbedingten Offenhalten der Schulen auf eine rezente Studie, die anhand von Daten aus 191 Ländern zeigt, dass der Schulstatus, das heißt das Offenhalten oder Schließen von Schulen KEINEN Einfluss auf die COVID-19 Raten in den betreffenden Ländern hatte.

Gerade im Lichte dieser öffentlich zugänglichen Daten scheint es nachgerade zynisch, dass in Österreich Schulen vermeintlich willkürlich geöffnet oder geschlossen werden, während andere, als effizient erwiesene Maßnahmen, wie etwa verpflichtendes Home-Office oder flächendeckende hochfrequente Tests von Personal und Bewohnern in Altersheimen nach wie vor nicht durchgesetzt wurden. Das legt den Verdacht nahe, dass den Interessen der Kinder und Jugendlichen kein Gehör geschenkt wird.

Über einer Million schulpflichtigen Kindern wird ihr Recht auf Bildung und altersadäquaten sozialen Austausch verwehrt, während mehr als 80% der an oder mit CoVid-19 Verstorbenen 75 Jahre oder älter sind. Auch wenn dieses klassische Dilemma naturgemäß als solches nicht aufzulösen ist, muss in aller Klarheit gesagt werden, dass die Maßnahme der monatelangen Schulschließungen ohne ausreichende Evidenz für die Wirksamkeit unvorhersehbare aber vermutlich negative Auswirkungen auf die Zukunft und das Leben der 1.713.384 Minderjährigen und vor allem der 1.135.143 schulpflichtigen Kinder[[1]] (#_ftn1) hat. Obwohl es bereits Studien gibt, die von einer drastischen Reduktion der Lebenserwartung von Kindern durch die Schulschließungen ausgehen[[2]] (#_ftn2), werden Schulschließungen aktuell als unvermeidbar kommuniziert und ohne öffentliche Diskussion zur Kenntnis genommen. Wir erleben bereits jetzt eine völlige Überlastung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung, und die weitere Perspektive ist in keiner Weise absehbar.

Artikel 3 der, in Analogie zur Menschenrechtskonvention, von der UN-Generalversammlung 1989 verabschiedete Kinderrechtskommission lautet:

„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Während in Deutschland eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz am 20.01.2021 beschlossen wurde[3], bleibt in Österreich die Stimme der Kinder und Jugendlichen als Bevölkerungsgruppe ohne Lobby ungehört und die Agenden der Kinder, Jugendlichen und Familien werden zur Verschiebemasse ohne eigenes Ministerium. Wir fordern folglich die verantwortlichen Personen dringend auf, unter Einhaltung der gebotenen Vorsichtsmaßnahmen die Schulen umgehend im Normalbetrieb zu öffnen, sowie Kindern und Jugendlichen, die Wiederaufnahme von sportlichen und analogen Freizeitaktivitäten zu ermöglichen, da ein weiteres Verwehren zweier für die Entwicklung hochrelevanter Lebensbereiche (Schule und Freizeit) unabsehbare negative Folgen für eine ganze Generation und somit für die gesamte Gesellschaft zeitigen wird.

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[1] [https://www.ots.at/redirect/statistik27]
(https://www.ots.at/redirect/statistik27), eingesehen am 20.1.2021

[2] Dimitri A. Christakis, Wil Van Cleve, Frederick J. Zimmerman. Estimation of US Children’s Educational Attainment and Years of Life Lost Associated With Primary School Closures During the Coronavirus Disease 2019 Pandemic. JAMA Netw Open. 2020;3(11):e2028786

[3] [https://www.ots.at/redirect/bundesregierung.de]
(https://www.ots.at/redirect/bundesregierung.de), eingesehen am
21.01.2021

Assoc. Prof. PD Dr. Katrin Skala
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Katrin.skala@meduniwien.ac.at

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