Arbeiterkammer erkämpft 12.000€ für junge Mutter

Alleinerzieherin wartete 6 Jahre auf Kinderbetreuungsgeld

Wien (OTS) – Jasmin R. beantragte 2015 nach der Geburt ihres Kindes Kinderbetreuungsgeld. Der Vater des Kindes lebt und arbeitet allerdings in Italien, Frau R. in Wien. Die ÖGK – nach deren Ansicht die italienische Sozialversicherung zuständig war – verlangte immer wieder neue Dokumente und Nachweise und verzögerte die Auszahlung.

Krisztina Juhasz, Sozialversicherungsexpertin der AK: „Hintergrund ist ein Streit darum, welches Land für die Erbringung des Kinderbetreuungsgeldes zuständig ist. Der Fall ist einzigartig: Der OGH hatte bereits zwei Mal entschieden, dass die Krankenkassa in Österreich die Auszahlung nicht verweigern darf, und der Streit um die Zuständigkeit nicht am Rücken der Mutter und ihrer kleinen Tochter ausgetragen werden darf.“

Die AK konnte für Frau R. und ihre kleine Tochter – die inzwischen sechs Jahre alt ist und bald in die Schule kommt – die Nachzahlung des Kinderbetreuungsgeldes in der Höhe von 11.812,89 Euro erkämpfen. Die ÖGK muss die Leistung nun (vorläufig) erbringen, und sich im Hintergrund mit der italienischen Behörde über die Verrechnung einigen.

Arbeiterkammer Wien
Michael Mayer
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