Gesundheitsausschuss diskutiert ASVG-Änderung

WKO-Wiesinger: Ausweitung der Zuschüsse für coronabedingten Honorarausfall für den gesamten Gesundheitsbereich sind Schritt in die richtige Richtung

Wien (OTS) – Der Fachverband der Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt die Diskussionen im heutigen Gesundheitsausschuss rund um eine Änderung des ASVG, wonach nun der gesamte Bereich der Gesundheitseinrichtungen mit Kassenverträgen einen Ausgleich des coronabedingten Honorarausfalls bekommen soll. Konkret soll es bis zu 80 Prozent für die Lockdown-Quartale im Jahr 2020 geben (abzüglich bereits gewährter Covid-19-Förderungen) – ähnlich wie es für Kassenärzte schon im Dezember vom Nationalrat beschlossen worden war.

Günther Wiesinger, Obmann-Stellvertreter im Fachverband der Gesundheitsbetriebe, betont, dass gerade die selbständigen Ambulatorien eine der wenigen ambulanten Gesundheitseinrichtungen waren, die auch während des ersten Lockdowns eine wichtige Säule zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems bildeten und den Patientinnen und Patienten zur Verfügung standen. Als Beispiel seien nur die Zahnambulatorien erwähnt, welche unter schwierigsten Umständen zahlreiche Schmerzpatienten übernommen haben.

Wiesinger: „Dass unsere Forderung jetzt im Gesundheitsausschuss diskutiert wird, begrüßen wir ausdrücklich. Eine entsprechende Gesetzesänderung würde die bestehende Ungleichbehandlung unter den Gesundheitsdienstleistern nun endlich reparieren.“

Der steirische Fachgruppenobmann Martin Hoff ergänzt: „Als systemrelevante Säule der Gesundheitsversorgung der österreichischen Bevölkerung darf auf die selbständigen Ambulatorien nicht vergessen werden. Das hätten sich die rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht verdient, die in der ohnehin so schwierigen Zeit über Monate hinweg Außergewöhnliches für ihre Patienten geleistet haben.“

„Unsere Mitglieder haben die Verantwortung wahrgenommen und offengehalten, obwohl die Schere aus Minderauslastung und Aufrechterhaltung des Betriebes wirtschaftlich besonders herausfordernd war. Die bestehenden Covid-19 Förderungen konnten in diesen Fällen nicht in ausreichendem Ausmaß greifen“, so Wiesinger abschließend. (PWK089/DFS)

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