Neue Online-Services für Wiener Mindestsicherung

Einreichung von Unterlagen über Upload-Funktion – Berlakovich: „Weiterer Ausbauer digitaler Serviceangebote für KundInnen“

Wien (OTS) – Die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) der Stadt Wien baut ihre Online-Serviceangebote aus und setzt weiter verstärkt auf elektronische Kommunikation mit den BürgerInnen. Mit 22. Februar 2021 können neben der bereits bestehenden Möglichkeit, Anträge auf Mindestsicherung in Wien online zu stellen, notwendige Unterlagen direkt mittels Upload nachgereicht oder Änderungen, die für den Leistungsbezug relevant sind, auf kurzem Wege online bekanntgegeben werden. Die Services stehen für den Bereich Mindestsicherung wie auch für den Mietbeihilfenbezug von PensionsbezieherInnen zur Verfügung.

Die bestehenden Online-Angebote für KundInnen der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA40), die im vergangenen Jahr bereits mit den Online-Anträgen für Mindestsicherung und Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen erfolgreich erweitert wurden, konnten nun mit zusätzlichen Online-Tools ausgebaut werden. So ist nun auch die Nachreichung von Unterlagen oder die Bekanntgabe von für den Leistungsbezug relevanten Änderungen der Lebensverhältnisse mit 22. Februar 2021 einfach mittels Upload möglich.

Die Angebote für den schnellen und zeitunabhängigen Amtsweg sind über wien.gv.at zu finden. Wienerinnen und Wiener nutzen dabei die Informations-Seiten der Stadt Wien für die beiden Bereiche unter:

Informations-Seite Wiener Mindestsicherung

([https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/sozia
lhilfe/mindestsicherung.html]
(https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/sozial
hilfe/mindestsicherung.html))

[Informations-Seite Mietbeihilfe für ]
(https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/sozial
hilfe/mietbeihilfe.html)[PensionistInnen]
(https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/sozial
hilfe/mietbeihilfe.html)

([https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/sozia
lhilfe/mietbeihilfe.html]
(https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/sozial
hilfe/mietbeihilfe.html))

“Wir gehen den Weg, unsere digitalen Serviceangebote für unsere KundInnen immer weiter auszubauen. Die existenzsichernden Leistungen der Wiener Mindestsicherung funktionieren auch in den schwierigen Zeiten einer Gesundheitskrise. Wir haben den Anspruch, Amtswege auch digital zu ermöglichen und künftig noch effizienter Anträge, Anliegen und Unterlagen entgegennehmen und bearbeiten zu können“, erklärt MA 40-Abteilungsleiterin Agnes Berlakovich.

Neben den neuen Online-Tools werden auch Mindestsicherungsinformationsblätter in den gängigsten Sprachen, mit erklärenden Inhalten zur Antragsstellung, zur Verfügung gestellt.

Den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Wien stehen die neuen Online-Services als zusätzliche Möglichkeit – neben der Kontaktaufnahme via E-Mail, Fax, Telefon und persönlicher Abgabe an den Standorten – zur Verfügung. Für alle Fragen und Anliegen kann auch das Servicetelefon unter +43 1 4000-8040 (an Werktagen von 8 bis 18 Uhr) kontaktiert werden.

Mag. Andreas Fläckel
Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
Tel.: 01/4000 40591
E-Mail: andreas.flaeckel@wien.gv.at

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