SPÖ-Schroll zu EAG: SPÖ bereit für konstruktive Verhandlungen

Regierung muss Verbesserungsvorschläge berücksichtigen – 100 Euro Kostendeckel für private Haushalte, Beitrag der öffentlichen Hand, Kontrolle statt Privilegien bei Förderungen

Wien (OTS/SK) – „Das für diese Woche erwartete Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist ein zentraler Baustein im Kampf gegen die Klimakrise. Wesentlich für uns ist dabei, dass die sozialen Auswirkungen berücksichtigt werden. Die Haushalte dürfen nicht zu den alleinigen Zahlern der Energiewende werden. Wir wollen ein gerechtes und gut funktionierendes Fördersystem. Dazu gehört eine Kostenobergrenze – quasi als Schutzschirm – für private Haushalte. Bei einem Strom-Jahresverbrauch von durchschnittlich 3.500 kWh sollen die Kosten für Haushalte maximal 100 Euro betragen. Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, zahlen dann natürlich weniger,“ bekräftigt SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll die Forderungen der SPÖ zum anstehenden Gesetz. ****

Schroll ist davon überzeugt, dass mit einem verbrauchsabhängigen Kostendeckel die zur Verfügung stehenden Mittel rund 1 Milliarde Euro pro Jahr betragen. Das entspreche also genau jenem Betrag mit dem die Ausbaukosten bisher von Seiten des Ministeriums beziffert wurden. „Bereits vergangenen Herbst wurden im Rahmen der Gesetzesbegutachtung zahlreiche Vorschläge zur Kostensenkung eingebracht, ohne dass auch nur ein Euro weniger an Fördermitteln zur Verfügung steht. Während die EU-Kommission den Gesetzesentwurf beihilferechtlich prüft, muss die Regierung die Zeit nutzen, um den Gesetzesentwurf weiter zu verbessern. Die Vorschläge der Expertinnen und Experten müssen ernst genommen werden, nur so wird ein Gesetz gelingen, das die Kosten für die Stromkunden möglichst niedrig hält und zugleich eine effektive Förderung und damit einen raschen Ausbau von Ökostromanlagen gewährleistet. Ich erwarte mir, dass der überarbeitete Gesetzesentwurf wesentliche Verbesserungen enthält, die helfen, die Kosten zu senken“, so Schroll.

Der SPÖ-Energiesprecher verweist in diesem Zusammenhang beispielhaft auf fünf Vorschläge aus den Begutachtungsstellungnahmen, die das Klimaschutzministerium näher prüfen möge: „Erstens sollten die Förderbeiträge der privaten Haushalte künftig nicht der Umsatzsteuer unterliegen, zumal diese bereits jetzt schon bei einem Viertel des Stromverbrauchs rund 44 Prozent der Kosten aufbringen. Und die Besteuerung der Ökostromförderung bringt nur dem Finanzminister etwas ohne jegliche Klimawirkung. Zweitens können staatliche Kreditgarantien die Finanzierungs- und Investitionskosten für Ökostromanlagen senken. Die Finanzierungskosten für die Errichtung der Erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen sind schließlich ein wesentlicher Kostentreiber. Drittens muss bei der Bestimmung der Förderhöhe präzise vorgegangen werden: Die maximale Förderprämie, könnte – wie auch in Deutschland – durch die Regulierungsbehörde festgelegt werden. Klimafeindliche Privilegien – etwa Kostenbefreiungen für Strom-Großverbraucher wie Seilbahnen – sind zu streichen. Viertens sollten Grundstücke mit überhöhten Pachtkosten für den Bau von Ökostromanlagen keine Berücksichtigung bei den Förderungen finden. Und um Grundstücksspekulationen zu vermeiden, dürfen Pachtkosten nur bis zu einer Obergrenze in der Förderhöhe berücksichtigt werden. Und fünftens ist in Zukunft ein hohes Maß an Transparenz notwendig: Eine Offenlegung der Kosten und Einschaurechte in die Gebarung der Fördernehmer sollte Voraussetzung für die Förderung sein. Das hat auch der Rechnungshof gefordert.“

Abschließend plädiert Schroll einmal mehr für eine stärkere Finanzierung der Energiewende über öffentliche Haushalte: „Sollten die Förderkosten 1 Milliarde Euro pro Jahr übersteigen, dann muss der Mehraufwand aus dem Budget gedeckt werden. Das hilft auch großen Stromverbrauchern in der Industrie, denn diese brauchen vor allem Planungssicherheit.“ (Schluss) up/sr

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