Zarits: 150 Millionen Euro Entlastung für Österreicherinnen und Österreicher in Homeoffice

Steuerentlastung für Homeofficetätigkeit in der heutigen Sitzung des Finanzausschusses

Wien (OTS) – Eine steuerliche Entlastung von bis zu 150 Millionen Euro für jene Menschen, die im Homeoffice arbeiten, wurde in der heutigen Sitzung des Finanzausschusses einstimmig beschlossen. “Das ist eine wichtige Entlastungsmaßnahme für viele Menschen, die in ihrem Arbeitsleben von der Coronapandemie betroffen sind”, sagt der ÖVP-Abgeordnete und ÖAAB-Generalsekretär Christoph Zarits anlässlich der Ausschusssitzung. “Es ist wichtig, in diesem Bereich Maßnahmen zu setzen und das Steuerrecht an neue Arbeitsmodelle anzupassen. Eine wesentliche Verbesserung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Österreich.”

Bereits rückwirkend mit 1.1.2021 haben die Arbeitnehmer bezüglich der Steuerfreiheit von Zuschüssen für Arbeitsmittel und der Absetzbarkeit von Werbungskosten somit Rechtssicherheit. “Wir unterstützen Firmen und Arbeitnehmer beim Homeoffice auf allen Ebenen. Egal ob Arbeitnehmer einen Zuschuss durch den Arbeitgeber erhalten oder Arbeitsmittel bzw. Mobiliar anschaffen – wir entlasten”, betont Zarits. Alle erforderlichen digitalen Arbeitsmittel, die durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind steuerfrei. Zusätzlich fällt bei Zuwendungen durch den Arbeitgeber, die drei Euro pro Tag (für maximal 100 Tage) nicht überschreiten, keine Steuer an.

Weiters können nunmehr Kosten für ergonomisch geeignetes Mobiliar (etwa Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt werden. “So fördern wir den Konsum und unterstützen die Arbeitnehmer bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes. Werbungskosten bezüglich ergonomisch geeigneten Mobiliars können bereits rückwirkend ab 2020 steuerlich gelten gemacht werden. Damit helfen wir auch den Arbeitnehmern, die aufgrund von Homeoffice und COVID-19 Ausgaben getätigt haben”, ist Zarits zufrieden.

Wird die steuerfreie Zuwendung des Arbeitgebers (insb. für digitale Arbeitsmittel) nicht voll ausgenutzt, kann die Differenz als Werbungskosten geltend gemacht werden. Zarits: “Damit stellen wir sicher, dass Arbeitnehmer auch dann profitieren, wenn der Arbeitgeber keinen oder nur einen geringen Zuschuss leistet.”

Erhält der Arbeitnehmer statt der digitalen Arbeitsmittel einen steuerfreien Zuschuss, können durch den Arbeitnehmer selbst angeschaffte digitale Arbeitsmittel zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. “Wir bieten daher maximale Flexibilität bei der Steuerfreiheit von Zuschüssen und der Geltendmachung von Werbungskosten.”

“Es freut mich, dass wir mit diesen Maßnahmen die Österreicherinnen und Österreicher mit bis zu 150 Millionen Euro im Jahr entlasten”, schließt Zarits. (Schluss)

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