Lebenshilfe Österreich fordert einen inklusiven und durchlässigen Arbeitsmarkt

Debatte im Nationalrat zum Sonderbericht der Volksanwaltschaft geben Hoffnung auf umfassende Reformen

Wien (OTS) – Im Nationalrat wurde die schwierige arbeits- und sozialrechtliche Situation von Menschen mit Behinderungen diskutiert. Der Sonderbericht der Volksanwaltschaft, der den Ausschluss von Menschen mit Behinderungen von der beruflichen Teilhabe als unzulässig erachtet, führte zur Einigkeit der Abgeordneten, es herrscht dringender Reformbedarf.

Als Vertragsstaat ist Österreich verpflichtet, gem. Art 27 UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf Arbeit umzusetzen. Das bedeutet die Möglichkeit zu schaffen, den Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen zu können, die frei gewählt oder frei angenommen werden kann. Es bedarf nicht nur einer angemessenen Entlohnung in Werkstätten der Behindertenhilfe, sondern es obliegt dem Staat zudem die Pflicht durch geeignete Schritte die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit in einem offenen, einbeziehenden und zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld zu sichern. Die Lebenshilfe fordert eine verbindliche Verankerung konkreter Maßnahmen und Umsetzungsschritte im Nationalen Aktionsplan.

2 Säulen Modell: Neue Wege der Einkommens- und
Bedarfssicherung aufgezeigt

Die Lebenshilfe Österreich hat durch die Vorstudie zum 2 Säulen Modell neue Wege der Einkommens- und Bedarfssicherung aufgezeigt. „Es braucht dringend ein aufeinander abgestimmtes Paket von legistischen und programmatischen Reformen sollen Menschen mit Behinderungen befähigt werden, eine auf ihre Stärken und Ressourcen abgestimmte, individualisierte Unterstützungsleistung zu erlangen, welche sie zur beruflichen Teilhabe ermächtigt und an deren Ausgestaltung sie partizipativ mitwirken”, so Carina Pimpel interim. Generalsekretärin der Lebenshilfe Österreich.

Eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung ist an ein inklusives Beschäftigungsverhältnis zu knüpfen um so die lebenslange Abhängigkeit von Sozial– und Unterhaltsleistungen zu beseitigen. Aktuell wird der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) erarbeitet. „Für Menschen mit intellektuellen Behinderungen stellt der Ausschluss vom Regelarbeitsmarkt, welcher durch Attestierung individueller Arbeitsunfähigkeit vollzogen wird, einen Akt struktureller Gewalt dar. Denn Menschen mit Behinderungen sind deshalb nicht in der Lage, ihre Befähigungen und Ressourcen zu entfalten. Der tatsächliche Grad der Befriedigung der legitimen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen bleibt aufgrund dieses Ausschlusses hinter dem Maß des Möglichen zurück. Zugleich schränkt die soziale und berufliche Exklusion die Autonomie des/der Einzelnen weitgehend ein,“ so Pimpel weiter.

Die Lebenshilfe begrüßt die Beiziehung von Selbstvertreter*innen als Expert*innen in eigener Sache zum Thema Beschäftigung. Erste Umsetzungsvorschläge liegen vor und sollten auch weiterhin in einem partizipativen Prozess unter Beteiligung der Zivilgesellschaft ausgearbeitet werden.

Green Deal – Neben sozialen Vorteilen auch ökologischer
Beitrag zu erwarten

Die Welt steht vor Veränderungen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen. Klimakrise, Digitalisierung und wachsende soziale Ungleichheit verlangen eine veränderte Wirtschaftspolitik, die sich am menschlichen Wohlergehen ausrichtet.[1]
(https://www.boell.de/sites/default/files/2021-02/Boell-Stiftung_Jens
eits-des-Wachstums_V01_kommentierbar.pdf?dimension1=division_sp) Im Kontext des „Green New Deal“ verfolgt die EU die Zielsetzung, regionale Produktions- und Kooperationskreisläufe zu schaffen, zu denen auch die Sozialwirtschaft der Behindertenhilfe beiträgt, in dem sie inklusive und nachhaltige Betriebsstrukturen zur lokalen Wertschöpfung und Ressourcenschonung schafft. Hier spielt u.a. das Konzept der Sozialraumorientierung eine Rolle, demnach der Ausbau wohnortnaher beruflicher Teilhabemöglichkeiten gefördert werden soll, welcher es Menschen ermöglicht, sich nach ihrem individuellen Lebensentwurf zu entwickeln und durch ihre Arbeitsanstrengung zur Wertschöpfung beizutragen. Neben der Leistung eines Beitrags zur De-Institutionalisierung von Hilfen wird dabei zugleich auch ein Beitrag zur Schaffung eines ökologischen Gleichgewichts geleistet, weil Anfahrtswege verkürzt und alltagsunterstützende Organisationsnetzwerke gemeinde-, dorf- oder stadtteilzentriert geschaffen werden.

Im Rahmen des Vergaberechtes kann eine rechtliche Neubestimmung der Kriterien der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand durch eine verpflichtende Priorisierung von sozialen und ökologischen Kriterien (Inklusion, Normalisierung, Partizipation, Bemächtigung, Nachhaltigkeit, umweltfreundliche Produktion entlang der Lieferkette, Ressourcenschonung, Klimaschutz) und damit eine Veränderung der Gewichtung von Best- und Billigstbieterprinzip zugunsten des ersteren einen weiteren positiven Ansatz nicht nur zur Stärkung nachhaltigen Wirtschaftens, sondern auch zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bilden.

Social Return on Investment – Einsparungen der öffentlichen
Hand

Die reguläre Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf einem inklusiven Arbeitsmarkt und einer inklusiven Arbeitswelt führt zu einem Social Return on Investment, indem sie Sozialtransferkosten reduziert, den Aufwand für Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen langfristig verringert, Armutsrisiken reduziert oder vermeidet. Schließlich ist davon auszugehen, dass die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in einen inklusiv ausgestalteten Regelarbeitsmarkt und eine nicht mehr als Sonderarbeitswelt ausgestaltete Erwerbssphäre erhebliche Einsparungspotentiale aufgrund von Verwaltungsvereinfachungen nach sich zieht und damit einen zusätzlichen volkswirtschaftlichen Nutzen erzeugt.

Durch eine angemessene Bezahlung der zu verrichtenden Tätigkeit wird zudem jene Wahlfreiheit ermöglicht, welche der strategischen Zielsetzung einer De-Institutionalisierung sowie der Realisierung des Ziels einer autonomen Lebensführung von Menschen mit Behinderung Rechnung trägt.

Sowohl behindertenrechtlich als auch behindertenpolitisch steht außer Frage, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung zukommt und einen enormen Mehrwert für die einzelne Person als auch für die Gesellschaft darstellt.

Lebenshilfe Österreich
Dr.in Carina Pimpel
Interimistische Generalsekretärin
Favoritenstraße 111 / 10, 1100 Wien
Tel.: +43 (0)1 812 26 42
Fax: +43 (0)1 812 26 42-85
E-Mail: office@lebenshilfe.at
www.lebenshilfe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender