AK hilft Praktikant dabei, sein Arbeitsentgelt einzuklagen

Anderl: „Junge Menschen gehören respektvoll behandelt und gerecht bezahlt“

Wien (OTS) – Drei Monate schuftete Abdullah N. bei einer wirtschaftlich sehr erfolgreichen IT Firma, ersetzte dort eine volle Arbeitskraft. Doch er bekam nur 1.100 Euro dafür, weil er die Arbeit ja als Pflichtpraktikum für sein Studium brauchte. AK Präsidentin Renate Anderl: „Junge Menschen gehören respektvoll behandelt und gerecht bezahlt. Die AK hat Abdullah geholfen und 2.200 Euro Entgeltnachzahlung für ihn herausgeholt.“

Zunächst freute sich Abdullah M. sehr, als er die Zusage für eine Praktikumsstelle bei einer IT Firma bekam. Schließlich hatte er einiges an Einsatz investiert: Er hatte von sich aus auf einer Veranstaltung eine Mitarbeiterin auf ein Praktikum angesprochen und musste dann ein mehrstufiges Auswahlverfahren bestehen.

Doch als eine Woche vor seinem Arbeitsbeginn in der Personalabteilung des Unternehmens der Vertrag eintrudelte, war er nicht mehr so begeistert: Es gebe keinen Vergütungsanspruch stand darin. Und das, obwohl ihm die Personalchefin versichert hatte: „Es gibt bei uns keine unbezahlten Tätigkeiten.“

Abdullah M. arbeitete trotzdem, schließlich musste er für sein Studium ein Pflichtpraktikum machen. Er koordinierte Termine, organisierte Besprechungen samt Verpflegung, traf bei offenen Stellen eine Vorauswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern, und vieles mehr. Im Wesentlichen folgte er einer Kollegin nach, deren Arbeitsverhältnis zwei Wochen nach Abdullahs Arbeitsantritt endete.

Immer wieder fragte er seine Vorgesetzte nach seiner Bezahlung, aber die Personalchefin sagte, sie müsse sich erst nach dem Entgelt erkundigen. Schließlich beendete Abdullah M. das Arbeitsverhältnis nach drei Monaten. Er bekam noch ein sehr gutes Dienstzeugnis ausgestellt, aber bezahlt wurden ihm für drei Monate nur 1.100 Euro.

„Ich war sehr enttäuscht“, sagt Abdullah N. „Hätten sie mir von Anfang an gesagt, dass sie wenig oder nichts bezahlen, hätte ich das Praktikum zwar trotzdem gemacht. Aber ich hätte nicht drei Monate Vollzeit gearbeitet. Ich habe währenddessen von meinen Ersparnissen gelebt.“

Der junge Mann wandte sich an den Rechtsschutz der Arbeiterkammer und zog mit dieser Hilfe vor das Arbeits- und Sozialgericht Wien. Das entschied: 2.200 Euro Nachzahlung. Abdullah N. ist mit dem Ergebnis zufrieden: „Es ist nicht einfach, als Student irgendwo Fuß zu fassen. Da sagt man als Praktikant nicht einfach: Nein, das ist mein Recht! Aber ich bin zur AK gegangen und es macht sich bezahlt.“

Arbeiterkammer Wien
Katharina Nagele
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