Kugler: EU soll Europäischer Menschenrechtskonvention beitreten, Menschenrechtsverletzungen an Uiguren aufs Schärfste zu verurteilen.

Menschenrechtsausschuss beschließt zwei Entschließungsanträge

Wien (OTS) – Den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) möchte der Menschenrechtsausschuss mit einem Entschließungsantrag forcieren. Der Antrag wurde heute, Donnerstag, in der Ausschusssitzung ohne die Stimmen der FPÖ beschlossen, berichtet ÖVP-Menschenrechtssprecherin Abg. Gudrun Kugler nach der Beschlussfassung. In dem Antrag werden Europaministerin und Außenminister ersucht, sich im Rahmen ihrer Tätigkeiten auf EU- und Europaratsebene für den Beitritt der EU zur EMRK einzusetzen.

Während die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten Vertragsstaaten der EMRK sind, gilt dies nicht für die Europäische Union selbst. Daher können die Rechtsakte der Institutionen, Agenturen und anderen Organe der EU derzeit auch nicht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte behandelt werden. Mit einem Beitritt zur EMRK würden diese Institutionen der EU demselben Kontrollsystem im Bereich der Menschenrechte verpflichtet werden wie die Mitgliedsstaaten selbst. “Dieser externe Kontrollmechanismus ein wichtiger Schritt für den Schutz der Grundrechte innerhalb der EU”, so Gudrun Kugler.

Auch die Situation der Uiguren war Thema eines Entschließungsantrages, der einstimmig angenommen wurde. Die Uiguren sind eine muslimische Minderheit in China und eine in besonderem Maß von systematischer Verfolgung bedrohte ethnische Gruppe. Das repressive Vorgehen der Behörden und der Justiz, Massenüberwachung, Unterdrückung und Internierung in Lagern sind entsetzliche Menschenrechtsverletzungen und aufs Schärfste zu verurteilen. “Die Verhafteten sind Umerziehung, Zwangsarbeit, Folter und sexueller Gewalt ausgesetzt”, berichtet Kugler. “Mehr als eine Million Uiguren werden in Chinas Internierungslagern in Xinjiang gefangen gehalten. Intellektuelle und Künstler sind verschwunden, hunderttausende Uigurinnen werden zwangssterilisiert oder zu Abtreibungen gezwungen. Eine unerträgliche Situation vor den Augen der Weltöffentlichkeit”, kritisiert Kugler.

Daher wird der Außenminister in dem Entschließungsantrag gebeten, sich dafür einzusetzen,

– dass Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Uiguren und anderer Minderheiten in Xinjiang im Rahmen der EU und anderen internationalen Gremien, insbesondere den Vereinten Nationen, angesprochen und verurteilt werden,

– dass China im Rahmen der EU und in anderen internationalen Gremien, insbesondere den Vereinten Nationen, dazu aufgefordert wird, uneingeschränkten Zutritt für unabhängige internationale Beobachter, wie etwa für die Menschenrechtshochkommissarin der Vereinten Nationen, nach Xinjiang und in Lager und Anhaltezentren zu gewähren,

– dass das EU-Menschenrechtssanktionsregime in Bezug auf jene Personen und Entitäten, die für die Unterdrückung der Uiguren und anderer Minderheiten in Xinjiang verantwortlich sind, je nach Entwicklung der menschenrechtlichen Lage vor Ort treffsicher angewendet wird. (Schluss)

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