Grüne/Koza: Neues Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sichert Einkommen und Rechte von Arbeitnehmer*innen

Mit neuem Gesetz gibt es endlich wieder ein wirkungsvolles Instrument gegen Lohn- und Sozialdumping

Wien (OTS) – „Wir kämpfen für Fairness in Wirtschaft und Arbeitswelt. Deshalb geht heute das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz in Begutachtung”, freut sich Markus Koza, Sozialsprecher der Grünen. „Denn wer Lohn- und Sozialdumping betreibt, schädigt nicht nur die Arbeitnehmer*innen, sondern auch den Sozialstaat. Wer sich illegal Wettbewerbsvorteile verschafft, muss bald wieder mit hohen Strafen rechnen“, erklärt Koza.

Eine EU-konforme Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes und des Strafrahmens war aufgrund einer EuGH-Entscheidung notwendig geworden. Zuletzt kam das LSD-BG kaum mehr zur Anwendung.

Das neue Gesetz sieht Strafen in unterschiedlichen Stufen vor, abhängig von der Höhe des entstandenen Schadens. „Je mehr Arbeitnehmer*innen von Lohn- und Sozialdumping betroffen sind, desto höher die Strafe. Je schwerer der Verstoß bei der Unterentlohnung, desto größer der Strafrahmen. Der Strafrahmen geht dabei – wenn vorsätzlich weniger als die Hälfte zustehende Entgelte ausgezahlt wurden – auf bis zu 400.000 Euro. Damit ist klar: Lohn- und Sozialdumping ist kein Kavaliersdelikt“, erklärt Koza. Die Strafstufen bewegen sich sonst je nach Höhe des Schadens bei bis zu 50.000, 100.000 und 250.000 Euro. Bei Kleinbetrieben bis zu neun Beschäftigten liegt der Strafrahmen bei maximal 20.000 Euro, wenn der Schaden aus Unterentlohnung diesen Betrag nicht übersteigt.

Ausdrücklich bedankt sich der Grüne Arbeits- und Sozialsprecher bei den Gewerkschaften und Arbeiterkammern, die mit ihrer Expertise die Verhandlungen begleitet haben. „Das vorliegende Gesetz ist ein Kompromiss. Aber ein Kompromiss der sich sehen lassen kann und Behörden und Gerichten nun endlich wieder ein Werkzeug im Kampf gegen Ausbeutung, Unfairness und Sozialbetrug in die Hand gibt“, betont Koza. Der heute beginnende Begutachtungsprozess des LSD-BG dauert fünf Wochen und soll im Juli-Plenum mit allfälligen Änderungen aus dem Begutachtungsprozess beschlossen werden und ab September 2021 gelten.

Grüner Klub im Parlament
+43-1 40110-6697
presse@gruene.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender