VfGH/U-Ausschuss – Krainer begrüßt “wegweisende Entscheidung”: “Auch ÖVP-Minister stehen nicht über dem Gesetz”

Wien (OTS/SK) – Der VfGH hat bereits am 3. März entschieden, dass ÖVP-Finanzminister Blümel tausende für den Ibiza-U-Ausschuss relevante Mails an den U-Ausschuss liefern muss. Blümel hat sich allerdings geweigert, diesem klaren Auftrag nachzukommen. Die SPÖ hat deswegen noch im März einen Antrag an den VfGH gestellt, dieser möge beim Bundespräsidenten die Exekution des Erkenntnisses gegen den Finanzminister beantragen. Heute hat der VfGH in der Sache entschieden und den Bundespräsidenten ersucht, die durch die Verfassung gebotene Aktenlieferung durchzusetzen. Der SPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss, Jan Krainer, spricht von einer wegweisenden Entscheidung: “Niemand steht über dem Gesetz und der Verfassung.” ****

“Dass ein ÖVP-Minister durch den VfGH dazu gezwungen werden muss, sich an die Verfassung und an Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zu halten, sagt leider alles darüber, was aus der ÖVP unter Kurz geworden ist”, so Krainer. Er hofft, “dass die ÖVP die Entscheidung des VfGH zum Anlass nimmt, ihr gestörtes Verhältnis zu Rechtsstaat, Verfassung und den Kontrollrechten des Parlaments zu überdenken”.

In seinem Erkenntnis von 3. März hat der VfGH festgestellt:
“Der Bundesminister für Finanzen ist verpflichtet, dem Ibiza-Untersuchungsausschuss die E-Mail-Postfächer sowie lokal oder serverseitig gespeicherten Dateien der Bediensteten der Abteilung I/5 E.G., A.M. und G.B. sowie von Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen empfangene E-Mails von T.S., E.H.-S., M.K., B.P. und M.L. aus dem Untersuchungszeitraum vorzulegen.”

Das Erkenntnis wurde den Verfahrensparteien am 4. März 2021 zugestellt. Der Bundesminister für Finanzen ist somit verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss über die bereits erfolgten Lieferungen hinaus weitere 2.018 elektronische E-Mails und Dateien sowie 5.785 weitere E-Mails vorzulegen. Dabei handelt es sich um jene E-Mails und Dateien, die der Bundesminister für Finanzen bereits dem Verfassungsgerichtshof im Verfahren UA1/2021 zur Überprüfung vorgelegt hat.

Blümel ist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Deswegen hat die SPÖ am 22. März beim VfGH beantragt, “der Verfassungsgerichtshof möge beim Bundespräsidenten die Exekution des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes zu UA1/2021 gegen den Bundesminister für Finanzen beantragen”. (Schluss) wf/bj

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