ARBÖ: Auch während der EM auf Regeln achten

Mit einem Jahr Verspätung ist es nun soweit: Die Fußball-EM startet heute. Der ARBÖ informiert, welche Regeln es für Autofahrer gibt.

Wien (OTS) – Heimische Fußballfans müssen sich während Großereignissen wie der Europameisterschaft an bestimmte Spielregeln, was das Autofahren betrifft, halten. Folgende Dinge gilt es zu berücksichtigen:

Das Anbringen von Fähnchen am Auto ist grundsätzlich erlaubt, aber nur, wenn es sich um Fanartikel handelt. Offizielle Staatsflaggen sind nur Kraftwagen vorbehalten, die der Beförderung von offiziellen Organen (Bundespräsident, Mitglieder der Regierung, usw.) dienen. Es muss ersichtlich sein, dass es sich bei den Fähnchen um Scherzartikel handelt. Dabei sollen die richtige Montage dieser Fanartikel und die Sicherheitsbestimmungen beachtet werden, insbesondere bis zu welcher Geschwindigkeit die Verwendung auch produktzulässig ist. Auch die Sicht darf nicht beeinträchtigt sein und die Fahnen dürfen nicht über die breite des Fahrzeugs hinausgehen.

Viele Fußballfans sind auch passend zur EM gekleidet, was auch als Autofahrer nicht verboten ist. Der ARBÖ empfiehlt aber, während der Fahrt auf Perücken, große Hüte oder andere störende Utensilien zu verzichten. Auch beim Fahren mit „Packeln“ ist Vorsicht geboten: Es gibt zwar kein Gesetz, welches das Fahren mit Fußballschuhen verbietet, allerdings können bei ungeeignetem Schuhwerk keine dosierten, sanften Zielbremsungen noch Notbremsungen durchgeführt werden. Durch fehlenden Halt kann der notwendige Druck auf das Pedal nicht ausgeübt werden. Ebenfalls kann es durch das falsche Schuhwerk bei Unfällen zu strafrechtlichen Konsequenzen und Schadenersatzforderungen kommen.

Hat die eigene Mannschaft gewonnen, will man dies auch kundtun – laut hupend durch Österreich zu fahren, ist allerdings nicht erlaubt:
„Hupen ist nur dann erlaubt, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. Aus anderen Gründen zu Hupen ist ausnahmslos untersagt und es ist mit Strafen zu rechnen“, führt ARBÖ-Pressesprecher Sebastian Obrecht aus.

Und natürlich sind auch die Promillegrenzen während der Europameisterschaft nicht außer Kraft gesetzt: Maximal 0,5 Promille für Autofahrer und 0,8 Promille für Radfahrer sind erlaubt. Daher rät der ARBÖ: Auf Alkohol verzichten oder das eigene Fahrzeug nach dem Public Viewing stehen lassen und die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.

Die EM findet heuer in verschiedenen europäischen Städten statt. Viele fußballbegeisterte Menschen werden sich mit dem Auto auf den Weg machen, um live bei einem Match dabei zu sein. Damit es auf der Fahrt zu keinen unerwünschten Vorfällen kommt, empfiehlt es sich, einen Blick auf die speziellen Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu werfen. Auch über die Einreisebestimmungen aufgrund der Corona-Pandemie sollten sich Fußballfans vorab informieren. Die Verkehrsregeln und aktuellen Einreisebestimmungen sind auf [www.arboe.at] (http://www.arboe.at/) abrufbar.

ARBÖ Presseabteilung
Sebastian Obrecht
Tel.: +43 1 891 21 244
Mobil: +43 664 60 123 244
Email: sebastian.obrecht@arboe.at

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