Gödl: Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz gegen unfairen Wettbewerb

ID-Karte soll Lohndumping und illegale Beschäftigung am Bau verhindern

Wien (OTS) – Ein Schwerpunkt des heutigen Sozialausschusses ist die Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Die Novelle wurde aufgrund mehrerer Urteile des Europäischen Gerichtshofs notwendig, der unter anderem die bisher geltende Kumulation der Strafen und die Erhöhung der Strafdrohungen ohne Obergrenze je nach Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer/innen als europarechtswidrig erkannt hat. Auch künftig wird es jetzt empfindliche Strafdrohungen geben, die aber vom Verschulden und dem eingetretenen Schaden abhängig sind. „Nun kann bei schweren Verstößen weiterhin konsequent gehandelt werden, bei kleineren oder bei geringem Verschulden wird mit Augenmaß vorgegangen“, so ÖVP-Abg. Ernst Gödl, Mitglied im Sozialausschuss.

Um Lohn- und Sozialdumping sowie Sozialbetrug und illegale Beschäftigung in der Bauwirtschaft noch besser bekämpfen zu können, gibt es auch eine Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz. Diese hat die Einrichtung eines IT-Systems zur Ausstellung spezieller Identitätskarten für am Bau beschäftigte Personen zum Inhalt. Demnach wird die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ermächtigt, ein derartiges System zu betreiben, wobei die Abwicklung über eine eigene GmbH (Bau-ID GmbH) erfolgen soll. Zielgruppe des Vorhabens sind alle Unternehmen und Beschäftigten, die auf Baustellen arbeiten, auch wenn sie nicht in den Anwendungsbereich der BUAK fallen. „Der vorliegende Gesetzesvorschlag beruht auf einem gemeinsamen Vorschlag der Sozialpartner und soll helfen, im Bau und im Baunebengewerbe die arbeits- bzw. sozialrechtlichen Ansprüche und den Beschäftigungsstatus leicht und transparent feststell- und überprüfbar zu machen.“

Eine weitere Gesetzesänderung soll auch jenen Personen ab Oktober den Zugang zum Bildungsbonus – inklusive Zusatzbetrag zum Arbeitslosengeld in Höhe von insgesamt 180 Euro pro Monat – eröffnen, deren Bildungsmaßnahme bereits vor dem Inkrafttreten des Bildungsbonus mit Oktober 2020 begonnen haben und im Juli 2021 noch andauern werden. „Das trifft insbesondere auf die länger dauernden Pflegekraftausbildungen zu“, unterstreicht der Abgeordnete.

Ein weiterer ÖVP-Grüner-Antrag betrifft den Ausbau und die Verlängerung des Fachkräftestipendiums“. So erfolgt die Aufnahme von Pflegeassistent/innen und Elementarpädagog/innen in die Liste der förderbaren Ausbildungen. „Gerade im Pflegebereich und in Kindergärten wird schon jetzt dringend Personal gesucht, und der Personalbedarf wird weiter ansteigen.“ Durch das Fachkräftestipendium würden Lebenshaltungskosten während der gesamten Ausbildung gesichert und damit etwa Berufsumsteiger/innen der Weg in die Pflege eröffnet.

Ebenfalls auf der Tagesordnung steht ein ÖVP-Grüner-Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz geändert wird. Im vergangenen Jahr hat der Nationalrat eine Notfallregel für jene Jugendlichen beschlossen, die einen Freiwilligendienst im Ausland wie ein “Soziales Jahr” oder einen Gedenkdienst absolvieren und diesen aufgrund der Corona-Pandemie vorzeitig abbrechen müssen. Seither ist es betroffenen Teilnehmer/innen möglich, ihren Auslandsdienst im Inland fortzuführen, wenn dies aufgrund von “Elementarereignissen, Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs und außerordentlichen Notständen” erforderlich ist. Dieses Sicherheitsnetz soll nun bis Ende Dezember 2022 verlängert werden. „Diese weitere zeitliche Befristung ermöglicht den Trägervereinen eine bessere Planbarkeit.“

Außerdem soll durch eine Änderung des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes klargestellt werden, dass Personen, die infolge Genesung nur eine Impfdosis brauchen, ebenfalls ein Grüner Pass ausgestellt wird“, so der Mandatar. (Schluss)

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