X-Jam: Vertragsklauseln im Vorfeld von Juristen geprüft und bestätigt

Wien (OTS/LCG) – X-Jam Geschäftsführer Thomas Kroupa reagiert auf die aktuelle Presseaussendung der Arbeiterkammer mit Unverständnis:
„Selbstverständlich sind sämtliche Vertragsklauseln vorab von unseren Juristen geprüft. Bei gegenständlicher Reise handelt es sich um eine spezielle Eventreise, die mit einer üblichen Pauschalreise nicht vergleichbar ist. Darüber hinaus wurden von der AK Klauseln abgemahnt, die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gar nicht aufscheinen.“

Kroupa ist über den Zeitpunkt der AK-Aussendung verwundert, denn „die Klage der AK wurde bereits im Jänner 2021 eingebracht und das Verfahren läuft noch. Es gibt daher noch keine Entscheidung des Gerichts zu diesen, aus Sicht unserer Juristen, haltlosen Vorwürfen der AK.“

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