Handel muss die FFP2-Maskenpflicht nicht kontrollieren

Verordnung gibt Wahlmöglichkeit

Wien (OTS/BMDW) – „Im Rahmen der Verordnung ist klar geregelt, dass es eine Wahloption für den Handel gibt – keinesfalls ist es die Pflicht der Händlerinnen und Händler, Kontrollen durchzuführen. Versprechen gehalten. Uns war es wichtig, den Händlerinnen und Händlern die Möglichkeit zu geben – Möglichkeit ja, Zwang nein. Ich fordere den Handelsverband dringend auf, die Verbreitung dieser Unwahrheiten einzustellen“, reagiert Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck erstaunt auf die Aussagen des Handelsverbands und legt gleichzeitig die Bedeutung von Kann-Bestimmungen dar: „Eine Kann-Bestimmung ist keine Vorschrift im strengen Sinne, sondern eine Bestimmung, nach der im Einzelfall verfahren werden kann, aber nicht verfahren werden muss. Unseren Händlerinnen und Händlern steht frei, jene Instrumente zu nutzen, die ihre betriebliche Realität am besten widerspiegeln.“

In der Praxis bedeutet das, dass Handelsbetriebe Hinweis-Schilder aufstellen können. Ebenso können sie Kundinnen und Kunden kontrollieren, falls sie das möchten. Keinesfalls müssen die Betriebe stichprobenartige Kontrollen durchführen.

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Josephine Raimerth
Pressesprecherin der Bundesministerin Margarete Schramböck
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