Gewaltdynamiken in Familien und Organisationen erfordern professionelles Vorgehen

Die Österreichischen Kinderschutzzentren fordern ein umfassendes Kinderschutzpaket

Österreich (OTS) – 23. Juni 2022 – Der Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung, sich nun nach zwei Jahren Pandemie der brennenden Thematik Kinderschutz, die in vielerlei Hinsicht Verbesserungen und mehr Ressourcen braucht, konkret anzunehmen. Verbesserungen im Kinderschutz erfordern allerdings mehr als strafrechtliche Veränderungen. Es ist notwendig, ein nachhaltig wirksames, großes, bundesweites Kinderschutzpaket zu schnüren, das sowohl präventive Maßnahmen beinhaltet als auch den Ausbau der Intervention und Vernetzung zum Ziel hat.

Es braucht für alle Formen von direkter als auch indirekter Gewalt

* gezielte, an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierte Präventionsangebote – sowohl opfer- als auch täterorientiert

* einen den Betroffenenzahlen angemessen Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe und von Kinderschutzeinrichtungen

* regelmäßige Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen, die an Erwachsene und Kinder gerichtet sind, um es Kindern/Jugendlichen zu erleichtern, das Erlebte zu erzählen

* die Schaffung von verbindlichen regionalen Kooperationsstrukturen zwischen allen Akteur*innen im Kinderschutz – fallbezogen und fallunabhängig

* sowie ein regelmäßiges Monitoring der Entwicklungen im Bereich Gewalt gegen Kinder

Qualitätskontrolle von Angeboten im Kinder- und Jugendbereich

Die Qualitätskontrolle von Kinderschutz und Angeboten im Kinder-Jugendbereich muss bundesweit erfolgen. Es braucht Qualitätssicherungssysteme für alle Anbieter*innen im Kinder- und Jugendbereich, die regelmäßig geprüft werden. Dazu gehören u.a. (gelebte) Kinderschutzkonzepte, verbindliche Vorgaben, was die Aufnahme und Qualifikation von Mitarbeiter*innen betrifft sowie regelmäßige, kinderschutzspezifische Fortbildung und Supervision.

„Wenn wir von Kinderschutz im institutionellen Kontext sprechen, müssen wir uns auch mit den Rahmenbedingungen von Mitarbeiter*innen auseinandersetzen, wie Betreuungszahlen, Fallzahlen, Zeit für Teamreflexion und die Unterstützung bei herausfordernden Situationen. D.h. wir brauchen Sicherungsmaßnahmen, aber auch Sicherheit für Mitarbeiter*innen, die in diesen Bereichen arbeiten, durch klare Abläufe und Schulung. Denn gerade mit dem Bekanntwerden von Missbrauchsfällen steigt die Angst von Eltern, aber auch die Angst von Mitarbeiter*innen etwas zu übersehen oder auch vor Falschbeschuldigungen – insbesondere bei männlichen Mitarbeitern, die wir aber dringend im pädagogischen und psychosozialen Bereich brauchen“, erläutert Mag.a Petra Birchbauer, Vorsitzende im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren.

Kinderschutz ist nicht nur Sache der Länder, sondern braucht eine bundesweite Koordinierungsstelle, wo Maßnahmen gebündelt, koordiniert und evaluiert werden.

Fachberatung für Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten bei Verdacht auf Gewalt

Gerade für Mitarbeiter*innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ist es notwendig, die Möglichkeit von Fachberatung durch Kinderschutzexpert*innen zu schaffen, insbesondere, wenn Sorge um ein Kind besteht, aber der Verdacht auf Gewalt noch nicht so konkret ist, dass eine Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe zu machen ist. „Hier geht es darum, Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, in ihrer Einschätzung zu begleiten und mit ihnen nächste Schritte im Sinne des Kinderschutzes zu planen“, so Birchbauer.

Bundesweites Kinderschutzgesetz

Die Österreichischen Kinderschutzzentren fordern daher dringend ein bundesweites Kinderschutzgesetz, das auch eine permanente Kindeswohlkommission vorsieht, die als Ansprechstelle und bei Anlassfällen koordiniert und in Abstimmung mit regionalen Fachstellen tätig wird. „Auch ein umfassendes Monitoring der Einhaltung der Kinderrechte sowohl strukturell als auch im konkreten Einzelfall ist in Österreich derzeit nicht umgesetzt und müsste im Kinderschutzgesetz verankert werden”, fordert Mag.a Hedwig Wölfl, stellvertretende Vorsitzende im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren.

„Ein Kinderschutzgesetz bietet einerseits die Chance bundesweite Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt zu installieren, Kriterien für Anbieter*innen festzulegen, aber auch Rechtssicherheit für den notwendigen Austausch von Information bei Hochrisikofällen zwischen Opferschutzeinrichtungen im Kinder- und Erwachsenenbereich als auch mit Einrichtungen in der Täter*innenarbeit zu schaffen. Und gleichzeitig könnte ein Kinderschutzgesetz auch die Basis sein, um das Angebot der Frühen Hilfen für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern gesetzlich zu verankern“ schließt Birchbauer.

Nur klare und sichere Strukturen sowie umfassende Maßnahmen schaffen die Voraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche besser geschützt werden können.

[Qualitätskriterien der Österreichischen Kinderschutzzentren]
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Rückfragehinweis:
DIE ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN
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Geschäftsführung
Mail: martina.wolf@oe-kinderschutzzentren.at
Tel: +43 (0)664 887 364 62

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