WKÖ-Kopf: Kaufkraftstärkung durch Entlastungspaket im Sinne der Wirtschaft

Startschuss für Entlastung gefallen: Verschiebung der CO2-Bepreisung richtiger Schritt – Härtefall-Regelung notwendig

Wien (OTS) – „Das heute verabschiedete Entlastungspaket der Bundesregierung kombiniert sofort wirksame Maßnahmen mit strukturellen Schritten. Mit diesem dreistufigen Konzept aus Sofortmaßnahmen, breit gesetzten Entlastungsschritten im Herbst und strukturellen Maßnahmen, die ab Anfang nächsten Jahres greifen, wird die Kaufkraft der Menschen kurz- und mittelfristig gestärkt“, betont Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich.

Bei den Lohnnebenkosten wurde die Senkung des Beitrags zur Unfallversicherung von 1,2 auf 1,1 Prozent beschlossen, die mit Anfang kommenden Jahres in Kraft tritt. „Gerade angesichts der wohl herausfordernden Lohnverhandlungen, ist das ein wichtiger Entlastungschritt für die Betriebe“, betont Kopf. Ein weiterer, die Senkung des FLAF-Beitrags, soll noch folgen.

Neben dem Beschluss des Entlastungspakets wird auch der Start der CO2-Bepreisung von 1. Juli auf 1. Oktober 2022 verschoben. „Das ist ein wichtiges Signal an Unternehmen und Bürger in der aktuell sehr angespannten Situation“, so Kopf. Die Wirtschaftskammer-Spitze hatte sich angesichts der Auswirkungen des Ukraine-Krieges bereits im März dieses Jahres für eine Verschiebung ausgesprochen.

Treffsichere Härtefall-Regelung notwendig

„Die gewonnene Zeit muss jetzt dazu genutzt werden, eine treffsichere Härtefall- und Carbon-Leakage-Regelung auf den Weg zu bringen, um jene Unternehmen zu entlasten, die über Gebühr von der Bepreisung belastet werden bzw. bei denen eine gewisse Gefahr der Verlagerung der Produktion ins Ausland besteht. Wie der Klimabonus für Haushalte, müssen auch die Entlastungsinstrumente für die Wirtschaft entsprechend ausgestaltet und dotiert sein“, so Kopf.

Weitere Entlastungsmaßnahmen, wie die Strompreiskompensation aufgrund der hohen CO2-Preise im EU-Emissionshandelssystem und Energiekostenzuschüsse für Unternehmen müssen ebenfalls so rasch wie möglich beschlossen werden. „Die Strompreiskompensation muss auf einen Zeitrahmen bis 2030 ausgerichtet werden, da wir nicht davon ausgehen, dass die CO2-Preise in den nächsten Jahren sinken“, fordert Kopf. (PWK271/PM)

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