AK: Alle reden vom Energiesparen – Energieeffizienzgesetz ist das Gebot der Stunde

Altes Gesetz ist bereits seit Ende 2020 außer Kraft

Wien (OTS) – Alle reden vom Energiesparen, aber kaum jemand vom Energieeffizienzgesetz – einem der wichtigsten Instrumente, um Energie vernünftig und nachhaltig zu nutzen. Es ist daher höchste Zeit für ein neues Energieeffizienzgesetz, das Energielieferanten dazu verpflichtet, Energieeinsparungen vor allem bei Unternehmen zu erzielen. Neben der Verabschiedung dieses Gesetzes fordert die AK einen raschen Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung inklusive der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bei Erzeugungsanlagen und Netzen sowie eine Kampagne, die über die Möglichkeiten des Energiesparens informiert.

Das Energieeffizienzgesetz ist notwendiger denn je: Zum einen, um die ambitionierten aber notwendigen Klimaschutzziele zu erreichen und zum anderen, um keine Energie zu verschwenden. Angesichts der massiv steigenden Preise für Strom, Gas und Fernwärme und der Einschränkungen von Gaslieferungen aus Russland, müssen Haushalte und Unternehmen dabei unterstützt werden, Energiesparpotentiale zu nutzen.

Trotz der gebotenen Eile für eine gesetzliche Regelung, müssen verteilungspolitische und soziale Fragen im Vordergrund stehen. Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehören untrennbar zusammen. Das Energieeffizienzgesetz ist auch die richtige Maßnahme gegen Energiearmut, die angesichts steigender Preise immer mehr Menschen betrifft: Sinkt der Energieverbrauch, sinken auch die Kosten.

Bezogen auf ein neues Energieeffizienzgesetz fordert die AK:
• Energielieferanten müssen auch weiterhin verpflichtet sein, Energieeffizienzmaßnahmen in Betrieben und Haushalten durchzuführen. Sie wissen am besten, wie man den Energieverbrauch senken kann.
• Energielieferanten sollen die Möglichkeit erhalten, sich durch Abschlagszahlungen dieser Verpflichtung zu entziehen. Das darf aber nicht dazu führen, dass lieber gezahlt wird, statt Maßnahmen zu setzen. Außerdem müssen die Mittel aus den Abschlagszahlungen zweckgebunden werden, um Privathaushalte dabei zu unterstützen, Energie zu sparen – ganz besonders bei sozialen Härtefällen.
• Um die ambitionierten Energieeffizienzziele bis 2030 zu erreichen, dürfen Energieeffizienzmaßnahmen nur dann angerechnet werden, wenn sie auch nachweislich Energieeinsparungen bringen. Das war im alten Gesetz nicht der Fall.
• Energielieferanten sollen 40 % ihrer Energieeffizienzmaßnahmen so setzen, dass die Haushalte davon profitieren. Zusätzlich fordert die AK eine eigene Quote für einkommensschwache und energiearme Haushalte.
• Um energiearme Haushalte treffsicher zu unterstützen, sollte eine Energiearmuts-Plattform eingerichtet werden, damit sich wichtige Stakeholder wie etwa Energielieferanten, soziale Organisationen oder Behörden, rasch und unbürokratisch austauschen können.
• Die nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle muss finanziell und personell als Behörde gut ausgestattet werden, um rechtsicher und rasch handeln zu können.

Alexa Jirez
Arbeiterkammer Wien
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