ÖGB-Schumann/Reischl: Schutz für Risikogruppen und Schwangere muss endlich verlängert werden

Aktuelle Regelungen laufen Ende Juni aus. Betroffene brauchen Planungssicherheit statt dauernder Verunsicherungen

Wien (OTS) – Seit es sie gibt, wurde die Risikogruppen-Regelung von der Regierung stiefmütterlich behandelt und Monat für Monat immer erst in letzter Sekunde verlängert. Bereits Anfang Juni wies der ÖGB auf die fehlenden Informationen zur Verlängerung hin, bis heute warten die Betroffenen auf Antwort seitens der Regierung. „Ohne die Risikogruppenregelung sind die ArbeitnehmerInnen dem Virus schutzlos ausgeliefert. Sie immer erst wenige Tage vor Ablauf der Frist zu verlängern, ist fatal fahrlässiges Handeln von Minister Kocher”, kritisiert Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB. „Minister Kocher ist eindeutig mehr für die Wirtschaft als für die ArbeitnehmerInnen da. Die Sorge des ÖGB hat sich leider bestätigt”, hält Reischl fest.

Steigende Infektionszahlen zeigen akuten Verlängerungsbedarf

Aktuell läuft die Risikogruppenregelung bereits Ende Juni wieder aus. „Die Menschen – und auch die Arbeitgeber – müssen planen können und wissen, wie es für sie weitergeht. Eine kurzfristige Verlängerung von Monat zu Monat, und das noch so kurz vor Ablauf reicht da nicht aus“, so Reischl. „Gerade angesichts der massiv steigenden Corona-Infektionen ist es umso wichtiger, die Risikogruppenregelung endlich bis Ende des Jahres zu verlängern”, fordert die Leitende Sekretärin des ÖGB.

Verlängerung der Freistellung auch für Schwangere

Mehr Schutz braucht es außerdem für schwangere Arbeitnehmerinnen. „Auch hier zeigen die steigenden Covid-Fallzahlen deutlich: Das Corona-Problem bleibt uns erhalten. Daher fordern wir weiterhin die sofortige Freistellung aller Schwangeren ab der 14. Schwangerschaftswoche, unabhängig von ihrem Impfstatus und der Branche, in der sie arbeiten“, so Korinna Schumann, Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende des ÖGB.

Freistellung für Schwangere aller Berufsgruppen

Bislang sind nur Frauen in körpernahen Berufen durch eine Sonderregelung im Mutterschutzgesetz geschützt. Auch diese Freistellungsregelung läuft mit Ende Juni aus und soll künftig über eine Verordnung geregelt werden können. Bis der parlamentarische Prozess dazu abgeschlossen ist, dauert es jedoch noch, und selbst dann ist noch nicht sicher, ob und wann diese Verordnung kommt. Die Schwangeren stehen ab Ende Juni aber vorerst ohne Schutz da. „Alle Beteiligten und vor allem Schwangere brauchen dringend Planungssicherheit, statt andauernder Verunsicherung”, fordert Schumann abschließend.

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