Eintragungszeitraum für zwei Volksbegehren endete am 27. Juni 2022, 20 Uhr

Volksbegehren “RÜCKTRITT BUNDESREGIERUNG” und “KEINE IMPFPFLICHT” schafften Hürde von 100.000 Unterschriften – Ergebnisse auf BMI-Homepage abrufbar

Wien (OTS) – Bis 27. Juni 2022, 20 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder auch online Eintragungen für die zwei Volksbegehren “RÜCKTRITT BUNDESREGIERUNG” und “KEINE IMPFPFLICHT“ vornehmen.

Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt im Rahmen der mit 1. Jänner 2018 in Betrieb genommenen Datenverarbeitung “Zentrales Wählerregister” auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die im Einleitungsverfahren getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.

Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt (die Ergebnisse wurden am 27. Juni 2022, um 20:15 Uhr, auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres veröffentlicht):

Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren betrug 6.359.012.

Volksbegehren “RÜCKTRITT BUNDESREGIERUNG”:
• Zahl der Unterstützungserklärungen: 126.652
• Zahl der Eintragungen: 46.061
• Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 172.713

Volksbegehren “KEINE IMPFPFLICHT”:
• Zahl der Unterstützungserklärungen: 166.437
• Zahl der Eintragungen: 75.732
• Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 242.169

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist aufgrund der vorliegenden Ergebnisse augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert bei den Volksbegehren “RÜCKTRITT BUNDESREGIERUNG” und “KEINE IMPFPFLICHT” jeweils überschritten worden ist.

Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die zwei genannten Volksbegehren nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung Mitte Juli 2022 bekannt geben.

Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken sind für die beiden Volksbegehren auf der BMI-Homepage unter
https://www.bmi.gv.at/Volksbegehren abrufbar.

Bundesministerium für Inneres
Oberrat Patrick Maierhofer, BA MA
Pressesprecher des Ministeriums
+43 (0) 1-531-26-90 1561
patrick.maierhofer@bmi.gv.at
www.bmi.gv.at

Bundesministerium für Inneres
Mag. Robert Stein
Abteilung für Wahlangelegenheiten
+43-(0)1-53126-90 5201
robert.stein@bmi.gv.at

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