Klimaaktivist:innen fordern die Einhaltung der Verfassung

Die Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen werden durch zu wenig entschlossenes Handeln angesichts der Klimakrise gemindert. Das ist ein Verfassungsbruch.

Anlässlich des weltweiten Klimastreiks am 23. September fragen die Wiener Kinder- und Jugendanwält:innen Dunja Gharwal und Ercan Nik Nafs: „Was tut die Politik, damit die Kinder von heute und morgen im Angesicht der Klimakrise die gleichen Chancen auf ein gesundes und gewaltfreies Leben haben wie ihre Eltern und Großeltern?“_ _Und sie fügen die Antwort gleich hinzu: „Viel zu wenig. Und damit verletzen politische Entscheidungsträger:innen das in der österreichischen Verfassung verankerte Prinzip der Kindeswohlvorrangigkeit, das auch verpflichtet, die Interessen zukünftiger Generationen zu berücksichtigen.“ 

KINDERRECHTE UND KLIMASCHUTZ SIND UNTRENNBAR MITEINANDER VERBUNDEN
Diese Grundprinzipien der Kinderrechte sind im Art. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern festgeschrieben. Auch der UN-Kinderrechteausschuss hat schon mehrmals betont: Es steht außer Frage, dass insbesondere das Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip den Staat zu gesetzlichen Regelungen zum Schutz der besonders betroffenen Gruppe der Kinder und Jugendlichen verpflichtet. Klima- und Umweltschutz sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte auf Leben und Entwicklung, auf Schutz der Gesundheit, aber auch auf Information und Partizipation sowie auf einen angemessenen Lebensstandard wahrnehmen können.

Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
DSAin Dunja Gharwal, MA, Mag. Ercan Nik Nafs
(++43-1) 70 77 000
post@jugendanwalt.wien.gv.at

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