Gerstl: Große Wahlrechtsreform ist wichtiger Schritt im demokratischen Prozess

ÖVP-Verfassungssprecher: Beschluss bringt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen / Durch Änderung der Wahlkartenlogistik frühere Ergebnisse möglich

„Die große Wahlrechtsreform, die heute in der Sitzung des Verfassungsausschusses beschlossen wurde, bringt eine Beschleunigung der Auszählung von Briefwahlstimmen, Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen, eine bundesweit einheitliche Mindestentschädigung für Wahlbeisitzer/innen und kürzere Mindestöffnungszeiten für Eintragungslokale zur Unterstützung von Volksbegehren. Das sind wichtige Schritte im demokratischen Prozess“, ist ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wolfgang Gerstl zufrieden mit der Beschlussfassung in der Ausschusssitzung.

 Künftig wird es in ganz Österreich möglich sein, schon bei der Abholung einer Wahlkarte auf der Gemeinde bzw. beim Magistrat seine Stimme abzugeben. „Damit wird eigentlich eine Art Vorwahltag eingeführt, da Briefwahl-Beantragung und Stimmabgabe unter einem erfolgen können“, betont Gerstl. Außerdem sollen Wahlkarten, die bis Freitagmittag vor der Wahl bei der zuständigen Wahlbehörde eingetroffen sind, möglichst noch am Wahltag in den einzelnen Wahlsprengeln ausgezählt werden. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Wahlergebnis nach Auszählung der übrigen Wahlkartenstimmen – die nach wie vor Montag und Donnerstag nach der Wahl erfolgen soll – noch signifikant ändert. Zusätzlich wird künftig auch das Sprengelwahlergebnis wieder viel aussagekräftiger, weil es auch die meisten Briefwahlstimmen enthalten wird.

 Um Menschen mit Behinderungen das Wählen zu erleichtern, ist ab 1.1.2028 ein verpflichtender barrierefreier Zugang zu sämtlichen Wahllokalen samt barrierefrei erreichbarer Wahlzelle vorgesehen. In der Übergangszeit bis 2028 soll aber an jedem Wahlstandort mindestens ein Wahllokal barrierefrei zugänglich sein. Ebenso sind die Bereitstellung von Wahlschablonen für Wahlkarten, die Abschrägung des amtlichen Stimmzettels, Mindestschriftgrößen für Drucksorten sowie vermehrte Informationen in einfacher Sprache nunmehr verpflichtend. Das betrifft etwa das Informationsblatt über die Stimmabgabe mittels Wahlkarte, das in Hinkunft verpflichtend in leicht lesbarer Sprache verfasst sein muss. Diese Maßnahme könnte auch insgesamt dazu beitragen, die Zahl der ungültigen Briefwahlstimmen zu minimieren. Briefwähler/innen werden künftig außerdem, analog zu den Wahlbehörden, die Möglichkeit haben, den Standort-Status ihrer Wahlkarte (z.B. „ausgestellt” oder „bei der Wahlbehörde eingelangt” etc.) elektronisch abzufragen.

 Finanzielle Entschädigungen gibt es künftig für alle Wahlbeisitzer/innen. Sie erhalten nunmehr bundesweit einheitlich und wertgesichert zwischen 33 und 100 Euro, abhängig von der Länge der Öffnungszeit des jeweiligen Wahllokals. Die Gemeinden können aber auch höhere Entschädigungen auszahlen, wenn es aus ihrer Sicht erforderlich erscheint. Entlastet werden die Gemeinden in Zukunft bei der Auflage von Volksbegehren. Die derzeit bestehende Verpflichtung, die Eintragungslokale auch am Samstag für zumindest zwei Stunden offenzuhalten, soll künftig entfallen. Zudem sind verlängerte Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr nur noch für einen Werktag (statt wie bisher zwei) vorgesehen. „Weil ja Volksbegehren durch das Volksbegehrensgesetz sowohl in jeder beliebigen Gemeinde als auch online – via Handysignatur – unterschrieben werden können“, begründet der ÖVP-Verfassungssprecher diese Regelung. „Insgesamt haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner viele wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, die in der kommenden Plenarwoche auf der Tagesordnung stehen.“

(Schluss) 

Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender