
SPÖ-Yildirim: „Verfahrenshilfe ausbauen, aber kein voller Kostenersatz“
SPÖ-Justizsprecherin für Ersatz der tarifmäßigen Verteidigungskosten bei Verfahrenseinstellung oder Freispruch – Absage an Zitierverbot
„Beschuldigte sollen die tarifmäßigen Verteidigungskosten ersetzt bekommen, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird oder es zu einem Freispruch kommt“, sagt SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim. Sie ist allerdings dagegen, die vollen Verteidigungskoten zu ersetzen, wie das am Wochenende von den Strafverteidiger*innen gefordert wurde. ****
„Wir wollen, dass der Zugang zur Verfahrenshilfe ausgebaut wird. Das ist wichtig, damit finanziell schlechter gestellte Beschuldigte einen gerechten Zugang zu Justiz haben und eine Zwei-Klassen-Justiz verhindert wird.“
Eine klare Abfuhr erteilt Yildirim dem erneuten Aufruf von Ministerin Edtstadler nach einem Zitierverbot aus Strafakten: „Der Vorschlag wird auch durch Wiederholung nicht besser. Der versuchten Einschränkung der Pressefreiheit und der Beschuldigtenrechte werden wir uns entschlossen entgegenstellen.“
Yildirim setzt sich für mehr Transparenz in der Justiz ein: „Die Veröffentlichung von Rechtsmittelentscheidungen ist ein Beschuldigtenrecht, das den Zugang zum Recht vereinfachen kann, und trägt außerdem dem Demokratie- und Transparenzgedanken Rechnung.“ (Schluss) sd/lp
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