
Iran-Krieg: Das gilt für Arbeitnehmer:innen
Unverschuldete Dienstverhinderung führt zu Entgeltanspruch
Der Krieg im nahen Osten führt zu arbeitsrechtlichen Unsicherheiten, die aktuell vermehrt in der Rechtsberatung der Gewerkschaft GPA aufschlagen. Die Gewerkschaft GPA informiert daher über die häufigsten Szenarien:
* Arbeitnehmer:innen, denen eine Heimreise vom Urlaub unmöglich wird, weil etwa ihr Flug mit Zwischenlandung im betroffenen Gebiet gecancelt wird, steht eine Fortzahlung des Entgelts zu, auch wenn sie nicht arbeiten können. Es muss allerdings alles Zumutbare unternommen werden, um eine Heimreise zu ermöglichen.
* Arbeitnehmer:innen, die sich aus beruflichen Gründen unmittelbar im betroffenen Gebiet befinden und aufgrund der Lage nicht an den Arbeitsort in Österreich zurückkehren können, steht eine Fortzahlung des Entgelts zu.
* Arbeitnehmer:innen, die von österreichischen Unternehmen unmittelbar ins betroffene Gebiet entsandt sind, dort aber aufgrund der Lage nicht arbeiten können, steht ebenfalls eine Fortzahlung des Entgelts zu.
Wie lange das Entgelt fortgezahlt wird, hängt von den konkreten Umständen ab.
„Generell gilt: Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrer Arbeit aufgrund der Lage im betroffenen Gebiet nicht nachkommen können, müssen sie ihren Arbeitgeber darüber informieren. Die Gewerkschaft GPA berät im Einzelfall und ist unter +4350301 oder service@gpa.at für eine kostenlose Erstberatung erreichbar“, sagt Dr. Michael Gogola, Leiter der GPA-Bundesrechtsabteilung.
Gewerkschaft GPA – Öffentlichkeitsarbeit
Daniel Gürtler
Telefon: 0676 817 111 225
E-Mail: daniel.guertler@gpa.at
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