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	<title>Geheimdienste Archive &#8902; TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</title>
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		<title>Großer Erfolg: Verfassungsgericht erklärt weltweite Massenüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst für verfassungswidrig</title>
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		<pubDate>Tue, 19 May 2020 10:01:56 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin (ots) &#8211; Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) für verfassungswidrig erklärt. Das maßgebliche BND-Gesetz missachte die Telekommunikationsfreiheit in Artikel 10 des Grundgesetzes, weil es die Bindung der Auslandsüberwachung an das Grundgesetz nicht anerkenne. Bei der Neufassung des BND-Gesetzes müsse der Gesetzgeber beachten, dass eine anlasslose Auslandsüberwachung nur in [&#8230;]</p>
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				<p class="news_newstext wp-block-paragraph">Berlin (ots) &#8211; Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) für verfassungswidrig erklärt. Das maßgebliche BND-Gesetz missachte die Telekommunikationsfreiheit in Artikel 10 des Grundgesetzes, weil es die Bindung der Auslandsüberwachung an das Grundgesetz nicht anerkenne. Bei der Neufassung des BND-Gesetzes müsse der Gesetzgeber beachten, dass eine anlasslose Auslandsüberwachung nur in eng begrenzten Fällen möglich sei. <br />
<br />
Auch müssten verletzliche Personengruppen wie Journalistinnen und Journalisten besonders geschützt werden. Weiter müsse die Auslandsüberwachung wesentlich effektiver durch unabhängige Gremien mit eigener Budgethoheit kontrolliert werden. Das Urteil setzt damit neue Standards im internationalen Menschenrechtsschutz und für die Freiheit der Presse. Der Gesetzgeber muss das BND-Gesetz nun entsprechend den Maßgaben des Gerichts nachbessern. <br />
<br />
Anlass für die Entscheidung war eine Verfassungsbeschwerde, die ein Bündnis aus Reporter ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie vier weiteren Medienorganisationen eingereicht hatte. Der Fall warf unter anderem die Grundsatzfrage auf, ob deutsche Behörden im Ausland überhaupt an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht für Artikel 10 des Grundgesetzes nun unmissverständlich bejaht. <br />
<br />
&#8222;Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung der Pressefreiheit wieder einmal unterstrichen. Wir freuen uns, dass Karlsruhe der ausufernden Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes  im Ausland einen Riegel vorschiebt&#8220;, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. <br />
<br />
Neue Standards für die Arbeit des BND <br />
<br />
Gerade dass der BND sich im Ausland nicht an die Grundrechte gebunden sah, hatte die klagenden ausländischen Journalistinnen und Journalisten zu ihrer Verfassungsbeschwerde motiviert. Die umfassende Überwachung durch Nachrichtendienste kann die Arbeit freier Medien behindern, weil Medienschaffende und ihre Quellen kaum noch vertraulich kommunizieren können. Die Journalistinnen und Journalisten freuen sich darüber, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts neue Standards für die Arbeit des BND setzt, und hoffen auf eine internationale Signalwirkung für die Tätigkeit der Nachrichtendienste anderer Länder. <br />
<br />
Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts ist das erste zur BND-Überwachung seit über 20 Jahren. &#8222;Die Bundesregierung bekommt mit dem Urteil die Quittung für ihre jahrelange Weigerung, die digitale Massenüberwachung einzuhegen&#8220;, so Mihr weiter. &#8222;Wir fordern, dass bei der nun fälligen Reform der Schutz journalistischer Kommunikation im BND-Gesetz verankert wird.&#8220; <br />
<br />
Edward Snowdens Enthüllungen standen am Anfang <br />
<br />
Über sieben Jahre, nachdem Edward Snowden ein globales System geheimdienstlicher Massenüberwachung enthüllt hat, hat das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der deutschen Beteiligung daran höchstrichterlich entschieden. Im Zuge des NSA-Skandals hatte ein Untersuchungsausschuss des Bundestages ans Licht gebracht, dass der BND als Steigbügelhalter der NSA fungierte, woraufhin die damalige Große Koalition ein neues BND-Gesetz verabschiedete. <br />
<br />
Doch anstatt dem Auslandsgeheimdienst klare Schranken zu setzen, wollte die Bundesregierung die praktisch flächendeckende Auslandsüberwachung einfach pauschal legalisieren &#8211; trotz massiver Proteste aus der Zivilgesellschaft und ohne die Grenzen der Verfassung zu beachten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte koordinierte daraufhin ein Bündnis aus international renommierten Journalistinnen und Journalisten sowie fünf Medienorganisationen, darunter Reporter ohne Grenzen. Gemeinsam reichten sie Ende 2017 Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz ein. Die Klägerinnen und Kläger fürchten unter anderem eine Aushöhlung des Quellenschutzes. <br />
<br />
Teil des Bündnisses sind neben der GFF und Reporter ohne Grenzen auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union dju in ver.di, das Journalistennetzwerk n-ost sowie das netzwerk recherche. Zu den Beschwerdeführerinnen und -führern gehört unter anderem die Trägerin des Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismajilova. Verfahrensbevollmächtigter ist der Mainzer Hochschullehrer Prof. Dr. Matthias Bäcker; Reporter ohne Grenzen wird daneben vertreten von Rechtsanwalt Dr. Bijan Moini (GFF). <br />
<br />
Mehr Informationen inklusive der Verfassungsbeschwerde, über die entschieden wurde, unter notrustnonews.org. <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
Reporter ohne Grenzen <br />
Pressereferat <br />
presse@reporter-ohne-grenzen.de<br />
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse<br />
T: +49 (0)30 609 895 33-55 <br />
F: +49 (0)30 202 15 10-29<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long wp-block-paragraph">Original-Content von: Reporter ohne Grenzen e.V., übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/51548/4600879" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
				<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2020/05/19/grosser-erfolg-verfassungsgericht-erklaert-weltweite-massenueberwachung-durch-den-bundesnachrichtendienst-fuer-verfassungswidrig/">Großer Erfolg: Verfassungsgericht erklärt weltweite Massenüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst für verfassungswidrig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
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		<title>Reporter ohne Grenzen begrüßt Anklagen in der Türkei wegen Khashoggi-Mord</title>
		<link>https://www.top-news.at/2020/03/25/reporter-ohne-grenzen-begruesst-anklagen-in-der-tuerkei-wegen-khashoggi-mord/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 25 Mar 2020 11:34:49 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin (ots) &#8211; Reporter ohne Grenzen (RSF) begrüßt, dass eine Staatsanwaltschaft in der Türkei Anklage gegen 20 Verdächtige wegen des Mordes an dem saudi-arabischen Exil-Journalisten Jamal Khashoggi erhoben hat. Dazu erklärt Geschäftsführer Christian Mihr: &#8222;Es ist ein wichtiges Signal, dass die Türkei den Mord an Jamal Khashoggi selbst verfolgen will und die strafrechtliche Aufarbeitung nicht [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
				<p class="news_newstext wp-block-paragraph">Berlin (ots) &#8211; Reporter ohne Grenzen (RSF) begrüßt, dass eine Staatsanwaltschaft in der Türkei Anklage gegen 20 Verdächtige wegen des Mordes an dem saudi-arabischen Exil-Journalisten Jamal Khashoggi erhoben hat. <br />
<br />
Dazu erklärt Geschäftsführer Christian Mihr:<br />
&#8222;Es ist ein wichtiges Signal, dass die Türkei den Mord an Jamal Khashoggi selbst verfolgen will und die strafrechtliche Aufarbeitung nicht länger der völlig unglaubwürdigen Justiz Saudi-Arabiens überlässt. Ein Strafverfahren in der Türkei bietet die Chance, dass endlich Auftraggeber und politische Hintergründe dieses Verbrechens umfassend untersucht werden. Entscheidend wird jetzt sein, dass das Verfahren anders als die vielen Prozesse gegen Medienschaffende in der Türkei ohne jede politische Einflussnahme oder Instrumentalisierung ablaufen kann.&#8220; <br />
<br />
Die Istanbuler Staatsanwaltschaft beschuldigt den früheren Vize-Geheimdienstchef Saudi-Arabiens sowie den ehemaligen engen Medienberater von Kronprinz Mohammed bin Salman, Saud al-Kahtani, der Anstiftung zum Mord an Khashoggi, der im Oktober 2018 im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul getötet worden war. 18 weiteren Männern wirft die Staatsanwaltschaft vor, die Tat ausgeführt zu haben. (https://ogy.de/1p7w) <br />
<br />
Reporter ohne Grenzen hat von Anfang an eine umfassende Aufklärung des Mordes gefordert (https://ogy.de/jhdw) und hat die im Dezember von einem Gericht in Saudi-Arabien verhängten Todesurteile gegen fünf Tatbeschuldigte als Vertuschungsversuch des saudischen Regimes kritisiert (https://ogy.de/aw45). <br />
<br />
Saudi-Arabien steht auf Platz 172 von 180 Ländern auf der Rangliste der Pressefreiheit, die Türkei auf Platz 157. Mehr zur Lage der Pressefreiheit in den beiden Staaten finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/saudi-arabien bzw. www.reporter-ohne-grenzen.de/türkei. <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
Reporter ohne Grenzen <br />
Pressereferat<br />
presse@reporter-ohne-grenzen.de<br />
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse<br />
T: +49 (0)30 609 895 33-55 <br />
F: +49 (0)30 202 15 10-29<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long wp-block-paragraph">Original-Content von: Reporter ohne Grenzen e.V., übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/51548/4556463" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
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		<title>Kampfansage an Überwachungsindustrie / ROG begrüßt WhatsApp-Klage gegen NSO Group</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Oct 2019 10:45:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin (ots) &#8211; Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßt das entschiedene Vorgehen von WhatsApp gegen den israelischen Überwachungstechnologie-Anbieter NSO Group. Wie WhatsApp am Dienstag bekanntmachte, hat das Unternehmen gemeinsam mit seinem Mutterkonzern Facebook bei einem US-Bundesgericht in San Francisco eine Klage gegen NSO wegen eines Überwachungsangriffs gegen rund 1400 WhatsApp-Nutzerinnen und -Nutzer eingereicht. Dieser habe ein [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
				<p class="news_newstext wp-block-paragraph">Berlin (ots) &#8211; Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßt das entschiedene Vorgehen von WhatsApp gegen den israelischen Überwachungstechnologie-Anbieter NSO Group. Wie WhatsApp am Dienstag bekanntmachte, hat das Unternehmen gemeinsam mit seinem Mutterkonzern Facebook bei einem US-Bundesgericht in San Francisco eine Klage gegen NSO wegen eines Überwachungsangriffs gegen rund 1400 WhatsApp-Nutzerinnen und -Nutzer eingereicht. Dieser habe ein eindeutiges Muster von Menschenrechtsverletzungen offenbart: Unter den Betroffenen seien mindestens 100 Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten, Journalistinnen und Journalisten sowie andere Mitglieder der Zivilgesellschaft gewesen. <br />
<br />
&#8222;Diese Klage ist ein entscheidendes Signal gegen Überwachungsexzesse und sollte zum Vorbild für andere Technologieunternehmen werden&#8220;, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. &#8222;Sichere Kommunikation ist ein Menschenrecht und eine Voraussetzung dafür, dass Journalistinnen und Journalisten ihre Aufgabe erfüllen und den Mächtigen auf die Finger schauen können. Telekommunikations- und Technologieunternehmen könnten eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung dieses Menschenrechts übernehmen, wenn sie konsequent gegen Überwachungsangriffe vorgehen würden.&#8220; <br />
<br />
Zugleich wies Mihr auf die bis heute nie überprüfbar beantwortete Frage hin, ob Facebook-Produkte heimliche Zugriffsmöglichkeiten für US-Geheimdienste bieten: &#8222;WhatsApp könnte seinem Vorgehen zusätzliches Gewicht verleihen, indem es den Quellcode seines Messengers offenlegt. Dann könnten unabhängige Expertinnen und Experten endlich überprüfen, wie umfassend WhatsApp seine Nutzerinnen und Nutzer vor staatlicher Überwachung schützt.&#8220; <br />
<br />
Mit Blick auf aktuelle Forderungen nach der Schwächung von Verschlüsselungsstandards auch in Deutschland und Europa fügte Mihr hinzu: &#8222;Dieser Fall zeigt auch, wie blauäugig die Forderung nach Hintertüren für Geheimdienste zum Beispiel in Messenger-Anwendungen ist. Jede Schwachstelle in solchen Produkten stellt nicht nur die Privatsphäre von Millionen oder gar Milliarden Menschen infrage, sondern setzt auch Journalistinnen und ihre Informanten unabsehbaren Gefahren aus.&#8220; <br />
<br />
SERVER, HOSTING-DIENSTE UND WHATSAPP-ACCOUNTS MIT VERBINDUNGEN ZUR NSO GROUP IDENTIFIZIERT <br />
<br />
Konkret fordern WhatsApp und Facebook in der Klage, NSO den Zugriff sowie jeden Zugriffsversuch auf Produkte beider Unternehmen zu verbieten. Außerdem verlangen sie Schadenersatz in ungenannter Höhe. (https://www.washingtonpost.com/context/read-the-whatsapp-complaint-against-nso-group/abc0fb24-8090-447f-8493-1e05b2fc1156/) <br />
<br />
Die WhatsApp-Klage bezieht sich auf eine im Mai bekanntgewordene Schwachstelle, durch die sich die Videoanruf-Funktion des Messengers dazu nutzen ließ, Schadsoftware auf ein Smartphone aufzuspielen. Auf diese Weise seien Nutzerinnen und Nutzer in 20 Ländern ausspioniert worden; namentlich erwähnt die Klage Mexiko, die Vereinigten Arabischen Emirate und Bahrain. <br />
<br />
Die NSO Group hat bestritten, mit diesem Angriff zu tun zu haben, und wiederholte dies am Dienstag in eindringlicher Form. WhatsApp zeigt sich aber überzeugt, dass diesen Dementis kein Glauben zu schenken sei, denn die Angriffe ließen sich zu Servern, Hosting-Anbietern und WhatsApp-Accounts mit Verbindungen zu NSO zurückverfolgen. (https://www.washingtonpost.com/opinions/2019/10/29/why-whatsapp-is-pushing-back-nso-group-hacking/) <br />
<br />
MEDIENSCHAFFENDE IN MEXIKO UND DEN VAE AUSGESPÄHT &#8211; AUCH IM FALL KHASHOGGI? <br />
<br />
Die Klage nennt keine Namen von Menschen, die durch den mutmaßlichen NSO-Angriff ausgeforscht wurden. Reuters berichtete unter Berufung auf das Citizen Lab der kanadischen Universität Toronto, das von WhatsApp bei der Untersuchung des Angriffs eingeschaltet wurde, unter den Betroffenen seien bekannte Fernseh-Persönlichkeiten, prominente Frauen, die Online-Hasskampagnen ausgesetzt gewesen seien, sowie Menschen, die Mordversuche und Gewaltandrohungen erlebt hätten. <br />
<br />
Die Spähsoftware &#8222;Pegasus&#8220; der israelischen NSO Group ist schon mehrfach mit Menschenrechtsverletzungen im Nahen Osten und in Lateinamerika in Verbindung gebracht worden. In Mexiko gehörten prominente Anwälte, Journalistinnen und Antikorruptionsaktivisten zu den Zielen der Überwachung (https://www.nytimes.com/2017/06/19/world/americas/mexico-spyware-anticrime.html?module=inline) Auch steht der Vorwurf im Raum, sie habe eine Rolle bei der Ermordung des saudi-arabischen Exil-Journalisten Jamal Khashoggi gespielt. Ein Freund Khashoggis hat gemeinsam mit weiteren Betroffenen in Israel und Zypern wegen mutmaßlicher Manipulation ihrer Smartphones gegen NSO geklagt. (https://www.reuters.com/article/us-facebook-cyber-whatsapp-nsogroup/facebook-sues-israels-nso-group-over-alleged-whatsapp-hack-idUSKBN1X82BE) <br />
<br />
In den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde NSO-Software für einen technisch sehr aufwendigen Spähangriff auf den Menschenrechtsverteidiger und Blogger Ahmed Mansoor verwendet. (https://www.nytimes.com/2018/08/31/world/middleeast/hacking-united-arab-emirates-nso-group.html) Wegen seines friedlichen, unter anderem mit dem renommierten Martin-Ennals-Preis anerkannten Einsatzes für Menschenrechte verbüßt Mansoor dort inzwischen eine zehnjährige Haftstrafe. (https://rsf.org/en/news/united-arab-emirates-emirati-bloggers-ten-year-jail-sentence-upheld) <br />
<br />
EU BERÄT ÜBER WIRKSAMERE EXPORTKONTROLLEN FÜR ÜBERWACHUNGSTECHNOLOGIE <br />
<br />
Überwachungstechnologie-Anbieter wie die NSO Group argumentieren regelmäßig, sie stellten ihre Produkte nur Regierungen und staatlichen Stellen für legitime Zwecke wie die Ausforschung von Terrorgruppen oder die Verfolgung schwerer Straftaten zur Verfügung. Allerdings gibt es immer wieder substanzielle Hinweise darauf, dass ihre Produkte allen Dementis zum Trotz in die Hände repressiver Regime gelangen und für schwere Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden. Reporter ohne Grenzen setzt sich deshalb seit Jahren dafür ein, den Export solcher Produkte aus Deutschland und der EU wirksam zu regulieren. (https://www.reporter-ohne-grenzen.de/themen/internetfreiheit/exportkontrolle/) <br />
<br />
In dieser Woche beginnt dazu auf EU-Ebene der sogenannte Trilog &#8211; also die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Europaparlament und dem Europäischen Rat als Vertretung der nationalen Regierungen &#8211; über eine Reform der Dual-Use-Richtlinie. Dabei geht es um eine Einigung auf schärfere Regeln für den Export von Überwachungstechnologie an Drittstaaten, um die in der Europäischen Union seit drei Jahren gerungen wird. Die Kommission hatte hierzu einen fortschrittlichen Entwurf vorgelegt, hinter den sich auch das Europaparlament stellte. Die EU-Mitgliedsstaaten konnten sich im Juni nach langem Stocken der Verhandlungen jedoch nur auf einen schwachen Kompromiss einigen, der viele der kritischen Fragen ausklammert und Interessen der Wirtschaft über menschenrechtliche Prinzipien stellt. (https://www.reporter-ohne-grenzen.de/themen/internetfreiheit/alle-meldungen/meldung/einigung-zu-dual-use-enttaeuscht/). <br />
<br />
DIGITALER HELPDESK FÜR JOURNALISTINNEN UND JOURNALISTEN <br />
<br />
Regelmäßig erfährt Reporter ohne Grenzen auch im Rahmen seiner Nothilfearbeit von digitalen Bedrohungen und Angriffen gegen Journalistinnen und Journalisten. Um ihnen gebündelte Informationen zu Themen wie Verschlüsselung, Anonymisierung und Account-Sicherheit anzubieten, hat ROG im Juli einen digitalen Helpdesk gestartet, der sich an Medienschaffende in aller Welt richtet. Der Helpdesk ist Teil des Berliner Stipendienprogramms zur Stärkung von Journalistinnen und Journalisten im digitalen Raum, das aus Mitteln der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft gefördert wird. (https://www.reporter-ohne-grenzen.de/themen/internetfreiheit/alle-meldungen/meldung/digitaler-helpdesk-fuer-medienschaffende/) <br />
<br />
Der Helpdesk ist erreichbar unter helpdesk.rsf.org. Um Zensur des Angebots zu umgehen und Interessierten eine anonyme Nutzung zu ermöglichen, ist der Helpdesk auch im sogenannten &#8222;Darknet&#8220; über das Tor-Netzwerk erreichbar. <br />
<br />
Mehr zum Einsatz von ROG für Informationsfreiheit im Internet erfahren Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/themen/internetfreiheit. <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
Reporter ohne Grenzen <br />
Pressereferat <br />
presse@reporter-ohne-grenzen.de<br />
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse<br />
T: +49 (0)30 609 895 33-55 <br />
F: +49 (0)30 202 15 10-29<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long wp-block-paragraph">Original-Content von: Reporter ohne Grenzen e.V., übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/51548/4418485" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
				<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2019/10/30/kampfansage-an-ueberwachungsindustrie-rog-begruesst-whatsapp-klage-gegen-nso-group/">Kampfansage an Überwachungsindustrie / ROG begrüßt WhatsApp-Klage gegen NSO Group</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
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		<title>Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Münchener Firmen wegen illegalen Verkaufs von Überwachungssoftware an die Türkei</title>
		<link>https://www.top-news.at/2019/09/05/staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-muenchener-firmen-wegen-illegalen-verkaufs-von-ueberwachungssoftware-an-die-tuerkei/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Sep 2019 05:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin (ots) &#8211; Ein paar Klicks und die türkische Polizei kann mithören, dank illegal exportierter Überwachungssoftware aus Deutschland: So lautet der Vorwurf der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), von Reporter ohne Grenzen (ROG), des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und von netzpolitik.org. Die Organisationen haben am 5. Juli 2019 gegen mehrere Geschäftsführer der [&#8230;]</p>
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				<p class="news_newstext wp-block-paragraph">Berlin (ots) &#8211; Ein paar Klicks und die türkische Polizei kann mithören, dank illegal exportierter Überwachungssoftware aus Deutschland: So lautet der Vorwurf der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), von Reporter ohne Grenzen (ROG), des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und von netzpolitik.org. Die Organisationen haben am 5. Juli 2019 gegen mehrere Geschäftsführer der Unternehmen FinFisher GmbH, Finfisher Labs GmbH und Elaman GmbH Strafanzeige erstattet (https://ogy.de/gsyv). Das Münchener Firmenkonglomerat soll die Spionagesoftware FinSpy ohne Genehmigung der Bundesregierung an die türkische Regierung verkauft haben. <br />
<br />
Die Staatsanwaltschaft München hat ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz eingeleitet. Dies könnte mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden. <br />
<br />
FinFisher GmbH, Finfisher Labs GmbH und Elaman GmbH produzieren und vertreiben gemeinsam Überwachungssoftware wie FinSpy. Erst einmal auf den Handys der Zielpersonen installiert, verleiht FinSpy den Überwachungsorganen wie Polizei und Geheimdiensten absolute Kontrolle. FinSpy tauchte im Sommer 2017 auf einer türkischen Webseite auf, die als Mobilisierungswebseite der türkischen Oppositionsbewegung getarnt war. <br />
<br />
&#8222;Seit Jahren unterstützt Reporter ohne Grenzen türkische Journalistinnen und Journalisten durch Nothilfe, für sie hat die staatliche Überwachung ihrer Kommunikation schwerste Folgen&#8220;, sagt Christian Mihr, Geschäftsführer bei ROG. &#8222;Dass hier deutsche Spionagesoftware von der türkischen Regierung genutzt wurde, um gegen Oppositionelle und Medienschaffende vorzugehen, ist ein Skandal.&#8220; <br />
<br />
Um Exporte an repressive Regime wie die Türkei zu verhindern, wurden 2015 europaweit Genehmigungspflichten für Exporte von Überwachungssoftware an Länder außerhalb der EU eingeführt. &#8222;Verstöße gegen die Exportbestimmungen sind strafbar. Bei deutschen Exporten schaut die Bundesregierung jedoch offensichtlich nicht so genau hin&#8220;, so Sarah Lincoln von der GFF. &#8222;FinFisher und Elaman betreiben ihre Geschäfte weiter, als wäre nichts gewesen. Dem muss die Justiz endlich Einhalt gebieten und ein Strafverfahren eröffnen.&#8220; <br />
<br />
Welche Folgen der Einsatz von Überwachungssoftware hat, zeigt die Erfahrung aus Fällen in Syrien und Bahrain: &#8222;Auf die digitale Überwachung folgen in repressiven Staaten oft Haft und Folter. Doch die Softwarehersteller weisen jede Verantwortung dafür von sich&#8220;, sagt Miriam Saage-Maaß vom ECCHR. &#8222;Die aktuelle Rechtslage in Deutschland und Europa macht eine effiziente Strafverfolgung nahezu unmöglich, hier braucht es dringend Gesetzesänderungen.&#8220; <br />
<br />
Auf parlamentarische Anfragen hin, zuletzt  am 19. Juni 2019, bestätigte die Bundesregierung, dass sie seit Einführung der Genehmigungspflichten im Januar 2015 keine Exportgenehmigung für Intrusionsoftware wie FinSpy erteilt hat. &#8222;IT-Analysen bestätigen, dass es sich bei den in der Türkei im Sommer 2017 gefundenen Softwaresamples um die deutsche Spionagesoftware FinSpy handelt und dass diese FinSpy-Version nach Einführung der Genehmigungspflicht produziert wurde&#8220;, sagt Andre Meister von netzpolitik.org. &#8222;Dieselbe Software wird auch vom Bundeskriminalamt als Staatstrojaner eingesetzt, damit subventioniert Deutschland eine Firma, die anderswo zu Menschenrechtsverletzungen beiträgt.&#8220; <br />
<br />
Der Export von Überwachungssoftware an die türkische Regierung ist angesichts der anhaltenden Repressionen gegen Journalistinnen und Journalisten sowie Oppositionelle besonders brisant. Nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 wurden mehr als 50.000 Menschen verhaftet; mehr als 140.000 Menschen wurden aus ihren Berufen entfernt, mehr als hundert Zeitungen und andere Medienorgane wurden geschlossen. <br />
<br />
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) initiiert, koordiniert und finanziert gerichtliche Verfahren, um die Grund- und Menschenrechte zu verteidigen. Sie bringt dafür geeignete Klägerinnen mit exzellenten Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zur Finanzierung ihres Einsatzes für die Grundrechte ruft die GFF zu Spenden auf: freiheitsrechte.org/spenden. Im Internet: info@freiheitsrechte.org / www.freiheitsrechte.org / @Freiheitsrechte <br />
<br />
Reporter ohne Grenzen: Recherchieren, Anklagen, Unterstützen &#8211; Reporter ohne Grenzen dokumentiert Verstöße gegen die Presse- und Informationsfreiheit weltweit und alarmiert die Öffentlichkeit, wenn Journalistinnen und Journalisten sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gefahr sind. Wir setzen uns für mehr Sicherheit und besseren Schutz von Medienschaffenden ein. Wir kämpfen online wie offline gegen Zensur, gegen den Einsatz sowie den Export von Überwachungstechnologie und gegen restriktive Mediengesetze. Im Internet: www.reporter-ohne-grenzen.de <br />
<br />
Dem Unrecht das Recht entgegensetzten &#8211; das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), einer weltweit agierenden juristischen Menschenrechtsorganisation. Das ECCHR nutzt juristische Mittel und Wege, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftlicher Ausbeutung und abgeschotteten Grenzen nicht ungestraft davonkommen. Im Internet: www.ecchr.eu <br />
<br />
netzpolitik.org ist eine Plattform für digitale Freiheitsrechte. Die Journalistinnen und Journalisten recherchieren seit vielen Jahren zu Überwachungstechnologien wie Staatstrojanern, sie haben u.a. Verträge von BKA und LKA Berlin mit FinFisher FinSpy veröffentlicht. Im Internet: www.netzpolitik.org <br />
<br />
Link zur Strafanzeige auf netzpolitik.org: https://ogy.de/gsyv <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
Reporter ohne Grenzen e.V.<br />
Jennifer Schiementz (Pressereferat)<br />
presse@reporter-ohne-grenzen.de<br />
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse<br />
T: +49 (0)30 609 895 33-55 <br />
F: +49 (0)30 202 15 10-29<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long wp-block-paragraph">Original-Content von: Reporter ohne Grenzen e.V., übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/51548/4366612" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
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		<title>Referentenentwurf: Geheimdienste sollen deutsche Medien hacken dürfen</title>
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		<pubDate>Wed, 29 May 2019 05:00:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin (ots) &#8211; Reporter ohne Grenzen (ROG) warnt vor Plänen des Bundesinnenministeriums, wonach deutsche Geheimdienste Medien im In- und Ausland künftig digital ausspionieren könnten. Einem Referentenentwurf zufolge sollen deutsche Inlands- und Auslandsgeheimdienste Server, Computer und Smartphones von Verlagen, Rundfunksendern sowie freiberuflichen Journalistinnen und Journalisten hacken dürfen. Sie sollen dabei verschlüsselte Kommunikation abfangen oder verdeckt nach [&#8230;]</p>
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				<p class="news_newstext wp-block-paragraph">Berlin (ots) &#8211; Reporter ohne Grenzen (ROG) warnt vor Plänen des Bundesinnenministeriums, wonach deutsche Geheimdienste Medien im In- und Ausland künftig digital ausspionieren könnten. Einem Referentenentwurf zufolge sollen deutsche Inlands- und Auslandsgeheimdienste Server, Computer und Smartphones von Verlagen, Rundfunksendern sowie freiberuflichen Journalistinnen und Journalisten hacken dürfen. Sie sollen dabei verschlüsselte Kommunikation abfangen oder verdeckt nach digitalen Daten suchen können. Damit würde eine der Säulen der Pressefreiheit in Deutschland, das Redaktionsgeheimnis, fallen: Während es verboten bliebe, mit einer Redaktionsdurchsuchung die Identität journalistischer Quellen zu erlangen, könnte dies mit einer Online-Durchsuchung digital umgangen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass laut Entwurf das Innenministerium das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei deutlich aufweichen will, sodass die Strafverfolgung von Medienschaffenden erleichtert würde. <br />
<br />
&#8222;Mit den Plänen schießt das Innenministerium deutlich über das Ziel hinaus: Mit der Abschaffung des Redaktionsgeheimnisses würden Medienschaffende und ihre Quellen die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit verlieren&#8220;, sagt ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. Immer wieder werden Fälle bekannt, dass deutsche Geheimdienste journalistische Arbeit in Deutschland und anderen Ländern illegitim bespitzelt haben. &#8222;Als Reaktion auf diese Überwachungsskandale müsste die Politik die Rechte von Journalistinnen und Journalisten eigentlich stärken. Stattdessen sollen diese Rechte nun digital ausgehöhlt werden &#8211; und das ohne Angabe von Gründen. Bundesinnenminister Horst Seehofer muss die Pläne seines Ministeriums unverzüglich stoppen.&#8220; <br />
<br />
GROSSE KOALITION MUSS REFERENTENENTWURF GRUNDSÄTZLICH ÜBERARBEITEN <br />
<br />
Hintergrund ist ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums für ein &#8222;Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts&#8220;. Reporter ohne Grenzen hat eine ausführliche Stellungnahme zu allen Kritikpunkten inklusive Vorschlägen zur Verbesserung erstellt (https://ogy.de/thzf). In einer konsolidierten Version der drei maßgeblichen Geheimdienstgesetze mit allen geplanten Änderungen (https://ogy.de/t7tj) können die BMI-Pläne detailliert analysiert werden. Grundlage ist ein Leak des Referentenentwurfs bei netzpolitik.org (https://ogy.de/o7vk). <br />
<br />
Jüngsten Medienberichten zufolge sind die Pläne innerhalb der Großen Koalition hoch umstritten und werden derzeit vom SPD-geführten Bundesjustizministerium blockiert (https://ogy.de/m0p8). <br />
<br />
MIT TROJANERN SOLLEN GEHEIMDIENSTE AN SENSIBLE UNTERLAGEN GELANGEN <br />
<br />
Bei der sogenannten Online-Durchsuchung dringen Ermittlungsbehörden verdeckt in digitale Geräte ein, um sie umfassend zu durchleuchten. Dazu können sie zum Beispiel einen Trojaner auf den Computer aufspielen, um alle auf der Festplatte gespeicherten Informationen zu durchsuchen. Im Falle von Journalistinnen und Journalisten können sie damit gespeicherte Dokumente, Interviewmitschnitte oder auch gespeicherte Browser-Verläufe von Internetrecherchen durchsehen. Die Maßnahme ist umstritten, 2017 jedoch bereits im Strafverfahren eingeführt worden. Bei Medien ist dies jedoch explizit verboten worden, um das Redaktionsgeheimnis auch digital zu wahren (https://ogy.de/ko4e). <br />
<br />
Den Plänen des Innenministeriums zufolge soll dies ausgerechnet bei den ohnehin schwächer kontrollierten Geheimdiensten anders werden: Die Verfassungsschutzämter auf Bundes- und Landesebene sowie der Bundesnachrichtendienst müssen nicht mehr prinzipiell Halt machen vor den Geräten von Journalistinnen und Journalisten. Stattdessen sollen Hacks auch bei ihnen in jedem Einzelfall geprüft werden &#8211; und würden erlaubt, wenn die Geheimdienste ihr Interesse an den gehackten Informationen als wichtiger einschätzen als ein möglicher Schaden für die Pressefreiheit. Besonders gering sind die Hürden für den Bundesnachrichtendienst, der ausländische Medien digital angreifen können soll, um die &#8222;Handlungsfähigkeit Deutschlands&#8220; zu gewährleisten. Es wäre also beispielsweise erlaubt, die Server der Washington Post zu hacken, wenn dies im außenpolitischen Interesse läge. <br />
<br />
ABFRAGE VON DATEN ÜBER RECHERCHEREISEN <br />
<br />
Die Online-Durchsuchung ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Der Referentenentwurf listet eine Reihe weiterer Maßnahmen auf, mit denen Geheimdienste journalistische Arbeit bespitzeln dürften: So sollen sie verschlüsselte Kommunikation zwischen Medienschaffenden und Quellen überwachen dürfen und Buchungsdaten von Recherchereisen mittels Bahn oder Mietwagen abfragen können. <br />
<br />
Hinzu kommt, dass das historische Trennungsgebot zwischen Strafverfolgung und Geheimdiensten aufgeweicht werden soll, indem zum Beispiel Polizeien und die Inlandsgeheimdienste dauerhaft gemeinsame Datenbanken aufbauen können. Damit können Strafverfolgerinnen und Strafverfolger Informationen über Medienschaffende erhalten, die eigentlich nur Geheimdienste verwerten dürfen &#8211; und umgekehrt. Dieser Informationsaustausch soll auch internationalisiert werden: Deutsche Geheimdienste sollen Daten über Medienschaffende in internationale Datenbanken einpflegen können, woran dann wiederum ausländische Geheimdienste teilnehmen. Damit könnten ausländische Staaten zum Beispiel an Daten über im deutschen Exil arbeitende Journalistinnen und Journalisten gelangen. <br />
<br />
Die demokratische Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes ist seit Jahren ein Schwerpunktthema von Reporter ohne Grenzen. Der internationale Datenaustausch ist auch Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde gegen das neue BND-Gesetz, welche ROG als Teil eines zivilgesellschaftlichen Bündnisses eingereicht hat (https://ogy.de/ssqh). Mit einem Urteil wird im Laufe dieses Jahres gerechnet (https://ogy.de/jlxk). <br />
<br />
MEHR ÜBERWACHUNG, WENIGER KONTROLLE <br />
<br />
Die Ausweitung der Befugnisse ist umso erstaunlicher, weil es in den vergangenen Jahren eine Reihe von Überwachungsskandalen gegeben hat. So wurde Journalistinnen und Journalisten auf dem G20-Gipfel in Hamburg 2017 die Akkreditierung entzogen, weil in Datenbanken falsche Daten über sie gespeichert waren und die Inlandsgeheimdienste falsche Sicherheitseinschätzungen abgaben (https://ogy.de/z6jb). Eine Prüfung des baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten stellte systematische Mängel fest und sah gesetzgeberischen Handlungsbedarf (https://ogy.de/7kna). Hierzu finden sich im Referentenentwurf jedoch überhaupt keine Verbesserungen. <br />
<br />
Auch die Auskunftspflichten der Geheimdienste sollen nicht verstärkt werden: In einer Vielzahl von Fällen müssen sie nicht preisgeben, ob sie Medienschaffende überwachen oder nicht. Fälle wie der der Hamburger Journalistin Marily Stroux, die jahrzehntelang vom Hamburger Verfassungsschutz beschattet wurde und nie das gesamte Ausmaß der Überwachung erfuhr, bleiben damit möglich. Reporter ohne Grenzen fordert, dass Medienschaffende verstärkte Informationsbefugnisse gegenüber Geheimdiensten erhalten, weil sie einerseits rasch ins Blickfeld der Sicherheitsbehörden gelangen, eine Beschattung sich andererseits aber besonders negativ auf das eigene Verhalten und das Vertrauensverhältnis mit Quellen auswirkt. <br />
<br />
Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 13 von 180 Staaten. Weitere Informationen über die Lage der Pressefreiheit im Land finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland. <br />
<br />
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN: <br />
<br />
   &#8211; Stellungnahme von Reporter ohne Grenzen zur geplanten Änderung <br />
     des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des BND-Gesetzes sowie des <br />
     Artikel 10-Gesetzes: https://ogy.de/thzf    &#8211; Konsolidierte Fassung des BVerfSchG, des BNDG sowie G10 <br />
     (erstellt von ROG): https://ogy.de/t7tj Pressekontakt: <br />
<br />
Reporter ohne Grenzen <br />
presse@reporter-ohne-grenzen.de<br />
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse<br />
T: +49 (0)30 609 895 33-55 <br />
F: +49 (0)30 202 15 10-29<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long wp-block-paragraph">Original-Content von: Reporter ohne Grenzen e.V., übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/51548/4283395" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
				<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2019/05/29/referentenentwurf-geheimdienste-sollen-deutsche-medien-hacken-duerfen/">Referentenentwurf: Geheimdienste sollen deutsche Medien hacken dürfen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
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