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	<title>Justiz Archive &#8902; TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</title>
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		<title>Neuköllner Anschlagsserie: Neonazi bezichtigt Freund der Täterschaft</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Sep 2020 05:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="5678" height="3785" src="https://www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" decoding="async" fetchpriority="high" srcset="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg?w=5678&amp;ssl=1 5678w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg?resize=768%2C512&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg?resize=1024%2C683&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg?resize=450%2C300&amp;ssl=1 450w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg?w=2340&amp;ssl=1 2340w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg?w=3510&amp;ssl=1 3510w" sizes="(max-width: 5678px) 100vw, 5678px" data-attachment-id="79" data-permalink="https://www.top-news.at/politik_6/" data-orig-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg?fit=5678%2C3785&amp;ssl=1" data-orig-size="5678,3785" data-comments-opened="1" data-image-meta="{&quot;aperture&quot;:&quot;0&quot;,&quot;credit&quot;:&quot;&quot;,&quot;camera&quot;:&quot;&quot;,&quot;caption&quot;:&quot;&quot;,&quot;created_timestamp&quot;:&quot;0&quot;,&quot;copyright&quot;:&quot;&quot;,&quot;focal_length&quot;:&quot;0&quot;,&quot;iso&quot;:&quot;0&quot;,&quot;shutter_speed&quot;:&quot;0&quot;,&quot;title&quot;:&quot;&quot;,&quot;orientation&quot;:&quot;0&quot;}" data-image-title="politik_6" data-image-description="" data-image-caption="" data-large-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg?fit=1024%2C683&amp;ssl=1" /></div>
<p>Berlin (ots) &#8211; Tilo P., einer der Tatverdächtigen der rechtsextremen Anschlagserie in Berlin-Neukölln, soll bereits im Februar 2018 seinen mutmaßlichen Mittäter belastet haben. Das ergibt sich aus Unterlagen, die die Redaktion rbb24 Recherche und die &#8222;Berliner Morgenpost&#8220; eingesehen haben. Der tatverdächtige Neonazi Tilo P. sagte damals zu einem Polizisten: &#8222;Wir wissen doch alle, wer die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2020/09/25/neukoellner-anschlagsserie-neonazi-bezichtigt-freund-der-taeterschaft/">Neuköllner Anschlagsserie: Neonazi bezichtigt Freund der Täterschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="5678" height="3785" src="https://www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" decoding="async" srcset="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg?w=5678&amp;ssl=1 5678w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg?resize=768%2C512&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg?resize=1024%2C683&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg?resize=450%2C300&amp;ssl=1 450w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg?w=2340&amp;ssl=1 2340w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg?w=3510&amp;ssl=1 3510w" sizes="(max-width: 5678px) 100vw, 5678px" data-attachment-id="79" data-permalink="https://www.top-news.at/politik_6/" data-orig-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg?fit=5678%2C3785&amp;ssl=1" data-orig-size="5678,3785" data-comments-opened="1" data-image-meta="{&quot;aperture&quot;:&quot;0&quot;,&quot;credit&quot;:&quot;&quot;,&quot;camera&quot;:&quot;&quot;,&quot;caption&quot;:&quot;&quot;,&quot;created_timestamp&quot;:&quot;0&quot;,&quot;copyright&quot;:&quot;&quot;,&quot;focal_length&quot;:&quot;0&quot;,&quot;iso&quot;:&quot;0&quot;,&quot;shutter_speed&quot;:&quot;0&quot;,&quot;title&quot;:&quot;&quot;,&quot;orientation&quot;:&quot;0&quot;}" data-image-title="politik_6" data-image-description="" data-image-caption="" data-large-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_6.jpg?fit=1024%2C683&amp;ssl=1" /></div>
				<p class="news_newstext wp-block-paragraph">Berlin (ots) &#8211;  Tilo P., einer der Tatverdächtigen der rechtsextremen Anschlagserie in Berlin-Neukölln, soll bereits im Februar 2018 seinen mutmaßlichen Mittäter belastet haben. Das ergibt sich aus Unterlagen, die die Redaktion rbb24 Recherche und die &#8222;Berliner Morgenpost&#8220; eingesehen haben. Der tatverdächtige Neonazi Tilo P. sagte damals zu einem Polizisten: &#8222;Wir wissen doch alle, wer die Autos anzündet&#8220;. Die Aussage wurde als &#8222;Vermerk&#8220; protokolliert.  <br />
<br />
 Im Fall der rechtsextremen Neuköllner Anschlagsserie hat einer der tatverdächtigen Neonazis den mutmaßlichen Haupttäter mit einer Bemerkung gegenüber einem Polizeibeamten belastet. Der damals 35 Jahre alte Tilo P. soll sich gegenüber einem mit dem Fall betrauten Ermittler des Landeskriminalamtes wie folgt geäußert haben: &#8222;Wir wissen doch alle, wer die Autos anzündet. Sie wissen das, ich weiß das, alle anderen wissen das. Aber keiner kann es T. beweisen.&#8220;  <br />
<br />
 Tilo P. bezog die Bemerkung auf seinen langjährigen Neonazi-Freund Sebastian T., der ebenfalls polizeibekannt und mehrfach vorbestraft ist. Die Aussage über die Täterschaft seines Szene-Mitstreiters äußerte Tilo P. am 5. Februar 2018 nach einer polizeilichen Maßnahme außerhalb eines Dienstgebäudes des Landeskriminalamtes. Der Polizist hielt die Bemerkung unmittelbar nach der Unterhaltung in einem internen Vermerk fest. Reporter von rbb 24 Recherche und der Berliner Morgenpost konnten das Dokument einsehen.  <br />
<br />
 Die Polizei rechnet der Neuköllner Anschlagsserie 72 Straftaten zu. Darunter Brandanschläge auf Autos, Körperverletzungen und eingeschlagene Scheiben. Die Opfer engagieren sich gegen Rechtsextremismus. Die Ermittler des Landeskriminalamtes identifizierten Tilo P. und Sebastian T., sowie den ebenfalls vorbestraften Neonazi Julian B. als Tatverdächtige. Bislang fanden die Beamten fanden aber keine Beweise, die für eine Anklage gereicht hätten.  <br />
<br />
 Durch Medienberichte waren immer wieder Versäumnisse und Hinweise auf mögliche Verstrickungen von Polizisten in den Fall bekannt geworden. Die Polizei betraute im Mai 2019 eine Sonderkommission mit dem Namen &#8222;Fokus&#8220; mit den weiteren Ermittlungen. Der Bericht der Kommission soll am Montag den Mitgliedern des Innenausschusses des Abgeordnetenhauses vorgelegt werden. Innensenator Andreas Geisel (SPD) will zudem eine Kommission aus externen Experten einsetzen, die die Ermittlungsunterlagen erneut prüfen sollen.  <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
Rundfunk Berlin-Brandenburg<br />
rbb24 Recherche<br />
Masurenallee 8 &#8211; 14<br />
14057 Berlin<br />
Tel.: (030) 97 99 3-30333<br />
Fax: (030) 97 99 3-30309<br />
Mail: koordination@rbb-online.de<br />
Internet: www.rbb-online.de<br />
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long wp-block-paragraph">Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/51580/4716552" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
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		<title>Online-Magazin Telepolis: USA spähten für Assange-Anklage Veranstaltungen in Deutschland aus</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Sep 2020 05:48:45 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hannover (ots) &#8211; US-Behörden haben im Zuge der Anklage gegen den Gründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks, Julian Assange, netzpolitische Veranstaltungen in Deutschland observiert. Das berichtet das Online-MagazinTelepolis (https://heise.de/-4909851)des Heise-Verlags. Der Recherche zufolge werden Assange und mehreren WikiLeaks-Mitarbeitern vorgeworfen, in Deutschland versucht zu haben, Informanten für die Plattform zu rekrutieren, um geheime Informationen zu &#8222;stehlen&#8220;. Die Vorwürfe [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2020/09/24/online-magazin-telepolis-usa-spaehten-fuer-assange-anklage-veranstaltungen-in-deutschland-aus/">Online-Magazin Telepolis: USA spähten für Assange-Anklage Veranstaltungen in Deutschland aus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
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				<p class="news_newstext wp-block-paragraph">Hannover (ots) &#8211; US-Behörden haben im Zuge der Anklage gegen den Gründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks, Julian Assange, netzpolitische Veranstaltungen in Deutschland observiert. Das berichtet das Online-MagazinTelepolis  (https://heise.de/-4909851)des Heise-Verlags. Der Recherche zufolge werden Assange und mehreren WikiLeaks-Mitarbeitern vorgeworfen, in Deutschland versucht zu haben, Informanten für die Plattform zu rekrutieren, um geheime Informationen zu &#8222;stehlen&#8220;. Die Vorwürfe beziehen sich neben Assange auf die britische Journalistin Sarah Harrison und den US-Journalisten Jacob Appelbaum, die beide für WikiLeaks tätig sind. <br />
<br />
 &#8222;Wir waren überrascht und irritiert, einen Auftritt von Sarah Harrisson auf der re:publica 2014 in der Anklageschrift gegen Julian Assange gefunden zu haben&#8220;, sagte der Journalist und Mitinitiator der netzpolitischen Konferenz, Markus Beckedahl, gegenüber Telepolis. Das von Harrison in der US-Anklageschrift wiedergegebene Zitat sei ein Plädoyer für einen aufgeklärten und investigativen Journalismus. &#8222;Wenn man Julian Assange und Wikileaks daraus einen Strick drehen will, kann man das als einen Angriff auf die Pressefreiheit interpretieren&#8220;, so Beckedahl.  <br />
<br />
 Auch der US-Journalist Jacob Appelbaum übte im Gespräch mit Telepolis harsche Kritik an dem Vorgehen der US-Justiz gegen Assange und an der Erweiterung der Anklageschrift. Das US-Regierungsdokument erwecke den Eindruck, dass sich effektiver und investigativer Journalismus im öffentlichen Interesse nicht von krimineller Spionage unterscheide.  <br />
<br />
 Julian Assange steht derzeit in London wegen eines Auslieferungsverfahrens an die USA vor Gericht. Die US-Justiz hat ihn wegen 18 Delikten angeklagt, ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft.  <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
Sylke Wilde<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
sy@heise.de<br />
0511 5352-290<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long wp-block-paragraph">Original-Content von: Telepolis, übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/9616/4715494" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
				<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2020/09/24/online-magazin-telepolis-usa-spaehten-fuer-assange-anklage-veranstaltungen-in-deutschland-aus/">Online-Magazin Telepolis: USA spähten für Assange-Anklage Veranstaltungen in Deutschland aus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
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		<title>Asyl für mutmaßlichen syrischen Folterchef</title>
		<link>https://www.top-news.at/2020/09/24/asyl-fuer-mutmasslichen-syrischen-folterchef/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Sep 2020 05:00:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Konflikte]]></category>
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					<description><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="2048" height="1536" src="https://www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_1.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" decoding="async" srcset="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_1.jpg?w=2048&amp;ssl=1 2048w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_1.jpg?resize=300%2C225&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_1.jpg?resize=768%2C576&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_1.jpg?resize=1024%2C768&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_1.jpg?resize=86%2C64&amp;ssl=1 86w" sizes="(max-width: 2048px) 100vw, 2048px" data-attachment-id="74" data-permalink="https://www.top-news.at/politik_1/" data-orig-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_1.jpg?fit=2048%2C1536&amp;ssl=1" data-orig-size="2048,1536" data-comments-opened="1" data-image-meta="{&quot;aperture&quot;:&quot;0&quot;,&quot;credit&quot;:&quot;&quot;,&quot;camera&quot;:&quot;&quot;,&quot;caption&quot;:&quot;&quot;,&quot;created_timestamp&quot;:&quot;0&quot;,&quot;copyright&quot;:&quot;&quot;,&quot;focal_length&quot;:&quot;0&quot;,&quot;iso&quot;:&quot;0&quot;,&quot;shutter_speed&quot;:&quot;0&quot;,&quot;title&quot;:&quot;&quot;,&quot;orientation&quot;:&quot;0&quot;}" data-image-title="politik_1" data-image-description="" data-image-caption="" data-large-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_1.jpg?fit=1024%2C768&amp;ssl=1" /></div>
<p>Hamburg (ots) &#8211; Die Bundesregierung hat trotz Warnung einen mutmaßlichen syrischen Folterchef nach Deutschland geholt und ihm ohne Anhörung Asyl gewährt. Der Syrer Anwar R. bekam nach Recherchen des ARD-Magazins &#8222;Panorama&#8220; (NDR) 2014 ein Visum für Deutschland. Dabei war Anwar R. kein herkömmlicher Kriegsflüchtling. Er diente zuvor dem syrischen Regime als hochrangiger Geheimdienstmitarbeiter. Anwar R. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2020/09/24/asyl-fuer-mutmasslichen-syrischen-folterchef/">Asyl für mutmaßlichen syrischen Folterchef</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="2048" height="1536" src="https://www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_1.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_1.jpg?w=2048&amp;ssl=1 2048w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_1.jpg?resize=300%2C225&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_1.jpg?resize=768%2C576&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_1.jpg?resize=1024%2C768&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_1.jpg?resize=86%2C64&amp;ssl=1 86w" sizes="auto, (max-width: 2048px) 100vw, 2048px" data-attachment-id="74" data-permalink="https://www.top-news.at/politik_1/" data-orig-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_1.jpg?fit=2048%2C1536&amp;ssl=1" data-orig-size="2048,1536" data-comments-opened="1" data-image-meta="{&quot;aperture&quot;:&quot;0&quot;,&quot;credit&quot;:&quot;&quot;,&quot;camera&quot;:&quot;&quot;,&quot;caption&quot;:&quot;&quot;,&quot;created_timestamp&quot;:&quot;0&quot;,&quot;copyright&quot;:&quot;&quot;,&quot;focal_length&quot;:&quot;0&quot;,&quot;iso&quot;:&quot;0&quot;,&quot;shutter_speed&quot;:&quot;0&quot;,&quot;title&quot;:&quot;&quot;,&quot;orientation&quot;:&quot;0&quot;}" data-image-title="politik_1" data-image-description="" data-image-caption="" data-large-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_1.jpg?fit=1024%2C768&amp;ssl=1" /></div>
				<p class="news_newstext wp-block-paragraph">Hamburg (ots) &#8211;  Die Bundesregierung hat trotz Warnung einen mutmaßlichen syrischen Folterchef nach Deutschland geholt und ihm ohne Anhörung Asyl gewährt. Der Syrer Anwar R. bekam nach Recherchen des ARD-Magazins &#8222;Panorama&#8220; (NDR) 2014 ein Visum für Deutschland. Dabei war Anwar R. kein herkömmlicher Kriegsflüchtling. Er diente zuvor dem syrischen Regime als hochrangiger Geheimdienstmitarbeiter. Anwar R. war Vernehmungschef in der für seine Folterpraktiken berüchtigten Geheimdienstabteilung 251, zu der auch das Gefängnis Al-Khatib in Damaskus gehört.  <br />
<br />
 Seit April 2020 ist Anwar R. vor dem Oberlandesgericht Koblenz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, für 58 Morde und mindestens 4000 Folterungen verantwortlich zu sein. Anwar R. bestreitet, Folter angeordnet oder sich daran beteiligt zu haben.  <br />
<br />
 Ende 2012 desertierte Anwar R. nach eigenen Angaben vom syrischen Geheimdienst und setzte sich nach Jordanien ab. Bei der Flucht half ihm nach &#8222;Panorama&#8220;-Recherchen die syrische Opposition, der sich Anwar R. &#8211; mutmaßlich zum Schein &#8211; angeschlossen hatte. Im Gegenzug wollte Anwar R. offenbar Informationen über den Verbleib inhaftierter Assad-Gegner liefern, bestätigte der Regimegegner Wael Elkhaldy &#8222;Panorama&#8220;. &#8222;Anwar R. hat uns versprochen, dass er uns 22.000 Dokumente geben wird mit Informationen (zu Assad-Gegnern), wo sie sind oder ob sie umgebracht wurden.&#8220; Diese Zusage von Anwar R. war auch ein Grund, weswegen der hochrangige Oppositionelle Riad Seif den früheren mutmaßlichen Folterchef dem deutschen Auswärtigen Amt zur Aufnahme empfahl. Das sagte Riad Seif als Zeuge vor dem Oberlandesgericht Koblenz aus.  <br />
<br />
 Nur sechs Tage, nachdem Anwar R. 2014 ein Visum bei der deutschen Botschaft in Jordanien beantragt hatte, erhielt er einen positiven Bescheid. Der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter des Assad-Regimes wurde in ein Bundesaufnahmeprogramm für &#8222;besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge&#8220; aufgenommen.  <br />
<br />
 Dabei waren die deutschen Behörden über Anwar R. und dessen frühere Tätigkeit als Vernehmungschef in einem Foltergefängnis des syrischen Geheimdienstes informiert. Beate Richter, damals Leiterin einer deutschen Entwicklungseinrichtung in Jordanien, hatte den deutschen Botschafter in Jordanien vor der Aufnahme von Anwar R. gewarnt. In einer E-Mail, die &#8222;Panorama&#8220; vorliegt, schrieb sie dem Botschafter, Anwar R. habe &#8222;in der Abteilung (&#8230;) gearbeitet (&#8230;), wo man unter Folter die Menschen befragt&#8220;. Sie finde es &#8222;ungerecht und empörend, dass Deutschland gerade für solche Menschen die Türen öffnet, obwohl doch laut Medienberichten ca. 22.000 Syrer ein Einreisevisum beantragt haben.&#8220; Der Botschafter meldete sich umgehend. Solche Hinweise seien nützlich: &#8222;Wir gehen der Sache nach.&#8220;  <br />
<br />
 Zumindest scheint der Botschafter seine oberste Dienststelle in Berlin informiert zu haben. Auf Nachfrage von &#8222;Panorama&#8220; bestätigt das Auswärtige Amt, es sei bekannt gewesen, dass Anwar R. für den syrischen Geheimdienst gearbeitet habe. Trotzdem, so schreibt das Auswärtige Amt, lagen &#8222;zu dem Zeitpunkt (&#8230;) bei den Sicherheitsbehörden keine Erkenntnisse zu Anwar R. vor, die gegen die Einreise und Visumerteilung gesprochen haben.&#8220; Warum das Auswärtige Amt trotz Warnung Anwar R. für das humanitäre Aufnahmeprogramm der Bundesregierung aufnahm, beantwortet das Amt nicht.  <br />
<br />
 Trotz der Warnung ließen die Behörden Anwar R. im Juli 2014 mit seiner Familie nach Deutschland einreisen. Als Anwar R. dann beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag stellte, war er offenbar selbst überrascht, wie einfach es lief. Vor Gericht sagte er später aus, er habe ausführlicher Stellung zu seinen Asylgründen nehmen wollen. Aber die Beamtin des BAMF habe gesagt: Es läge alles in der Akte schon vor und sein Fall sei bekannt. Er würde dann die Flüchtlingseigenschaft bekommen. Das BAMF äußert sich dazu nicht &#8211; man spreche aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über Einzelfälle.  <br />
<br />
 &#8222;Panorama&#8220; liegt jedoch der Asylbescheid von Anwar R. vor. Demnach bekam er sowohl Flüchtlingsschutz als auch politisches Asyl, ohne dass er zuvor zu seinen Fluchtgründen befragt worden war. Auf die sonst übliche &#8222;persönliche Anhörung wurde (&#8230;) verzichtet&#8220;, heißt es darin &#8211; aufgrund einer Ausnahmeregelung.  <br />
<br />
 Das Auswärtige Amt schreibt auf &#8222;Panorama&#8220;-Anfrage, man habe Anwar R. &#8222;unter anderem&#8220; wegen der &#8222;Empfehlung eines hochrangigen Oppositionsvertreters&#8220; nach Deutschland geholt. Was &#8222;unter anderem&#8220; bedeutet, schreibt das Amt nicht. Es habe im &#8222;im Einklang mit der Syrienpolitik der Bundesregierung&#8220; gestanden, die moderate Opposition zu unterstützen, der sich auch hochrangige Deserteure angeschlossen hätten.  <br />
<br />
 Spekulationen, wonach das Auswärtige Amt oder der Bundesnachrichtendienst an brisanten Geheimdienstinformationen von Anwar R. interessiert waren, widerspricht das Auswärtige Amt. Man habe weder Informationen von Anwar R. bekommen noch sich darum bemüht. Auch aus BND-Kreisen heißt es, man habe nicht in Kontakt mit Anwar R. gestanden.  <br />
<br />
 Nach &#8222;Panorama&#8220;-Informationen ist es unwahrscheinlich, dass Anwar R. jemals brisante Informationen preisgegeben hat. Syrische Oppositionelle, die ihn einst unterstützen wollten, sind jedenfalls längst ernüchtert. &#8222;Er hat uns nie Informationen gegeben, er hat uns verarscht&#8220;, sagt Wael Elkhaldy. Anwar R. will sich laut seinem Anwalt nicht zu den &#8222;Panorama&#8220;-Recherchen äußern.  <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
Norddeutscher Rundfunk<br />
Presse und Information<br />
Ralf Plessmann<br />
Tel.: 040 / 4156-2333<br />
Mail: r.plessmann@ndr.de<br />
http://www.ndr.de<br />
https://twitter.com/NDRpresse<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long wp-block-paragraph">Original-Content von: NDR / Das Erste, übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/69086/4715490" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
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		<title>eGovernment-Preis für erste Blockchain-Kooperation in der Justiz / Bundesnotarkammer und Bayerisches Justizministerium entwickeln digitales Gültigkeitsregister</title>
		<link>https://www.top-news.at/2020/09/23/egovernment-preis-fuer-erste-blockchain-kooperation-in-der-justiz-bundesnotarkammer-und-bayerisches-justizministerium-entwickeln-digitales-gueltigkeitsregister/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 23 Sep 2020 09:59:36 +0000</pubDate>
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<p>Berlin (ots) &#8211; Bis heute werden notarielle Vollmachten und gerichtliche Erbscheine ausschließlich in Papierform ausgestellt. Verlieren sie ihre Gültigkeit, muss die Papierurkunde zurückerlangt oder notfalls durch eine gerichtlich bewilligte öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklärt werden. Dieser Prozess nimmt nicht selten mehrere Wochen in Anspruch, in denen die Vollmachten und Erbscheine weiterhin im Umlauf sind. &#8222;In [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="3072" height="2048" src="https://www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_2.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_2.jpg?w=3072&amp;ssl=1 3072w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_2.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_2.jpg?resize=768%2C512&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_2.jpg?resize=1024%2C683&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_2.jpg?resize=450%2C300&amp;ssl=1 450w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_2.jpg?w=2340&amp;ssl=1 2340w" sizes="auto, (max-width: 3072px) 100vw, 3072px" data-attachment-id="88" data-permalink="https://www.top-news.at/wirtschaft_2/" data-orig-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_2.jpg?fit=3072%2C2048&amp;ssl=1" data-orig-size="3072,2048" data-comments-opened="1" data-image-meta="{&quot;aperture&quot;:&quot;0&quot;,&quot;credit&quot;:&quot;&quot;,&quot;camera&quot;:&quot;&quot;,&quot;caption&quot;:&quot;&quot;,&quot;created_timestamp&quot;:&quot;0&quot;,&quot;copyright&quot;:&quot;&quot;,&quot;focal_length&quot;:&quot;0&quot;,&quot;iso&quot;:&quot;0&quot;,&quot;shutter_speed&quot;:&quot;0&quot;,&quot;title&quot;:&quot;&quot;,&quot;orientation&quot;:&quot;0&quot;}" data-image-title="wirtschaft_2" data-image-description="" data-image-caption="" data-large-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_2.jpg?fit=1024%2C683&amp;ssl=1" /></div>
				<p class="news_newstext wp-block-paragraph">Berlin (ots) &#8211;  Bis heute werden notarielle Vollmachten und gerichtliche Erbscheine ausschließlich in Papierform ausgestellt. Verlieren sie ihre Gültigkeit, muss die Papierurkunde zurückerlangt oder notfalls durch eine gerichtlich bewilligte öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklärt werden. Dieser Prozess nimmt nicht selten mehrere Wochen in Anspruch, in denen die Vollmachten und Erbscheine weiterhin im Umlauf sind. &#8222;In dieser Zeit besteht eine gewisse Missbrauchsgefahr&#8220;, erklärt Prof. Dr. Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer, &#8222;zudem werden die Urkunden häufig verloren oder liegen bei wichtigen Terminen nicht vor&#8220;, so Bormann weiter.  <br />
<br />
 Genau bei dieser Problematik setzt das deutschlandweit erste Blockchain-Projekt der Justiz an, eine gemeinsame Idee der Bundesnotarkammer und des bayerischen Justizministeriums. Minister Georg Eisenreich: &#8222;Die Welt von morgen ist digital. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen. Die neuen technologischen Möglichkeiten von Blockchain können in Zukunft bestimmte Verfahren vereinfachen und beschleunigen. So erlauben sie künftig eine rein elektronische Abfrage der Gültigkeit von Legitimationsurkunden.&#8220; Mit wissenschaftlicher Unterstützung durch das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (Projektgruppe Wirtschaftsinformatik) haben die Beteiligten in wenigen Monaten einen Prototyp für ein digitales Gültigkeitsregister entwickelt. Wichtige Urkunden können damit auf dem Smartphone gespeichert und in Sekundenschnelle geprüft bzw. bei Bedarf auch gesperrt werden.  <br />
<br />
 &#8222;Was in der Papierwelt drei Monate dauert, könnte künftig mit wenigen Klicks erledigt sein. Ein solches Register hilft Verbrauchern und auch unseren Gerichten, Geld und Zeit zu sparen&#8220;, so Eisenreich weiter. &#8222;Das Register schafft Rechtssicherheit, ob eine elektronische Urkunde weiterhin gültig ist. Neben der Gültigkeit kommt es aber auch auf deren Inhalt an. Für maßgeschneiderte Inhalte bleibt weiterhin die individuelle Beratung durch Notare wichtig. Die Technologie ist hierzu eine gute Ergänzung &#8211; wir kombinieren also das Beste aus zwei Welten&#8220;, so Bormann zusammenfassend.  <br />
<br />
 Die Entwicklung eines Blockchain-basierten Gültigkeitsregisters überzeugte bereits zum zweiten Mal auch in einem Wettbewerb. Erst im Mai 2020 war das Projekt mit dem &#8222;Innovationspreis Reallabore&#8220; des Bundeswirtschaftsministeriums ausgezeichnet worden. Gestern Abend erhielt die Idee nun Bronze für das &#8222;Beste Kooperationsprojekt 2020&#8220; des unter der Schirmherrschaft von Kanzleramtschef Prof. Dr. Helge Braun stehenden eGovernment-Wettbewerb mit insgesamt über 80 teilnehmenden Projekten. &#8222;Dieser Preis in der Kategorie &#8218;Bestes Kooperationsprojekt 2020&#8216; freut uns ganz besonders, weil er zeigt, wie gewinnbringend Justiz und Notare zusammenarbeiten&#8220;, so Bormann. &#8222;Das Projekt ist die erste Blockchain-Kooperation in der Justiz. Wir werden das Projekt weiter voranbringen. In Zukunft könnte diese Technologie auch in anderen Bereichen der Verwaltung eingesetzt werden&#8220;, so Eisenreich abschließend.  <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
Martin Thelen<br />
Pressesprecher der Bundesnotarkammer<br />
Telefon: 030-3838660<br />
E-Mail: presse@bnotk.de<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long wp-block-paragraph">Original-Content von: Bundesnotarkammer Berlin, übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/61304/4714701" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
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		<item>
		<title>Anlässlich der Verhandlungen &#8222;Feste Fehmarnbeltquerung&#8220;: BELTRETTER-Aktion zum Prozessauftakt in Leipzig / &#8222;Dieser monströse Tunnel darf auf keinen Fall gebaut werden!&#8220;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Sep 2020 11:49:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Leipzig (ots) &#8211; Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beginnt heute das größte Umweltrechtsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. An mindestens sechs Tagen werden die Klagen unter anderem von Umweltorganisationen und Fährunternehmen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Ostsee-Tunnels verhandelt. Zur Eröffnung des Verfahrens haben die BELTRETTER, eine Sammelbewegung von fast 100 Organisationen, politischen Vereinigungen, Unternehmen und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2020/09/22/anlaesslich-der-verhandlungen-feste-fehmarnbeltquerung-beltretter-aktion-zum-prozessauftakt-in-leipzig-dieser-monstroese-tunnel-darf-auf-keinen-fall-gebaut-werden/">Anlässlich der Verhandlungen &#8222;Feste Fehmarnbeltquerung&#8220;: BELTRETTER-Aktion zum Prozessauftakt in Leipzig / &#8222;Dieser monströse Tunnel darf auf keinen Fall gebaut werden!&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
				<p class="news_newstext wp-block-paragraph">Leipzig (ots) &#8211;  Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beginnt heute das größte Umweltrechtsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. An mindestens sechs Tagen werden die Klagen unter anderem von Umweltorganisationen und Fährunternehmen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Ostsee-Tunnels verhandelt. Zur Eröffnung des Verfahrens haben die BELTRETTER, eine Sammelbewegung von fast 100 Organisationen, politischen Vereinigungen, Unternehmen und Kommunen, die drohende Zerstörung symbolisch inszeniert. Mit der Inszenierung wollen die Kritiker des gigantischen Bauvorhabens vor den katastrophalen Auswirkungen warnen, die Nordeuropas größte Baustelle auf Mensch und Natur haben würde, sollte der Tunnel wie geplant gebaut werden.  <br />
<br />
 Für den längsten Absenktunnel der Welt müsste ein 18 Kilometer langer, 16 Meter tiefer und 200 Meter breiter Graben ausgehoben werden &#8211; und das mitten in einem europäischen Meeresschutzgebiet. &#8222;Wir bedauern, dass die durch den Tunnelbau am stärksten Geschädigten hier nicht klagen können: unsere Ostsee, unser Klima, der deutsche Steuerzahler, eine ganze Region und künftige Generationen. Aber wir haben die Hoffnung, dass die Richter an sie denken. Dieser monströse Tunnel darf in der geplanten Form auf keinen Fall gebaut werden!&#8220;, erklärt Karin Neumann, Sprecherin der BELTRETTER, vor den Leipziger Kongresshallen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Verhandlungen vom Hauptgebäude wegen des großen Interesses in die Kongresshallen verlagert. Die Anzahl der Teilnehmer, darunter Vertreter der sieben Kläger und eine Reihe von Gutachtern, ist weit höher als bei üblichen Verfahren.  <br />
<br />
&#8222;Völlig aus der Zeit gefallen&#8220;  <br />
<br />
 &#8222;Falsche Verkehrsprognosen, falsche Kostenberechnungen, heruntergespielte Umweltschäden, dramatische Planungsmängel: Viele Politiker haben sich von dem dänischen Tunnelprojekt hinters Licht führen lassen. Wir hegen die Hoffnung, dass das Gericht genauer hinschaut!&#8220;, so Florian Bumm, ebenfalls Sprecher der BELTRETTER. Das ursprünglich für den Tunnel prognostizierte Verkehrsvolumen wurde über die vergangenen Jahre immer weiter nach unten revidiert. Derzeit kreuzen täglich im Durchschnitt nur 5.000 Fahrzeuge den Fehmarnbelt &#8211; mittels Fähre. Für eine solch geringe Zahl würde in Deutschland eigentlich nicht einmal eine Umgehungsstraße gebaut. Zum Vergleich: Den Hamburger Elbtunnel passieren täglich rund 160.000 Fahrzeuge. Die Kritiker weisen ferner darauf hin, dass die Kosten bereits vor Baubeginn explodiert sind. Die Kosten des Tunnelbaus und des Baus der Hinterlandanbindung übersteigen die Kosten von zum Beispiel BER oder Stuttgart 21 bereits bei Weitem. Der Bundesrechnungshof schätzt die Kosten inzwischen bereits auf 16 Milliarden Euro. &#8222;Eigentlich soll der Bau des ursprünglich geplanten Ostsee-Tunnels über die dänischen Mauteinnahmen refinanziert werden. Doch auch diese Rechnung wird nicht aufgehen. Vielleicht schien die Beltquerung vor 25 Jahren mal eine gute Idee zu sein. Heute ist sie völlig aus der Zeit gefallen&#8220;, so Karin Neumann.  <br />
<br />
Über die BELTRETTER:  <br />
<br />
 Die BELTRETTER sind eine 2015 gegründete Sammelbewegung der bis dahin schon existierenden Vielzahl lokaler und regionaler Initiativen und Organisationen gegen die geplante feste Fehmarnbeltquerung. Im Verein engagieren sich aktive Einzelpersonen, Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften und Parteien. Sie alle stemmen sich aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen gegen den 18 Kilometer langen Tunnel durch den Ostseegrund. Dieser würde zur größten Baustelle sowie Bau- und Umweltsünde Nordeuropas werden. Die schwerwiegenden Schäden, die der Ostsee und der ganzen Region zugefügt würden, hätten dramatische Folgen. Weitere Informationen unter www.beltretter.de (http://presse.beltretter.de/gu/11/3DSAXGVJ-3DSAXGVI-1AHIZFIJ-5Z8ZRS.html) <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
BELTRETTER e. V.<br />
Karin Neumann<br />
Telefon: +49 172 8489301<br />
E-Mail: presse@beltretter.de<br />
Website: www.beltretter.de<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long wp-block-paragraph">Original-Content von: Beltretter e.V., übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/117268/4713773" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
				<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2020/09/22/anlaesslich-der-verhandlungen-feste-fehmarnbeltquerung-beltretter-aktion-zum-prozessauftakt-in-leipzig-dieser-monstroese-tunnel-darf-auf-keinen-fall-gebaut-werden/">Anlässlich der Verhandlungen &#8222;Feste Fehmarnbeltquerung&#8220;: BELTRETTER-Aktion zum Prozessauftakt in Leipzig / &#8222;Dieser monströse Tunnel darf auf keinen Fall gebaut werden!&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
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		<item>
		<title>Ein Urteil &#8211; doch Fragen bleiben offen</title>
		<link>https://www.top-news.at/2020/09/22/ein-urteil-doch-fragen-bleiben-offen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Sep 2020 10:21:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="5472" height="3648" src="https://www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?w=5472&amp;ssl=1 5472w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?resize=768%2C512&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?resize=1024%2C683&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?resize=450%2C300&amp;ssl=1 450w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?w=2340&amp;ssl=1 2340w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?w=3510&amp;ssl=1 3510w" sizes="auto, (max-width: 5472px) 100vw, 5472px" data-attachment-id="75" data-permalink="https://www.top-news.at/politik_2/" data-orig-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?fit=5472%2C3648&amp;ssl=1" data-orig-size="5472,3648" data-comments-opened="1" data-image-meta="{&quot;aperture&quot;:&quot;0&quot;,&quot;credit&quot;:&quot;&quot;,&quot;camera&quot;:&quot;&quot;,&quot;caption&quot;:&quot;&quot;,&quot;created_timestamp&quot;:&quot;0&quot;,&quot;copyright&quot;:&quot;&quot;,&quot;focal_length&quot;:&quot;0&quot;,&quot;iso&quot;:&quot;0&quot;,&quot;shutter_speed&quot;:&quot;0&quot;,&quot;title&quot;:&quot;&quot;,&quot;orientation&quot;:&quot;0&quot;}" data-image-title="politik_2" data-image-description="" data-image-caption="" data-large-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?fit=1024%2C683&amp;ssl=1" /></div>
<p>Hannover (ots) &#8211; Am gestrigen 21.09. fand in Hannover vor dem Amtsgericht eine Verhandlung gegen die Sprecherin des Bündnis gegen das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (#NoNPOG) [1] statt. Es endete mit einem glatten Freispruch. [2] &#8222;Bemerkenswert dabei war, dass die Einsatzleiterin offensichtlich erst nach Abhören eines bis dato unbekannten Tonbandmitschnitts der Redebeiträge auf der Demonstration, [&#8230;]</p>
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				<p class="news_newstext wp-block-paragraph">Hannover (ots) &#8211;  Am gestrigen 21.09. fand in Hannover vor dem Amtsgericht eine Verhandlung gegen die Sprecherin des Bündnis gegen das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (#NoNPOG) [1] statt. Es endete mit einem glatten Freispruch. [2]  <br />
<br />
 &#8222;Bemerkenswert dabei war, dass die Einsatzleiterin offensichtlich erst nach Abhören eines bis dato unbekannten Tonbandmitschnitts der Redebeiträge auf der Demonstration, dessen Vollständigkeit sie anzweifelte, von ihrer Meinung abgebracht werden konnte. So weit, so gut. Es kann passieren, dass man sich verhört. Wenn das allerdings gleich sechs Beamte Tage nach dem vermeintlichen Vorfall zu Protokoll geben, riecht das nach Korpsgeist und abgesprochenen Aussagen. Dann wäre ohne den Beweis der Unschuld ein Urteil recht sicher gewesen. Nach wie vor glaubt man Polizeibediensteten vor Gericht mehr, als Angeklagten,&#8220; kritisiert Thomas Ganskow [3], Vorsitzender der PIRATEN Niedersachsen und Prozessbeobachter im Gerichtssaal. &#8222;Auch wenn Justizia blind ist, so ist sie Uniformen sehr zugeneigt. Man muss sich also nicht wirklich wundern, wenn ohnehin nur relativ wenig Verfehlungen von Seiten der Polizei zur Anzeige gebracht werden und es nur in einem geringen Fall zu Verurteilungen kommt. Wir sehen dies als Beleg für unsere erst vorgestern erneuerte Forderung nach einer wirklich unabhängigen Stelle zur Untersuchung derartiger Vorkommnisse. [4] Sie wird von Tag zu Tag wichtiger, ganz offensichtlich auch in Niedersachsen.&#8220;  <br />
<br />
 &#8222;Wie an den Haaren herbeigezogen die Vorwürfe waren, war den beteiligten Bündnispartnern von Anfang an klar. Denn niemand hatte etwas davon gehört, dass zur Gefangenenbefreiung aufgerufen wurde. Nur die Einsatzleiterin und fünf weitere Polizisten wollten derartige Worte gehört haben,&#8220; erklärt Ullrich Slusarzyk, 2. Stellvertretender Vorsitzender der PIRATEN Niedersachsen. &#8222;Hier liegt die Vermutung sehr nahe, dass von Seiten der Polizei ein politischer Prozess nach einer durchweg friedlichen Demonstration von Repressionsgegnern vom Zaun gebrochen wurde. Dass so etwas in unserer Demokratie noch immer möglich ist, ist sehr bedenklich.&#8220;  <br />
<br />
 Quellen:  <br />
<br />
 [1] https://niedersachsentrojaner.de/ <br />
<br />
 [2] https://ots.de/ZuCYEU <br />
<br />
 [3] https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Thomas_Ganskow <br />
<br />
 [4] https://ots.de/gBAfuU <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
Piratenpartei Niedersachsen<br />
Thomas Ganskow<br />
Haltenhoffstr. 50<br />
30167 Hannover<br />
<br />
Web: www.piraten-nds.de<br />
Mail: vorstand@piraten-nds.de<br />
Tel.: 0511-64692599<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long wp-block-paragraph">Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/76876/4713574" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
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		<title>SWR Extra: 70 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft</title>
		<link>https://www.top-news.at/2020/09/21/swr-extra-70-jahre-bundesgerichtshof-und-bundesanwaltschaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2020 12:44:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Karlsruhe (ots) &#8211; Prominent besetzte Talkrunde live aus dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Do., 8. Oktober 2020, 11 bis 12:30 Uhr im SWR Fernsehen / Moderation: Frank Bräutigam &#8222;Residenz des Rechts&#8220; &#8211; diesen inoffiziellen Titel hat die Stadt Karlsruhe früh erworben. Schon ein Jahr nach Gründung der Bundesrepublik kam ab 1950 die hohe Justiz nach [&#8230;]</p>
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				<p class="news_newstext wp-block-paragraph">Karlsruhe (ots) &#8211; Prominent besetzte Talkrunde live aus dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Do., 8. Oktober 2020, 11 bis 12:30 Uhr im SWR Fernsehen / Moderation: Frank Bräutigam <br />
<br />
&#8222;Residenz des Rechts&#8220; &#8211; diesen inoffiziellen Titel hat die Stadt Karlsruhe früh erworben. Schon ein Jahr nach Gründung der Bundesrepublik kam ab 1950 die hohe Justiz nach Karlsruhe. Den Anfang machten vor 70 Jahren Bundesgerichtshof (BGH) und die Bundesanwaltschaft. Im &#8222;SWR Extra: 70 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft&#8220; am Donnerstag, 8. Oktober 2020, 11 Uhr live aus dem Bundesgerichtshof blickt ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam mit vielen prominenten Gästen im Rahmen einer Talk-Sendung zurück und nach vorne. <br />
<br />
Am Anfang steht ein Gespräch mit BGH-Präsidentin Bettina Limperg und mit Generalbundesanwalt Peter Frank. Wie haben die Urteile aus Karlsruhe den Alltag der Menschen und die Gesellschaft beeinflusst? Wie sieht die Arbeit des obersten Ermittlers in Sachen Terrorismus in bewegten Zeiten aus? Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth schicken jeweils eine kurze Videobotschaft für die Sendung. <br />
<br />
Live-Talk über Geschichte und Gegenwart der Justiz<br />
Es folgt eine Talk-Runde mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, der Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer, Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Matthias Bruhn von der Hochschule für Gestaltung in Karlsruhe. Frank Bräutigam spricht mit ihnen über das Thema &#8222;Bilder der Justiz &#8211; Abbilder der Gesellschaft?&#8220; Was wissen wir über die Zeit nach dem Krieg, als viele frühere NS-Mitglieder hohe Bundesrichter wurden? Wie weit muss sich Justiz heute im Internetzeitalter öffnen und transparent sein, damit sie von der jungen Generation wahrgenommen und akzeptiert wird? Wie sieht es heute aus mit dem Thema Gleichberechtigung innerhalb der Justiz? Schülerinnen und Schüler aus Karlsruhe, Oberbürgermeister Frank Mentrup und Rechtsanwältin Brunhilde Ackermann werden in das Gespräch mit einbezogen. <br />
<br />
&#8222;SWR Extra: 70 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft&#8220;<br />
Donnerstag, 8. Oktober 2020, 11 bis 12:30 Uhr live im SWR Fernsehen<br />
Moderation: Frank Bräutigam <br />
<br />
Weitere Informationen unter http://swr.li/SWRExtra-70Jahre-Bundesgerichtshof <br />
<br />
Pressefotos zum Download auf ARD-Foto.de <br />
<br />
Newsletter &#8222;SWR vernetzt&#8220;: http://x.swr.de/s/swrvernetztnewsletter <br />
<br />
Pressekontakt: Sibylle Schreckenberger, Tel. 06131 929 32755, sibylle.schreckenberger@SWR.de <br />
<br />
 <br />
<br />
<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long wp-block-paragraph">Original-Content von: SWR &#8211; Südwestrundfunk, übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/7169/4712576" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
				<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2020/09/21/swr-extra-70-jahre-bundesgerichtshof-und-bundesanwaltschaft/">SWR Extra: 70 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
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		<title>Thermofenster von BMW muss vom EuGH überprüft werden / Diesel-Richter Reuschle lässt im Abgasskandal nicht locker</title>
		<link>https://www.top-news.at/2020/09/18/thermofenster-von-bmw-muss-vom-eugh-ueberprueft-werden-diesel-richter-reuschle-laesst-im-abgasskandal-nicht-locker/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2020 15:38:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Lahr (ots) &#8211; Der von der Automobilindustrie gefürchtete Stuttgarter Diesel-Richter Dr. Fabian Richter Reuschle lässt sich bei der Aufklärung des Diesel-Abgasskandals nicht von VW, Daimler &#38; Co. abschrecken. In einem BMW-Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart hat Reuschle als Einzelrichter der 3. Zivilkammer dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des sogenannten Thermofensters [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
				<p class="news_newstext wp-block-paragraph">Lahr (ots) &#8211;  Der von der Automobilindustrie gefürchtete Stuttgarter Diesel-Richter Dr. Fabian Richter Reuschle lässt sich bei der Aufklärung des Diesel-Abgasskandals nicht von VW, Daimler &amp; Co. abschrecken. In einem BMW-Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart hat Reuschle als Einzelrichter der 3. Zivilkammer dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des sogenannten Thermofensters vorgelegt. Diese temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung steht unter Verdacht, unzulässig zu sein und Dieselgate 2.0 auszulösen. VW und Daimler haben den Richter mit Befangenheitsanträgen aus eigenen Verfahren am Landgericht Stuttgart herausgedrängt und so einen Justizskandal ausgelöst.  <br />
<br />
 Die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstütz Reuschle bei der Wahrheitssuche und macht sich große Sorgen um die Nähe zwischen Justiz und Automobilbranche. Die Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz haben gerade durch den Fall Reuschle erneut Nahrung erhalten. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage-insgesamt-830) ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens 2020 deutsche Rechtsgeschichte (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/ende-der-musterklage-27000-verbraucher-lehnen-vw-vergleich-ab-kanzlei-dr-stoll-sauer) geschrieben.  <br />
<br />
Dieselfall betrifft nicht VW oder Daimler, sondern BMW <br />
<br />
 In dem vorliegenden Fall will ein Verbraucher BMW verklagen. Er fordert von einem Versicherer Deckungsschutz aus einer bestehenden Rechtsschutzversicherung. Der Kläger vertritt die Ansicht, dass sein BMW X3 (Zulassung 2012) über eine unzulässige Abgassteuerung verfügt. Ob der Versicherer eine Deckungszusage geben muss, hänge nach Ansicht des Gerichts von der Klärung der Zulässigkeit des Thermofensters und von den möglichen Sanktionen ab. Dabei genüge es für die Verurteilung des Versicherers, wenn eine zumindest gleich große Wahrscheinlichkeit des positiven Ausgangs des Rechtsstreits wie für einen negativen Ausgang besteht. Aber die Abwägung über die Erfolgsaussichten könne aus Sicht der Kammer erst nach Anrufung des Europäischen Gerichtshofs beantwortet werden, heißt es in dem Beschluss der 3. Zivilkammer vom 18. September 2020 (Az. 3 O 236/20). Der EuGH müsse klären, ob ein Thermofenster zulässig oder unzulässig sei.  <br />
<br />
Was will Diesel-Richter Reuschle vom EuGH abgeklärt wissen? <br />
<br />
 Das Thermofenster ist eine heiß umstrittene Abgassteuerung in Dieselmotoren. Mehrere Gerichte haben die temperaturabhängige Abgasreinigung für eine unzulässige Abschalteinrichtung erklärt. Auch in einem Schlussantrag vor dem EuGH am 30. April 2020 sind Thermofenster indirekt als illegal bezeichnet worden. Diesel-Richter Reuschle hat bereits in einem Verfahren gegen die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ähnliche Fragen zum Thermofenster zur Vorabentscheidung dem EuGH vorgelegt (Az. 3 O 31/20). Das Verfahren läuft noch.  <br />
<br />
 Reuschle will seit Jahren Genaueres im Diesel-Abgasskandal wissen: Was ist unter dem Begriff Abschalteinrichtung zu verstehen? Ist das sogenannte Thermofenster als Emissionsminderungsstrategie zulässig? Müssen die von der EU festgesetzten Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden oder auch im Realbetrieb auf der Straße? Muss der Verbraucher bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages eine Nutzungsentschädigung an den Autobauer bezahlen? Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr hält den Gang zum EuGH für dringend notwendig. Schließlich wird im Diesel-Abgasskandal europäisches Recht gebrochen. Die Autobauer scheuen Entscheidungen vom EuGH wie der Teufel das Weihwasser. Derzeit versuchen sie anhängige Verfahren vor dem EuGH mit Vergleichen aus dem Weg zu räumen. Hier die zusammengefassten Fragen an den EuGH:  <br />
<br />
1. Auslegung des Begriffs &#8222;Abschalteinrichtung&#8220;  <br />
<br />
 Das EuGH soll zu der Frage Stellung beziehen, was überhaupt eine unzulässige Abschalteinrichtung im Abgaskontrollsystem eines Dieselmotors ist. Grundlage ist dabei Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007. Dürfen in einem Emissionskontrollsystem nur die im Motorstrang nachgelagerte Abgasreinigungsanlage wie Diesel-Oxidations-Katalysatoren, Dieselpartikelfilter und NOx-Reduktionskatalysatoren) verbaut sein?  <br />
<br />
2. Auslegung des Begriffs &#8222;normale Betriebsbedingungen&#8220; <br />
<br />
 Das ist eine der spannendsten Punkte im Diesel-Abgasskandal. Die Autobauer behaupten vor Gericht, dass die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden müssen. Deshalb lautet eine der Fragen an den EuGH: &#8222;Ist Art. 4 Abs. 1 Unterabsatz. 2 in Verbindung mit. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 dahingehend auszulegen und anzuwenden, dass die Hersteller gewährleisten müssen, dass die in Anhang l der Verordnung festgelegten Grenzwerte auch im Alltagsgebrauch eingehalten werden?&#8220; Hier stellte sich natürlich die Frage, wozu man Grenzwerte braucht, die nur auf dem Prüfstand eingehalten werden.  <br />
<br />
3. Zulässigkeit temperaturabhängiger Emissionsminderungsstrategien <br />
<br />
 Hier geht es um das berühmte Thermofenster, das in unterschiedlichen Varianten von den Autobauern in den Dieselmotoren eingebaut worden ist. Dabei funktioniert die Abgasreinigung nur in einem genau definierten Temperaturfenster. Das führt jedoch dazu, dass teilweise die Emissionsreinigung nur in zwei, drei Monaten des Jahres funktioniert. Deshalb will das Landgericht Stuttgart wissen, ob Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 dahingehend auszulegen und anzuwenden ist, dass eine Ausrüstung eines Fahrzeugs unzulässig ist, dass die Abgasreinigung nur zwischen 20° und 30°C gewährleistet und außerhalb dieses Temperaturfensters sukzessive verringert. Die Autohersteller argumentieren, dass dies dem Schutz des Motors diene. Deshalb will Richter Reuschle auch noch wissen, ob eine solche &#8222;Abschalteinrichtung gleichwohl unzulässig ist, wenn sie fortlaufend außerhalb des Temperaturfensters zwischen 20° und 30°C zum Schutz des Motors arbeitet und dadurch die Abgasrückführung erheblich verringert wird&#8220;.  <br />
<br />
4. Auslegung des Begriffs &#8222;notwendig&#8220; im Sinne des Ausnahmetatbestandes <br />
<br />
 Hier geht es um die Frage, welche Rolle die verfügbare Spitzentechnologie spielte. War zum Zeitpunkt der Erlangung der Typengenehmigung, keine andere Technologie vorhanden, um den Motor zu schützen? Ist, wenn das der Fall ist, eine Abschalteinrichtung zulässig?  <br />
<br />
5. Auslegung des Begriffs &#8222;Beschädigung&#8220; im Sinne des Ausnahmetatbestands <br />
<br />
 Doch was bedeutet Beschädigung des Motors? Was soll geschützt werden mit Hilfe der Abschalteinrichtung? In dem Vorlagebeschluss will der Richter wissen, ob Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a) der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 dahingehend auszulegen und anzuwenden ist, dass nur der Motor vor Beschädigung geschützt werden soll. Oder sind davon auch Verschleißteile (wie Z.B. das AGR-Ventil) betroffen.  <br />
<br />
6. Rechts- und Sanktionswirkungen der Verstöße gegen EU-Recht <br />
<br />
 Hier wird es besonders interessant auch im Hinblick auf zahlreiche Verfahren gegen VW oder Daimler im Diesel-Abgasskandal. Sind Art. 4 Abs. 1 Unterabs 2, Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2, Art 5 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 dahingehend auszulegen und anzuwenden, dass sie zumindest auch das Vermögen des Erwerbers eines Fahrzeugs schützen, das nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 71572007 entspricht? Wenn dem so ist, liegt nahe, dass der Verstoß gegen die Grenzwerte bzw. gegen das Zulassungsrecht eine Anrechnung von Nutzungsvorteilen bei der Rückabwicklung des Fahrzeugs gegenüber dem Hersteller unionsrechtlich verbietet. Kurz gesagt: Der Verbraucher muss bei der Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs dem Hersteller keinen Entgelt für die Nutzung bezahlen.  <br />
<br />
Dr. Stoll &amp; Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an <br />
<br />
 Bei der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.  <br />
<br />
 In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung &#8211; Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.  <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: 07821 / 92 37 68 &#8211; 0<br />
Fax: 07821 / 92 37 68 &#8211; 889<br />
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<br />
<br />
</p>
				
				
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		<title>Strafgerichtsprozess gegen Pestizid-Kritiker vom Landesgericht Bozen: Landesrat Schuler muss Angriff auf die Meinungsfreiheit endlich beenden</title>
		<link>https://www.top-news.at/2020/09/15/strafgerichtsprozess-gegen-pestizid-kritiker-vom-landesgericht-bozen-landesrat-schuler-muss-angriff-auf-die-meinungsfreiheit-endlich-beenden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Sep 2020 12:14:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Agrar]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bozen/München (ots) &#8211; Heute fand in Bozen der Auftakt im Prozess wegen übler Nachrede gegen Karl Bär, den Agrarreferenten des Umweltinstituts München, statt. Das Umweltinstitut München und der oekom verlag rufen den Südtiroler Landesrat Arnold Schuler auf, seinem Angriff auf die Meinungsfreiheit endlich ein Ende zu setzen. Er müsse unverzüglich seine eigene Anzeige gegen Pestizid-Kritiker [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2020/09/15/strafgerichtsprozess-gegen-pestizid-kritiker-vom-landesgericht-bozen-landesrat-schuler-muss-angriff-auf-die-meinungsfreiheit-endlich-beenden/">Strafgerichtsprozess gegen Pestizid-Kritiker vom Landesgericht Bozen: Landesrat Schuler muss Angriff auf die Meinungsfreiheit endlich beenden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
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				<p class="news_newstext wp-block-paragraph">Bozen/München (ots) &#8211; Heute fand in Bozen der Auftakt im Prozess wegen übler Nachrede gegen Karl Bär, den Agrarreferenten des Umweltinstituts München, statt. Das Umweltinstitut München und der oekom verlag rufen den Südtiroler Landesrat Arnold Schuler auf, seinem Angriff auf die Meinungsfreiheit endlich ein Ende zu setzen. Er müsse unverzüglich seine eigene Anzeige gegen Pestizid-Kritiker aus Deutschland und Österreich offiziell zurückziehen und dafür sorgen, dass auch alle weiteren Anzeigen ad acta gelegt werden. Dies ist heute entgegen Arnold Schulers Ankündigung nicht geschehen, weil die Vollmachten der mehr als 1300 Landwirtinnen fehlten, die sich Schulers Anzeige angeschlossen hatten. Der Richter setzte im heutigen Verfahren den Klägern eine Frist bis zum 27. November, um alle Anzeigen zurückzunehmen. Der Ausgang ist damit weiterhin offen. Als Nebenkläger ließen sich neben Arnold Schuler noch zwei Landwirte ein. <br />
<br />
 Angezeigt wegen übler Nachrede sind in Bozen neben Karl Bär weitere Vorstände des Umweltinstituts München, der Buchautor Alexander Schiebel und sein Verleger Jacob Radloff, der Geschäftsführer des oekom Verlages. Die Angeklagten und ihr Rechtsanwalt kritisieren den Umgang Schulers mit öffentlicher Kritik am Pestizid-Einsatz in Südtirol scharf.  <br />
<br />
 Nicola Canestrini, Rechtsanwalt der Beklagten, zum heutigen Prozess: &#8222;Es ist ein gutes Zeichen, dass die Kläger heute auch vor dem Richter bestätigt haben, ihre Klage fallen lassen zu wollen. Erstaunlich ist allerdings, dass Landesrat Schuler nun als Nebenkläger auftritt und gemeinsam mit den weiteren Nebenklägern aus der Obstwirtschaft eine Schadenersatzforderung von einem Euro geltend machen will. Damit liegt auf der Hand, dass der wahre Zweck seiner Strafanzeigen von 2017 nicht die Wiedergutmachung eines Schadens war. Er wollte mit seiner Anzeige die Debatte um den schädlichen Einsatz von Pestiziden in Südtirol unterbinden.&#8220;  <br />
<br />
 Alexander Schiebel, Buchautor: &#8222;Landesrat Schuler hat mit seinen Anzeigen Südtirol einen enormen Imageschaden zugefügt. In ganz Europa ist nun bekannt, dass in Südtirol nicht nur ein Pestizid-Problem, sondern auch ein Demokratieproblem herrscht. Aufgrund des enormen öffentlichen Drucks von hunderttausenden Menschen aus ganz Europa musste sich Arnold Schuler nun eines eines Besseren besinnen. Wir hoffen, dass er Wort hält. Bis wir nicht alle zurückgenommenen Anzeigen auf unserem Tisch haben, werden wir mit unserer Kritik an diesen unsäglichen Verfahren nicht aufhören.&#8220;  <br />
<br />
 Karl Bär, Agrarreferent beim Umweltinstitut München: &#8222;Auch wenn wir entgegen der Verlautbarungen von Herrn Schuler noch immer mit Anzeigen konfrontiert sind, haben wir heute vor Gericht einen großen Teilerfolg errungen. Die Staatsanwaltschaft Bozen hat auf unseren Antrag hin die Betriebshefte der mehr als 1300 LandwirtInnen einsammeln lassen, die sich der Anzeige des Landesrates angeschlossen hatten. Darin enthalten sind die genauen Angaben, welche und wie viel Pestizide jeder einzelne Landwirt im Jahr 2017 auf seinem Acker ausgebracht hatte. Auch wenn der Prozess eingestellt werden sollte, können wir auf diese konkreten Daten zurückgreifen &#8211; was europaweit so noch nie zuvor möglich war.&#8220;  <br />
<br />
 Kurz vor der Gerichtsverhandlung hatten in Bozen das Umweltinstitut München sowie weitere AktivistInnen gegen den Angriff auf die Meinungsfreiheit demonstriert. Sie verklebten sich vor Ort die Münder, um symbolisch gegen den Versuch von Landesrat Schuler zu protestieren, Pestizid-GegnerInnen mundtot zu machen. &#8222;Die Wahrheit auszusprechen ist kein Verbrechen!&#8220; stand auf einem großen Plakat, das Karl Bär sowie den österreichischen Buchautor Alexander Schiebel abbildete, der ebenfalls wegen übler Nachrede angeklagt ist. Unterstützung erhielten die Angeklagten auch von mehr als 100 Umwelt-, Sozial- Verbraucherschutz- und Agrarverbänden sowie kirchlichen und direktdemokratischen Initiativen aus aus der ganzen Welt, darunter Greenpeace, die Deutsche Umwelthilfe, Slowfood, der Europäische Berufsimkerverband, Legambiente und der WWF Italien. Vertreten sind Organisationen aus 18 Ländern, von Italien über Ungarn bis Neuseeland. Sie veröffentlichten heute in &#8222;La Repubblica&#8220; und in &#8222;La Stampa&#8220;, die zu den bedeutendsten Tageszeitungen Italiens gehören, eine gemeinsame Solidaritätserklärung. Zudem haben bereits mehr als 200.000 Menschen aus ganz Europa einen Appell der Kampagnennetzwerke Campact (https://aktion.campact.de/redefreiheit/appell/teilnehmen?utm_campaign=SK-Newsletter%20KW%2037&amp;utm_medium=Newsletter&amp;utm_source=Mailjet) und WeMove (https://act.wemove.eu/campaigns/pestizid-rebellen) an Landesrat Arnold Schuler unterzeichnet, in dem dieser aufgefordert wird, seine Anzeigen fallen zu lassen.  <br />
<br />
Hintergrund <br />
<br />
 In Südtirol werden auf rund 18.000 Hektar ungefähr die Hälfte der Äpfel Italiens und rund zehn Prozent aller in der EU geernteten Äpfel produziert. Auch etwa jeder zehnte Apfel in deutschen Supermärkten kommt von hier. Damit diese intensive Landwirtschaft funktioniert, werden große Mengen an Pestiziden eingesetzt. Laut aktuellen Zahlen des italienischen Statistikamts wurden in Südtirol im Jahr 2018 sechs mal mehr Pestizide verkauft als im italienischen Durchschnitt. Bis zu 20 Mal pro Saison werden die Apfelplantagen gespritzt.  <br />
<br />
 Das Umweltinstitut München hatte im Jahr 2017 mit einer Kampagne den hohen Einsatz von Spritzmitteln in den Südtiroler Apfelplantagen kritisiert. Alexander Schiebel veröffentlichte im selben Jahr das Buch &#8222;Das Wunder von Mals&#8220;, in dem er die Geschichte einer Bürgerinitiative für ein pestizidfreies Mals schildert und dabei auch den Pestizideinsatz in Südtirol und das Verhalten der dortigen Obstwirtschaft anprangert. Der Südtiroler Landesrat Arnold Schuler hatte sie daraufhin gemeinsam mit über 1300 LandwirtInnen angezeigt. Der Vorwurf: Üble Nachrede zum Schaden der Südtiroler Landwirtschaft. Auch weitere Vorstandsmitglieder des Umweltinstituts München und der Verleger von Alexander Schiebel, Jacob Radloff vom oekom verlag, wurden angezeigt. Den Betroffenen drohen bei einer Niederlage nicht nur eine Haft- und Geldstrafe, sondern auch mögliche Schadensersatzforderungen von der Landesregierung und den Nebenklägern und damit der finanzielle Ruin.  <br />
<br />
Weitere Informationen <br />
<br />
 In unserem Elektronischen Pressekit (https://www.umweltinstitut.org/apps/owncloud/s/A35KbEnQys9Zbs8) finden Sie (in deutsch, italienisch und englisch):  <br />
<br />
&#8211;  die Solidaritätserklärung von mehr als 100 Verbänden, erschienen in &#8222;La Repubblica&#8220; und &#8222;La Stampa&#8220; <br />
&#8211;  Fotos der heutigen Protestkundgebung am Bozener Landesgericht (sobald verfügbar) <br />
&#8211;  ein ausführliches Hintergrundpapier zu den Prozessen und dem Pestizideinsatz in Südtirol <br />
&#8211;  druckfähiges Fotomaterial von Karl Bär und Alexander Schiebel sowie dem Apfelanbau im Vinschgau <br />
&#8211;  die Anzeigen von Arnold Schuler <br />
&#8211;  die Pressemitteilung der Pressekonferenz zu den Klagen vom 08.09.2020 in Bozen sowie <br />
&#8211;  weiteres Material zum Prozess.   Weitere hochauflösende Pressefotos finden Sie hier (https://www.umweltinstitut.org/apps/owncloud/s/gTy2pzdoMFxeP9N).  <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
Fabian Holzheid<br />
Umweltinstitut München<br />
Pressesprecher, Vorstand<br />
Tel. 0049 (0)89 307749-19<br />
fh@umweltinstitut.org<br />
www.umweltinstitut.org<br />
<br />
Karl Bär<br />
Umweltinstitut München<br />
Referent für Agrar- und Handelspolitik<br />
Mobil: 0049 (0)176-10094126<br />
Tel. 0049 (0)89 307749-34<br />
kb@umweltinstitut.org<br />
<br />
Alexander Schiebel<br />
Buchautor und Filmemacher<br />
Mobil: 0033-749083978<br />
alexschiebel@gmail.com<br />
www.alexanderschiebel.com<br />
<br />
Nicola Canestrini<br />
vertretender<br />
Rechtsanwalt<br />
Mobil: 0039-3398125835<br />
nicola.canestrini@canestrinilex.it<br />
<br />
Bettina Reinemann<br />
Leiterin Presse &amp; Kommunikation im oekom verlag<br />
Tel. 0049 (0)89 544184-34<br />
reinemann@oekom.de<br />
www.oekom.de<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long wp-block-paragraph">Original-Content von: Umweltinstitut München e.V., übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/115731/4707333" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
				<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2020/09/15/strafgerichtsprozess-gegen-pestizid-kritiker-vom-landesgericht-bozen-landesrat-schuler-muss-angriff-auf-die-meinungsfreiheit-endlich-beenden/">Strafgerichtsprozess gegen Pestizid-Kritiker vom Landesgericht Bozen: Landesrat Schuler muss Angriff auf die Meinungsfreiheit endlich beenden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
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		<item>
		<title>VW akzeptiert im Abgasskandal bei Verjährung Frist von 10 Jahren / Dr. Stoll &#038; Sauer rät Verbrauchern zu schneller Klage / Dieselskandal noch lange nicht zu Ende</title>
		<link>https://www.top-news.at/2020/09/15/vw-akzeptiert-im-abgasskandal-bei-verjaehrung-frist-von-10-jahren-dr-stoll-sauer-raet-verbrauchern-zu-schneller-klage-dieselskandal-noch-lange-nicht-zu-ende/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Sep 2020 11:23:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
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					<description><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="2426" height="1728" src="https://www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_18.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_18.jpg?w=2426&amp;ssl=1 2426w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_18.jpg?resize=300%2C214&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_18.jpg?resize=768%2C547&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_18.jpg?resize=1024%2C729&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_18.jpg?w=2340&amp;ssl=1 2340w" sizes="auto, (max-width: 2426px) 100vw, 2426px" data-attachment-id="104" data-permalink="https://www.top-news.at/wirtschaft_18/" data-orig-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_18.jpg?fit=2426%2C1728&amp;ssl=1" data-orig-size="2426,1728" data-comments-opened="1" data-image-meta="{&quot;aperture&quot;:&quot;0&quot;,&quot;credit&quot;:&quot;&quot;,&quot;camera&quot;:&quot;&quot;,&quot;caption&quot;:&quot;&quot;,&quot;created_timestamp&quot;:&quot;0&quot;,&quot;copyright&quot;:&quot;&quot;,&quot;focal_length&quot;:&quot;0&quot;,&quot;iso&quot;:&quot;0&quot;,&quot;shutter_speed&quot;:&quot;0&quot;,&quot;title&quot;:&quot;&quot;,&quot;orientation&quot;:&quot;0&quot;}" data-image-title="wirtschaft_18" data-image-description="" data-image-caption="" data-large-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_18.jpg?fit=1024%2C729&amp;ssl=1" /></div>
<p>Lahr (ots) &#8211; Jetzt ist es auch für VW amtlich: Im Diesel-Abgasskandal ist nichts verjährt. Am Landgericht Kiel haben VW-Anwälte selbst bei einer 2020 eingereichten Klage den üblichen Einwand der Verjährung zurückgezogen. Die 17. Zivilkammer wies am 2. Juli 2020 darauf hin, dass dem Kläger ein Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB zusteht. Daraufhin nahm VW [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2020/09/15/vw-akzeptiert-im-abgasskandal-bei-verjaehrung-frist-von-10-jahren-dr-stoll-sauer-raet-verbrauchern-zu-schneller-klage-dieselskandal-noch-lange-nicht-zu-ende/">VW akzeptiert im Abgasskandal bei Verjährung Frist von 10 Jahren / Dr. Stoll &amp; Sauer rät Verbrauchern zu schneller Klage / Dieselskandal noch lange nicht zu Ende</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="2426" height="1728" src="https://www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_18.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_18.jpg?w=2426&amp;ssl=1 2426w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_18.jpg?resize=300%2C214&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_18.jpg?resize=768%2C547&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_18.jpg?resize=1024%2C729&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_18.jpg?w=2340&amp;ssl=1 2340w" sizes="auto, (max-width: 2426px) 100vw, 2426px" data-attachment-id="104" data-permalink="https://www.top-news.at/wirtschaft_18/" data-orig-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_18.jpg?fit=2426%2C1728&amp;ssl=1" data-orig-size="2426,1728" data-comments-opened="1" data-image-meta="{&quot;aperture&quot;:&quot;0&quot;,&quot;credit&quot;:&quot;&quot;,&quot;camera&quot;:&quot;&quot;,&quot;caption&quot;:&quot;&quot;,&quot;created_timestamp&quot;:&quot;0&quot;,&quot;copyright&quot;:&quot;&quot;,&quot;focal_length&quot;:&quot;0&quot;,&quot;iso&quot;:&quot;0&quot;,&quot;shutter_speed&quot;:&quot;0&quot;,&quot;title&quot;:&quot;&quot;,&quot;orientation&quot;:&quot;0&quot;}" data-image-title="wirtschaft_18" data-image-description="" data-image-caption="" data-large-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_18.jpg?fit=1024%2C729&amp;ssl=1" /></div>
				<p class="news_newstext wp-block-paragraph">Lahr (ots) &#8211;  Jetzt ist es auch für VW amtlich: Im Diesel-Abgasskandal ist nichts verjährt. Am Landgericht Kiel haben VW-Anwälte selbst bei einer 2020 eingereichten Klage den üblichen Einwand der Verjährung zurückgezogen. Die 17. Zivilkammer wies am 2. Juli 2020 darauf hin, dass dem Kläger ein Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB zusteht. Daraufhin nahm VW mit Schreiben vom 14. Juli 2020 die Einrede der Verjährung zurück (Az. 17 0 124/20).  <br />
<br />
 Damit haben aus Sicht der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geschädigte Verbraucher beste Chancen, sich gegen VW vor Gericht erfolgreich durchzusetzen &#8211; auch bei Klagen im Jahr 2020. Dr. Stoll &amp; Sauer empfiehlt VW-Kunden, den Klageweg im kostenfreien Online-Check (https://www.dieselskandal-anwalt.de/klageweg-pruefen) der Kanzlei prüfen zu lassen. Die Sozietät gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage-insgesamt-830) ausverhandelt und deutsche Rechtsgeschichte (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/ende-der-musterklage-27000-verbraucher-lehnen-vw-vergleich-ab-kanzlei-dr-stoll-sauer) geschrieben.  <br />
<br />
Sensationelle Wende bei der Verjährung im Abgasskandal von VW <br />
<br />
 2020 entwickelt sich im Diesel-Abgasskandal zu einem verbraucherfreundlichen Jahr. Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/bundesgerichtshof-verurteilt-vw-im-diesel-abgasskandal-kanzlei-dr-stoll-sauer-erwartet) (BGH) VW wegen arglistiger und sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB &#8211; sprich wegen Betrugs. Der Konzern haftet gegenüber seinen Kunden. Und jetzt hat VW auch eingesehen, dass letztlich im Abgasskandal noch nichts verjährt ist. In einem Verfahren vor dem Landgericht Kiel stellte die 17. Zivilkammer eine Verurteilung von VW in Aussicht, obwohl die Klage erst 2020 eingereicht worden war. Im Originaltext liest sich das folgendermaßen:  <br />
<br />
 &#8222;(&#8230;) Insoweit kommt aber in Betracht, dass dem Kläger ein sogenannter Anspruch auf Restschadensersatz gemäß § 852 BGB zusteht. Denn er hat hier ein Neufahrzeug von einem Vertragshändler der Beklagten erworben. Insofern ist davon auszugehen, dass (&#8230;) die Beklagte jedenfalls einen Teil des Kaufpreises im Sinne von § 852 BGB erlangt hat. Von dem Kaufpreis wäre insoweit die Händlermarge abzuziehen. Insoweit dürfte der Beklagten eine sekundäre Darlegungslast zur Höhe der Händlermarge obliegen.&#8220;  <br />
<br />
 Die VW-Anwälte äußerten sich aufgrund dieses Hinweises wenig später: &#8222;(&#8230;) und teilen für die Beklagte mit, dass wir die Einrede der Verjährung fallenlassen.&#8220;  <br />
<br />
 Für die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer wird mit diesen Zeilen die Ansicht bestätigt, dass selbst fünf Jahre nach Aufdeckung des Diesel-Abgasskandals nichts verjährt ist. Schon seit Jahren argumentiert die Kanzlei, dass § 852 BGB eine zehnjährige Verjährungsfrist ab Kaufdatum vorsieht und diese Regelung auch für den Diesel-Abgasskandal gilt. VW wird für den vom BGH festgestellten Betrug nicht so leicht und schnell davonkommen. Wer sittenwidrig täuscht und trickst, darf sich keine Hoffnungen machen, dass seine Tat nach der üblichen Verjährung von drei Jahren in Vergessenheit gerät. § 852 BGB bietet mit dem Restschadensersatzanspruch Verbrauchern die Möglichkeit, selbst bei verjährten Schadensersatzansprüchen finanziell von VW entschädigt zu werden. Dr. Stoll und Sauer rät daher allen betroffenen VW-Kunden, die noch nicht geklagt haben und bei der Musterfeststellungsklage nicht teilgenommen oder leer ausgegangen sind, schnell den Klageweg gegen den Autobauer einzuschlagen.  <br />
<br />
 VW pochte bisher ausnahmslos auf die übliche dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB). Normalerweise beginnt die Verjährungsfrist gegen Ende des Jahres zu laufen, in dem das Tatereignis stattfand. 2015 machte VW den Abgasskandal mit einer Ad-hoc-Mitteilung publik. Also wäre Ende 2018 der Betrug verjährt. Die meisten Gerichte gehen bisher jedoch davon aus, dass frühestens 2016 die Verbraucher vom Skandal informiert gewesen sein könnten. Damit wäre die Verjährung Ende 2019 eingetreten. VW folgt seit neustem dieser Ansicht und hat am Landgericht Hannover den Einwand der Verjährung bei einer Klage aus dem Jahr 2019 zurückgezogen (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/im-abgasskandal-ist-nichts-verjaehrt-vw-nimmt-einwand-der-verjaehrung-zurueck-dr-stoll).  <br />
<br />
 Dr. Stoll &amp; Sauer vertritt die Ansicht, dass selbst nach § 195 BGB noch nichts verjährt ist. Der BGH mit Urteil vom 19. März 2008 (Az. III ZR 220/07 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=43480&amp;pos=0&amp;anz=1)) und das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 1 U 2691/05) haben die Messlatte für den Beginn der Verjährungsfrist sehr hoch gehängt. Eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage ist für das Gericht Voraussetzung für den Verjährungsbeginn. Für die Kläger müsste absehbar sein, wer verantwortlich für den Betrug ist, wie sich die Rechtslage darstellt und ob überhaupt Chancen bestehen zu gewinnen. Erst 2019 setzte eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung ein, die am 25. Mai 2020 vor dem BGH mit der Verurteilung von VW ihren Höhepunkt fand. Und wer für den Abgasskandal verantwortlich ist, steht bis heute nicht fest, weil sich VW an der Aufklärung nicht beteiligt hat und Ergebnisse interner Untersuchungen unter Verschluss hält.  <br />
<br />
§ 852 BGB lässt VW im Abgasskandal nicht aus der Verantwortung <br />
<br />
&#8211;  Was bedeutet dieser Restschadensersatzanspruch in der Praxis. Gerichte in Marburg, Magdeburg und Kiel haben eine Verurteilung von VW nach § 852 BGB bereits angekündigt oder ziehen es in Betracht. <br />
&#8211;  Die Ansprüche auf eine Geldzahlung können laut § 852 (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__852.html) BGB frühestens nach zehn Jahren verjähren. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Restschadensersatzanspruch. Wer sich beispielsweise sittenwidrig einen finanziellen Vorteil verschafft hat, muss diesen Vorteil wieder zurückgeben. <br />
&#8211;  Im BGB liest sich § 852 dann wörtlich folgendermaßen:&#8220;Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an [&#8230;].&#8220; <br />
&#8211;  Auf die Seite der Verbraucher hat sich bei diesem Thema auch die Juraprofessorin Susanne Augenhofer in einem Aufsatz der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR 2019/3, 83, 86) argumentiert. Voraussetzung, dass § 852 BGB greift, ist das Vorliegen eines deliktischen Schadensersatzanspruchs, so Augenhofer. Der Bundesgerichtshof hat im ersten VW-Urteil am 25. Mai 2020 diesen Anspruch deutlich festgestellt. <br />
&#8211;  Für die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer ist daher klar, dass im Falle einer möglichen Verjährung von VW-Fällen § 852 BGB greift, und VW den durch die Manipulation erlangten finanziellen Vorteil dem Verbraucher zurückgeben muss. Wer beispielsweise seinen Diesel 2013 erworben hat, kann bis 2023 Ersatzansprüche gegen VW geltend machen. <br />
&#8211;  Doch wie könnte der Ersatzanspruch berechnet werden? &#8222;Der Anspruch&#8220;, schreibt wieder Augenhofer in der Zeitschrift VuR, &#8222;würde im VW-Fall den Betrag, den das Unternehmen auf Kosten der Verbraucher erlangt hat, also den Kaufpreis abzüglich der Händlermarge, umfassen. Zu dem durch die unerlaubte Handlung erlangten Vorteil gehören gem. § 818 Abs. 1 BGB auch die durch die Nutzung des Kapitals erlangten tatsächlichen Zinsen. Nach § 852 Satz 2 BGB verjährt der Restschadensersatzanspruch innerhalb von zehn Jahren von seiner Entstehung an (&#8230;). Für den VW-Fall bedeutet dies, dass der Anspruch zum Zeitpunkt des Erwerbs des betreffenden Fahrzeugs entstanden ist.&#8220; Das Landgericht Kiel hat sich offensichtlich dieser Vorgehensweise angeschlossen und zieht eine Verurteilung in Betracht, wonach vom zu erstattenden Kaufpreis die Händlermarge abgezogen werden müsse.  Dr. Stoll &amp; Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an <br />
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 Bei der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.  <br />
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 In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung &#8211; Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.  <br />
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Pressekontakt: <br />
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Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: 07821 / 92 37 68 &#8211; 0<br />
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				<p class="news_disclamer_long wp-block-paragraph">Original-Content von: Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/105254/4707228" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
				<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2020/09/15/vw-akzeptiert-im-abgasskandal-bei-verjaehrung-frist-von-10-jahren-dr-stoll-sauer-raet-verbrauchern-zu-schneller-klage-dieselskandal-noch-lange-nicht-zu-ende/">VW akzeptiert im Abgasskandal bei Verjährung Frist von 10 Jahren / Dr. Stoll &amp; Sauer rät Verbrauchern zu schneller Klage / Dieselskandal noch lange nicht zu Ende</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
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