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	<title>Rechtsprechung Archive &#8902; TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</title>
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	<title>Rechtsprechung Archive &#8902; TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</title>
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		<title>Adolf Bauer: &#8222;Wir freuen uns, dass das ungeborene Leben im Opferentschädigungsrecht geschützt wird&#8220;</title>
		<link>https://www.top-news.at/2020/09/25/adolf-bauer-wir-freuen-uns-dass-das-ungeborene-leben-im-opferentschaedigungsrecht-geschuetzt-wird/</link>
		
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		<pubDate>Fri, 25 Sep 2020 10:42:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin (ots) &#8211; Zum aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts auf Entschädigung aus dem Opferentschädigungsgesetz erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: &#8222;Wir freuen uns, dass das ungeborene Leben im Opferentschädigungsrecht geschützt wird. Wir setzen uns jederzeit für sozial benachteiligte Menschen ein und kämpfen weiterhin für die Teilhabe behinderter Menschen und ihre Partizipationsmöglichkeiten. Diese Klarstellung im Opferentschädigungsrecht ist neu und [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
				<p class="news_newstext">Berlin (ots) &#8211; Zum aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts auf Entschädigung aus dem Opferentschädigungsgesetz erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: <br />
<br />
&#8222;Wir freuen uns, dass das ungeborene Leben im Opferentschädigungsrecht geschützt wird. Wir setzen uns jederzeit für sozial benachteiligte Menschen ein und kämpfen weiterhin für die Teilhabe behinderter Menschen und ihre Partizipationsmöglichkeiten. <br />
<br />
Diese Klarstellung im Opferentschädigungsrecht ist neu und richtungsweisend für unsere wichtige Arbeit. Das Bundessozialgericht hatte bisher nur dann auch Opferentschädigungsansprüche für das ungeborene Kind zugesprochen, wenn die Mutter Gewaltopfer war. Jetzt wurde vom Gericht erklärt, dass eindeutig auch das ungeborene Kind selbst in den Schutzbereich des Opferentschädigungsgesetzes fällt.&#8220; <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
SoVD-Bundesverband <br />
Murat Ham<br />
Leiter der Pressestelle<br />
Stralauer Str. 63 <br />
10179 Berlin <br />
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123<br />
Fax:  030/72 62 22 328 <br />
E-Mail: pressestelle@sovd.de<br />
Twitter: @sovd_bund<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long">Original-Content von: SoVD Sozialverband Deutschland, übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/43645/4717102" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
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		<title>PIRATEN Niedersachsen erneuern Forderung nach Briefgeheimnis für E-Mails</title>
		<link>https://www.top-news.at/2020/09/23/piraten-niedersachsen-erneuern-forderung-nach-briefgeheimnis-fuer-e-mails/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2020 17:57:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hannover (ots) &#8211; Wie heute bekannt wurde, wollten hannoversche Behörden den Geschäftsführer des Mail-Anbieters Tutanota [1] in Beugehaft nehmen, weil dieser sich mit Bezug auf ein Urteil des EuGH [2] weigerte, Zugriff auf Mailinhalte zu gewähren. Daraufhin wurde er mit Beugehaft bedroht und mit einem Ordnungsgeld von EUR 1.000,- belegt, was nun für rechtswidrig erklärt [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
				<p class="news_newstext">Hannover (ots) &#8211;  Wie heute bekannt wurde, wollten hannoversche Behörden den Geschäftsführer des Mail-Anbieters Tutanota [1] in Beugehaft nehmen, weil dieser sich mit Bezug auf ein Urteil des EuGH [2] weigerte, Zugriff auf Mailinhalte zu gewähren. Daraufhin wurde er mit Beugehaft bedroht und mit einem Ordnungsgeld von EUR 1.000,- belegt, was nun für rechtswidrig erklärt wurde. [3]  <br />
<br />
 &#8222;Zum zweiten Mal in einer Woche müssen wir zu Verfehlungen von Polizei [4] &#8211; und dieses Mal auch der Justiz &#8211; Stellung nehmen und zum dritten Mal [5] die Bearbeitung dieser Fälle durch einen unabhängigen Beauftragten des Landtags fordern. Denn was heute über das Verhalten von Polizei und Justiz gegenüber dem Mail-Anbieter Tutanota bekannt wurde, kommt schon fast an die Vorgehensweise in so genannten Bananenrepubliken heran. Offenbar haben sich Exekutive und Judikative jeglicher Kontrolle in ihrem Handeln entzogen. Hier das leichtfertig verspielte Vertrauen wieder aufzubauen, wird Jahre dauern. Und es wird nicht von selbst passieren,&#8220; prophezeit Thomas Ganskow [6], Vorsitzender der PIRATEN Niedersachsen und deren Spitzenkandidat zur Bundestagswahl 2021. &#8222;Denn nur, wenn eine gewisse Form der Kontrolle besteht, dass rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten werden, kann man dies auch von der Bevölkerung erwarten. Solange sich aber diejenigen, die das Recht verteidigen sollen, einen Kehricht darum scheren, muss man sich nicht wundern, wenn auch in der Gesellschaft fünfe grade sein gelassen werden.&#8220;  <br />
<br />
 Wolf Vincent Lübcke, Koordinator der Bundes-AG Innenpolitik und ebenfalls Kandidat für den Deutschen Bundestag, ergänzt.  <br />
<br />
 &#8222;Hier sieht man, wohin die ständige Leier um Vorratsdatenspeicherung [7] führt. Reicht man den Ermittlern den kleinen Finger, dann wollen sie gleich den ganzen Arm. Frei nach dem Motto, wo kein Kläger, da kein Richter. Nicht umsonst fordern wir PIRATEN bezogen auf den konkreten Fall, ein Briefgeheimnis auch für E-Mails mittels Grundgesetzänderung festzuschreiben. [8] Und das muss für alle Anbieter von E-Mail-Diensten gelten, nicht nur auf solche wie hier, die sich auf das entsprechende Urteil beziehen können. Es ist an der Zeit, jeglichen Versuchen, die elektronische Kommunikation anders zu behandeln, als die Papiervariante oder die telefonische, ein Ende zu machen. Und es zeigt gleichzeitig, dass auch die unselige Diskussion um ein Verbot von Verschlüsselungen zu beenden ist. [9] Denn anders, als gern von der herrschenden Politik dargestellt, dient Verschlüsselung der Sicherheit vertraulicher Kommunikation von Journalisten, Geistlichen oder Ärzten. Deren Verschwiegenheitspflicht auszuhebeln rüttelt an den Grundprinzipien des gesellschaftlichen Lebens. Auch so etwas darf nicht passieren!&#8220;  <br />
<br />
 Quellen:  <br />
<br />
 [1] https://tutanota.com/de/ <br />
<br />
 [2] https://ots.de/68tIgP <br />
<br />
 [3] https://ots.de/lgH2oJ <br />
<br />
 [4] https://piraten-nds.de/2020/09/22/ein-urteil-doch-fragen-bleiben-offen/ <br />
<br />
 [5] https://ots.de/x41aM8 <br />
<br />
 [6] https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Thomas_Ganskow <br />
<br />
 [7] https://ots.de/ncHXt5 <br />
<br />
 [8] https://ots.de/Cvqmi3 <br />
<br />
 [9] https://ots.de/oF3KYE <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
Piratenpartei Niedersachsen<br />
Thomas Ganskow<br />
Haltenhoffstr. 50<br />
30167 Hannover<br />
<br />
Web: www.piraten-nds.de<br />
Mail: vorstand@piraten-nds.de<br />
Tel.: 0511-64692599<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long">Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/76876/4715428" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
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		<title>Daimler-Dieselskandal: Erstes Oberlandesgericht weist Mercedes-Benz-Hersteller in seine Schranken!</title>
		<link>https://www.top-news.at/2020/09/23/daimler-dieselskandal-erstes-oberlandesgericht-weist-mercedes-benz-hersteller-in-seine-schranken/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2020 10:53:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mönchengladbach (ots) &#8211; Die Daimler AG hat vor dem Oberlandesgericht Naumburg die erste OLG-Niederlage in einem Berufungsverfahren im Diesel-Abgasskandal rund um ihre Kernmarke Mercedes-Benz erlitten und wurde gegen Schadensersatz zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 verurteilt. Für Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist dieses [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
				<p class="news_newstext">Mönchengladbach (ots) &#8211; Die Daimler AG hat vor dem Oberlandesgericht Naumburg die erste OLG-Niederlage in einem Berufungsverfahren im Diesel-Abgasskandal rund um ihre Kernmarke Mercedes-Benz erlitten und wurde gegen Schadensersatz zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 verurteilt. Für Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist dieses Urteil so etwas wie die Götterdämmerung im Daimler-Dieselgate &#8211; und das vor allem mit dem bekannten Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 28. Januar 2020.Dieser BGH-Beschluss ist deswegen ein Paukenschlag und daher wegweisend, weil er die Beweisführung für alle vom Abgasskandal betroffenen Kunden erleichtert hat. Es kommt laut BGH nicht darauf an, ob das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das Fahrzeugmodell bereits zurückgerufen hat. Die Gerichte hätten den Beweisangeboten des geschädigten Dieselkäufers nachgehen und den Sachverhalt aufklären müssen. <br />
<br />
 Jetzt hat der 8. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg im Dieselskandal für einen weiteren Paukenschlag gesorgt (Urteil vom 18.09.2020, Az.: 8 U 81/20). Erstmal hat die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal rund um ihre Kernmarke Mercedes-Benz vor einem Oberlandesgerichts in einem Berufungsverfahren eine Niederlage einstecken müssen. Mit seiner Entscheidung hat das OLG Naumburg das vorinstanzliche Urteil vor dem Landgericht Magdeburg (10 O 711/19) aufgehoben. Eine Revision ist nicht zugelassen, das Oberlandesgericht hat die Daimler AG zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC (Erstzulassung 12. März 2013) mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 und zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der geschädigte Verbraucher erhält 25.741,43 Euro, zudem muss die Daimler AG vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Juli 2019 erstatten. Der Verbraucher erhält damit den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.  <br />
<br />
 Der Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM651 verfügt laut Gericht über zwei unzulässige Abschalteinrichtungen. Dadurch hält das Fahrzeug die Stickoxidgrenzwerte nur auf dem Prüfstand des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), nicht aber im realen Straßenbetrieb ein. Dadurch ist ein Anspruch des Käufers gegen die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB entstanden. Das Oberlandesgericht lies die Argumente des Landgerichts Magdeburg, der Kläger hätte allein ins Blaue hinein argumentiert, nicht gelten und bezog sich in seiner Begründung vor allem auf das Vorliegen einer sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung.  <br />
<br />
 &#8222;Diese stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wegen der Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung unterliegen bereits viele Fahrzeuge der Daimler AG offiziellen Rückrufen des Kraftfahrt-Bundesamts. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung der Daimler AG ist bei den betroffenen Mercedes-Benz-Fahrzeugen nur im Prüfstand aktiviert&#8220;, kommentiert der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de (http://www.hartung-rechtsanwaelte.de)). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als &#8222;Dieselanwalt&#8220; der ersten Stunde.  <br />
<br />
 Der streitgegenständliche Dieselmotor OM651 steht seit einiger Zeit im Mittelpunkt des Dieselskandals der Daimler AG und ist in vielen Mercedes-Fahrzeugen verbaut, die derzeit in Schadensersatzklagen nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung vor deutschen Gerichten streitgegenständlich sind. &#8222;Abschalteinrichtungen wie Thermofenster bei der Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen oder eben auch Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelungen sind grundsätzlich unzulässig. Das hat auch bereits die EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag zu einem vielbeachteten Verfahren am Europäischen Gerichtshof EuGH klargemacht. Entscheidend bei dem EuGH-Verfahren ist die Aussage, dass auch temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen&#8220;, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.  <br />
<br />
 Vor allem verweist Dr. Hartung auch nochmals auf die vielbeachtete Entscheidung des Bundesgerichtshofs (28. Januar 2020), die er mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten hat. Danach können Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen &#8222;ins Blaue hinein&#8220; abgewiesen werden. &#8222;Das gilt auch dann, wenn kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt. Vielmehr ist das Gericht laut dem BGH gehalten, ein angebotenes Sachverständigengutachten auch einzuholen, da ansonsten der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt wird&#8220;, erklärt der Rechtsanwalt. Insbesondere könne sich Daimler hinsichtlich der Vorlage von Rückrufbescheiden des KBA nicht auf Betriebsgeheimnisse berufen.  <br />
<br />
 Für Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist dieses Urteil so etwas wie die Götterdämmerung im Daimler-Dieselgate. Bislang habe die Daimler AG kein OLG-Verfahren verloren. Diese Bastion sei jetzt gefallen, so dass geschädigte Verbraucher davon ausgehen könnten, dass auch immer mehr Landgerichte und andere Oberlandesgerichte im Verbrauchersinne urteilen werden. Weiteren Dieselklagen sei damit Tür und Tor geöffnet. Das sei vor allem interessant, weil viele Mercedes-Benz-Diesel mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654, OM642 und OM656 seien.  <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Dr. Gerrit W. Hartung<br />
Humboldtstraße 63<br />
41061 Mönchengladbach<br />
Telefon: 02161 68456-0<br />
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de<br />
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long">Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/135256/4714849" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
				<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2020/09/23/daimler-dieselskandal-erstes-oberlandesgericht-weist-mercedes-benz-hersteller-in-seine-schranken/">Daimler-Dieselskandal: Erstes Oberlandesgericht weist Mercedes-Benz-Hersteller in seine Schranken!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
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		<title>Detlef Schmuck: TikTok/WeChat-Verbot in den USA käme GAFAM-Verbot in der EU gleich</title>
		<link>https://www.top-news.at/2020/09/23/detlef-schmuck-tiktok-wechat-verbot-in-den-usa-kaeme-gafam-verbot-in-der-eu-gleich/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 23 Sep 2020 10:25:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Hamburg (ots) &#8211; TeamDrive-Chef rät deutschen Unternehmen, ihre Firmendaten von US-Digitalkonzernen abzuziehen und bei heimischen Datendienstleistern zu speichern Die Vorgaben der US-Regierung, um die chinesischen Online-Plattformen TikTok und WeChat in den USA weiter betreiben zu können, wären in etwa so, als ob die EU den US-amerikanischen GAFAM-Konzernen &#8211; also Google, Apple, Facebook, Amazon, Microsoft &#8211; [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2020/09/23/detlef-schmuck-tiktok-wechat-verbot-in-den-usa-kaeme-gafam-verbot-in-der-eu-gleich/">Detlef Schmuck: TikTok/WeChat-Verbot in den USA käme GAFAM-Verbot in der EU gleich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
				<p class="news_newstext">Hamburg (ots) &#8211; TeamDrive-Chef rät deutschen Unternehmen, ihre Firmendaten von US-Digitalkonzernen abzuziehen und bei heimischen Datendienstleistern zu speichern <br />
<br />
 Die Vorgaben der US-Regierung, um die chinesischen Online-Plattformen TikTok und WeChat in den USA weiter betreiben zu können, wären in etwa so, als ob die EU den US-amerikanischen GAFAM-Konzernen &#8211; also Google, Apple, Facebook, Amazon, Microsoft &#8211; in der Europäischen Union vorschreiben würde, sich überwiegend in europäische Hand zu begeben oder den Betrieb in der EU einzustellen. Diesen Vergleich zieht der Datensicherheitsexperte Detlef Schmuck, Geschäftsführer der Hamburger Datendienstfirma TeamDrive. Er sagt: &#8222;Nachdem der Europäische Gerichtshof EuGH den EU-US Privacy Shield gekippt hat, wäre ein Verbot der GAFAM-Gang in der EU nur konsequent. Schließlich gelangt das oberste europäische Gericht eindeutig zu dem Schluss, dass der Datenschutz in den USA eine Farce ist, die den hohen Ansprüchen an den Schutz persönlicher Daten in Europa in keiner Weise gerecht wird. Ein Verbot in der EU wäre also ein konsequenter Schritt.&#8220;  <br />
<br />
 Detlef Schmuck fordert indes keineswegs die Abschaltung, denn &#8222;die Geschädigten wären weniger die US-Konzerne, als vielmehr die Bürger und die Wirtschaft in der EU&#8220;. Er sagt: &#8222;Machen wir uns nichts vor: Unsere Abhängigkeit von den US-Digitalgiganten ist derart groß, dass wir und unsere Wirtschaft jedenfalls kurzfristig ohne Google, Apple, Facebook, Amazon und Microsoft kaum noch leben könnten. Millionen von Menschen würden im wortwörtlichen Sinne ihre Arbeitsgrundlage verlieren, wenn etwa Microsoft Office nicht mehr legal nutzbar wäre. Unzählige geschäftliche Arbeits- und Projektgruppen haben sich über WhatsApp, das zu Facebook gehört, organisiert. Viele europäische Online-Shops hätten ohne Google gar keinen Kundenzustrom mehr. Wir haben uns in eine digitale Abhängigkeit von den USA begeben, die angesichts der schwelenden Handelskriege binnen weniger Monate gefährlich werden kann.&#8220;  <br />
<br />
 Daher rät der Hamburger Datensicherheitsexperte europäischen Unternehmen, ihre Firmendaten aus den USA herauszuholen und bei einem deutschen Datendienstleister zu sichern. Er erklärt: &#8222;Die zunehmende Verlagerung von Datenbeständen in die Cloud sollte nicht dazu führen, die weltweite Deglobalisierung zu übersehen. Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob die Firmendaten bei einer deutschen Firma auf einem Server in Deutschland liegen oder auf einem Server außerhalb der EU, der von einem US-amerikanischen Unternehmen betrieben wird. Im ersten Fall gilt unter allen Umständen das Recht der Bundesrepublik Deutschland, im zweiten Fall besteht die Gefahr, dass das US-Recht höher bewertet wird als deutsches Recht.&#8220; Der TeamDrive-Chef nennt wohl nicht ganz uneigennützig ein konkretes Beispiel: &#8222;Man kann weiterhin Microsoft Office verwenden, die Daten jedoch bei TeamDrive speichern. Dadurch hat man die bekannte Funktionalität der Office-Software und gleichzeitig die Gewähr, dass die Daten in Deutschland bleiben und streng nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung behandelt werden. Nachdem der EU-US Privacy Shield seine Rechtsgültigkeit verloren hat, stellt die Nutzung US-amerikanischer Datendienste durch eine deutsche Firma ohnehin für jeden Vorstand und jeden Geschäftsführer ein erhebliches Risiko bis hin zur Haftung für Datenschutzverletzungen dar.&#8220;  <br />
<br />
TeamDrive (http://www.teamdrive.com) gilt als &#8222;sichere Sync&amp;Share-Software made in Germany&#8220; für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von Daten und Dokumenten, weil sie den Hochsicherheitsanforderungen gem. Paragraph 203 Strafgesetzbuch für Berufsgeheimnisträger entspricht. Grundlage bildet eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der Anwender selbst die Daten lesen kann &#8211; weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten entschlüsseln. Dies ist seit Anfang 2020 sogar mit dem Datenschutzgütesiegel &#8222;EuroPriSe&#8220; bestätigt. Diese technische und rechtsverbindliche Sicherheit wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen Branchen zu schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen sowie Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen Verwaltung. TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS.  <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
Weitere Informationen: TeamDrive Systems GmbH,<br />
Max-Brauer-Allee 50, 22765 Hamburg,<br />
E-Mail: info@teamdrive.com, Internet: www.teamdrive.com<br />
<br />
PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH,<br />
Tel. 0611-973150, E-Mail: team@euromarcom.de,<br />
Internet: www.euromarcom.de,<br />
www.facebook.com/euromarcom (like if you like-:)<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long">Original-Content von: TeamDrive Systems GmbH, übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/72437/4714771" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
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		<title>EuGH erlaubt Beihilfen für AKW Hinkley Point C: &#8222;Enttäuschendes Signal für die Energiewende in Europa&#8220; (Kommentar)</title>
		<link>https://www.top-news.at/2020/09/22/eugh-erlaubt-beihilfen-fuer-akw-hinkley-point-c-enttaeuschendes-signal-fuer-die-energiewende-in-europa-kommentar/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Sep 2020 15:48:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Atomenergie]]></category>
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<p>Hamburg/Luxemburg (ots) &#8211; Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage Österreichs gegen Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C heute endgültig abgewiesen. Damit gestattet das höchste europäische Gericht dem Betreiber des AKWs, von staatlicher Beihilfe zu profitieren. Nach Berechnungen im Auftrag von Greenpeace Energy könnte sich diese über mehrere Jahrzehnte auf mehr als 100 [&#8230;]</p>
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				<p class="news_newstext">Hamburg/Luxemburg (ots) &#8211; Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage Österreichs gegen Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C heute endgültig abgewiesen. Damit gestattet das höchste europäische Gericht dem Betreiber des AKWs, von staatlicher Beihilfe zu profitieren. Nach Berechnungen im Auftrag von Greenpeace Energy könnte sich diese über mehrere Jahrzehnte auf mehr als 100 Milliarden Euro summieren. Laut Gerichtsurteil seien derartige staatliche Beihilfen für den Bau eines Atomkraftwerks mit dem europäischen Binnenmarkt jedoch vereinbar. Auch Greenpeace Energy hatte gegen die britischen Atom-Subventionen geklagt und war 2017 vom EuGH ebenfalls abgewiesen worden. Die heutige Entscheidung kommentiert Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy. <br />
<br />
&#8222;Die Atomkraft bleibt ein Milliardengrab &#8211; nun mit höchstrichterlichem Segen. Allein in Deutschland hat die riskante Technologie die Gesellschaft mehr als eine Billion Euro gekostet. Nun soll ein weiterer Meiler über die kommenden 35 Jahre mit Unsummen britischer Steuergelder gepäppelt werden. Unter Boris Johnson klammert sich Großbritannien sprichwörtlich um jeden Preis an die Atomkraft. Bei diesem überteuerten Atomprojekt dürften auch alte Großmannssucht und militärische Überlegungen rund um die Modernisierung der britischen Atom-U-Boot-Flotte eine Rolle gespielt haben.  <br />
<br />
Es ist enttäuschend, dass die EU-Richter grünes Licht für Milliarden an Atomsubventionen geben &#8211; vor allem ist es ein schlechtes Signal für die Energiewende in Europa. Für Atomprojekte in Ungarn, Polen oder Tschechien könnte es nun leichter werden, ebenfalls mit exorbitanten, wettbewerbsverzerrenden Subventionen für ihre AKWs vor Gericht durchzukommen. Deshalb gehört der überholte Euratom-Vertrag, auf den sich der EuGH auch heute zurückzog, auf den Prüfstand: Die EU kann eine riskante und unwirtschaftliche Risikotechnologie wie Atomenergie nicht weiter fördern. Die Bundesregierung im Atomausstiegsland Deutschland muss deshalb jetzt dazu beitragen, eine längst überfällige, grundlegende Euratom-Reform auf den Weg bringen &#8211; etwa, indem es die Initiative Österreichs, hierzu eine entsprechende Vertragsstaatenkonferenz einzuberufen, unterstützt.&#8220; <br />
<br />
Redaktionelle Hinweise: Greenpeace Energy hat in zahlreichen Studien die Kostenrisiken für Atomkraft analysieren lassen.  <br />
<br />
 Erst in der vergangenen Woche stellte die Ökoenergiegenossenschaft eine neue Untersuchung vor, die die gesamtgesellschaftlichen Kosten in Deutschland seit 1955 auf mehr als eine Billion Euro abschätzt: https://ots.de/c1vbgB.  <br />
<br />
 Eine frühere Studie kam zu dem Ergebnis, dass sich die Subventionen für Hinkley Point C auf umgerechnet 108 Milliarden Euro belaufen: https://ots.de/ck3Ccp.  <br />
<br />
 Die Untersuchung zum direkten Kostenvergleich zwischen Hinkley Point C und einem erneuerbaren Energiesystem finden Sie hier: https://ots.de/aRehcn <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
Christoph Rasch<br />
Pressesprecher Greenpeace Energy eG<br />
Telefon 040 / 808 110 658<br />
Mobil: 0160 / 96970159<br />
christoph.rasch@greenpeace-energy.de<br />
www.greenpeace-energy.de<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long">Original-Content von: Greenpeace Energy eG, übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/16698/4714141" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
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		<title>Anlässlich der Verhandlungen &#8222;Feste Fehmarnbeltquerung&#8220;: BELTRETTER-Aktion zum Prozessauftakt in Leipzig / &#8222;Dieser monströse Tunnel darf auf keinen Fall gebaut werden!&#8220;</title>
		<link>https://www.top-news.at/2020/09/22/anlaesslich-der-verhandlungen-feste-fehmarnbeltquerung-beltretter-aktion-zum-prozessauftakt-in-leipzig-dieser-monstroese-tunnel-darf-auf-keinen-fall-gebaut-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Sep 2020 11:49:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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				<p class="news_newstext">Leipzig (ots) &#8211;  Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beginnt heute das größte Umweltrechtsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. An mindestens sechs Tagen werden die Klagen unter anderem von Umweltorganisationen und Fährunternehmen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Ostsee-Tunnels verhandelt. Zur Eröffnung des Verfahrens haben die BELTRETTER, eine Sammelbewegung von fast 100 Organisationen, politischen Vereinigungen, Unternehmen und Kommunen, die drohende Zerstörung symbolisch inszeniert. Mit der Inszenierung wollen die Kritiker des gigantischen Bauvorhabens vor den katastrophalen Auswirkungen warnen, die Nordeuropas größte Baustelle auf Mensch und Natur haben würde, sollte der Tunnel wie geplant gebaut werden.  <br />
<br />
 Für den längsten Absenktunnel der Welt müsste ein 18 Kilometer langer, 16 Meter tiefer und 200 Meter breiter Graben ausgehoben werden &#8211; und das mitten in einem europäischen Meeresschutzgebiet. &#8222;Wir bedauern, dass die durch den Tunnelbau am stärksten Geschädigten hier nicht klagen können: unsere Ostsee, unser Klima, der deutsche Steuerzahler, eine ganze Region und künftige Generationen. Aber wir haben die Hoffnung, dass die Richter an sie denken. Dieser monströse Tunnel darf in der geplanten Form auf keinen Fall gebaut werden!&#8220;, erklärt Karin Neumann, Sprecherin der BELTRETTER, vor den Leipziger Kongresshallen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Verhandlungen vom Hauptgebäude wegen des großen Interesses in die Kongresshallen verlagert. Die Anzahl der Teilnehmer, darunter Vertreter der sieben Kläger und eine Reihe von Gutachtern, ist weit höher als bei üblichen Verfahren.  <br />
<br />
&#8222;Völlig aus der Zeit gefallen&#8220;  <br />
<br />
 &#8222;Falsche Verkehrsprognosen, falsche Kostenberechnungen, heruntergespielte Umweltschäden, dramatische Planungsmängel: Viele Politiker haben sich von dem dänischen Tunnelprojekt hinters Licht führen lassen. Wir hegen die Hoffnung, dass das Gericht genauer hinschaut!&#8220;, so Florian Bumm, ebenfalls Sprecher der BELTRETTER. Das ursprünglich für den Tunnel prognostizierte Verkehrsvolumen wurde über die vergangenen Jahre immer weiter nach unten revidiert. Derzeit kreuzen täglich im Durchschnitt nur 5.000 Fahrzeuge den Fehmarnbelt &#8211; mittels Fähre. Für eine solch geringe Zahl würde in Deutschland eigentlich nicht einmal eine Umgehungsstraße gebaut. Zum Vergleich: Den Hamburger Elbtunnel passieren täglich rund 160.000 Fahrzeuge. Die Kritiker weisen ferner darauf hin, dass die Kosten bereits vor Baubeginn explodiert sind. Die Kosten des Tunnelbaus und des Baus der Hinterlandanbindung übersteigen die Kosten von zum Beispiel BER oder Stuttgart 21 bereits bei Weitem. Der Bundesrechnungshof schätzt die Kosten inzwischen bereits auf 16 Milliarden Euro. &#8222;Eigentlich soll der Bau des ursprünglich geplanten Ostsee-Tunnels über die dänischen Mauteinnahmen refinanziert werden. Doch auch diese Rechnung wird nicht aufgehen. Vielleicht schien die Beltquerung vor 25 Jahren mal eine gute Idee zu sein. Heute ist sie völlig aus der Zeit gefallen&#8220;, so Karin Neumann.  <br />
<br />
Über die BELTRETTER:  <br />
<br />
 Die BELTRETTER sind eine 2015 gegründete Sammelbewegung der bis dahin schon existierenden Vielzahl lokaler und regionaler Initiativen und Organisationen gegen die geplante feste Fehmarnbeltquerung. Im Verein engagieren sich aktive Einzelpersonen, Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften und Parteien. Sie alle stemmen sich aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen gegen den 18 Kilometer langen Tunnel durch den Ostseegrund. Dieser würde zur größten Baustelle sowie Bau- und Umweltsünde Nordeuropas werden. Die schwerwiegenden Schäden, die der Ostsee und der ganzen Region zugefügt würden, hätten dramatische Folgen. Weitere Informationen unter www.beltretter.de (http://presse.beltretter.de/gu/11/3DSAXGVJ-3DSAXGVI-1AHIZFIJ-5Z8ZRS.html) <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
BELTRETTER e. V.<br />
Karin Neumann<br />
Telefon: +49 172 8489301<br />
E-Mail: presse@beltretter.de<br />
Website: www.beltretter.de<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long">Original-Content von: Beltretter e.V., übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/117268/4713773" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
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		<title>Ein Urteil &#8211; doch Fragen bleiben offen</title>
		<link>https://www.top-news.at/2020/09/22/ein-urteil-doch-fragen-bleiben-offen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Sep 2020 10:21:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Innenpolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="5472" height="3648" src="https://www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" decoding="async" srcset="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?w=5472&amp;ssl=1 5472w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?resize=768%2C512&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?resize=1024%2C683&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?resize=450%2C300&amp;ssl=1 450w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?w=2340&amp;ssl=1 2340w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?w=3510&amp;ssl=1 3510w" sizes="(max-width: 5472px) 100vw, 5472px" data-attachment-id="75" data-permalink="https://www.top-news.at/politik_2/" data-orig-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?fit=5472%2C3648&amp;ssl=1" data-orig-size="5472,3648" data-comments-opened="1" data-image-meta="{&quot;aperture&quot;:&quot;0&quot;,&quot;credit&quot;:&quot;&quot;,&quot;camera&quot;:&quot;&quot;,&quot;caption&quot;:&quot;&quot;,&quot;created_timestamp&quot;:&quot;0&quot;,&quot;copyright&quot;:&quot;&quot;,&quot;focal_length&quot;:&quot;0&quot;,&quot;iso&quot;:&quot;0&quot;,&quot;shutter_speed&quot;:&quot;0&quot;,&quot;title&quot;:&quot;&quot;,&quot;orientation&quot;:&quot;0&quot;}" data-image-title="politik_2" data-image-description="" data-image-caption="" data-medium-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?fit=300%2C200&amp;ssl=1" data-large-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/politik_2.jpg?fit=1024%2C683&amp;ssl=1" /></div>
<p>Hannover (ots) &#8211; Am gestrigen 21.09. fand in Hannover vor dem Amtsgericht eine Verhandlung gegen die Sprecherin des Bündnis gegen das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (#NoNPOG) [1] statt. Es endete mit einem glatten Freispruch. [2] &#8222;Bemerkenswert dabei war, dass die Einsatzleiterin offensichtlich erst nach Abhören eines bis dato unbekannten Tonbandmitschnitts der Redebeiträge auf der Demonstration, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2020/09/22/ein-urteil-doch-fragen-bleiben-offen/">Ein Urteil &#8211; doch Fragen bleiben offen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
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				<p class="news_newstext">Hannover (ots) &#8211;  Am gestrigen 21.09. fand in Hannover vor dem Amtsgericht eine Verhandlung gegen die Sprecherin des Bündnis gegen das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (#NoNPOG) [1] statt. Es endete mit einem glatten Freispruch. [2]  <br />
<br />
 &#8222;Bemerkenswert dabei war, dass die Einsatzleiterin offensichtlich erst nach Abhören eines bis dato unbekannten Tonbandmitschnitts der Redebeiträge auf der Demonstration, dessen Vollständigkeit sie anzweifelte, von ihrer Meinung abgebracht werden konnte. So weit, so gut. Es kann passieren, dass man sich verhört. Wenn das allerdings gleich sechs Beamte Tage nach dem vermeintlichen Vorfall zu Protokoll geben, riecht das nach Korpsgeist und abgesprochenen Aussagen. Dann wäre ohne den Beweis der Unschuld ein Urteil recht sicher gewesen. Nach wie vor glaubt man Polizeibediensteten vor Gericht mehr, als Angeklagten,&#8220; kritisiert Thomas Ganskow [3], Vorsitzender der PIRATEN Niedersachsen und Prozessbeobachter im Gerichtssaal. &#8222;Auch wenn Justizia blind ist, so ist sie Uniformen sehr zugeneigt. Man muss sich also nicht wirklich wundern, wenn ohnehin nur relativ wenig Verfehlungen von Seiten der Polizei zur Anzeige gebracht werden und es nur in einem geringen Fall zu Verurteilungen kommt. Wir sehen dies als Beleg für unsere erst vorgestern erneuerte Forderung nach einer wirklich unabhängigen Stelle zur Untersuchung derartiger Vorkommnisse. [4] Sie wird von Tag zu Tag wichtiger, ganz offensichtlich auch in Niedersachsen.&#8220;  <br />
<br />
 &#8222;Wie an den Haaren herbeigezogen die Vorwürfe waren, war den beteiligten Bündnispartnern von Anfang an klar. Denn niemand hatte etwas davon gehört, dass zur Gefangenenbefreiung aufgerufen wurde. Nur die Einsatzleiterin und fünf weitere Polizisten wollten derartige Worte gehört haben,&#8220; erklärt Ullrich Slusarzyk, 2. Stellvertretender Vorsitzender der PIRATEN Niedersachsen. &#8222;Hier liegt die Vermutung sehr nahe, dass von Seiten der Polizei ein politischer Prozess nach einer durchweg friedlichen Demonstration von Repressionsgegnern vom Zaun gebrochen wurde. Dass so etwas in unserer Demokratie noch immer möglich ist, ist sehr bedenklich.&#8220;  <br />
<br />
 Quellen:  <br />
<br />
 [1] https://niedersachsentrojaner.de/ <br />
<br />
 [2] https://ots.de/ZuCYEU <br />
<br />
 [3] https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Thomas_Ganskow <br />
<br />
 [4] https://ots.de/gBAfuU <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
Piratenpartei Niedersachsen<br />
Thomas Ganskow<br />
Haltenhoffstr. 50<br />
30167 Hannover<br />
<br />
Web: www.piraten-nds.de<br />
Mail: vorstand@piraten-nds.de<br />
Tel.: 0511-64692599<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long">Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/76876/4713574" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
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		<title>Bienenschädliche Insektizide von Bayer vor Europäischem Gerichtshof</title>
		<link>https://www.top-news.at/2020/09/22/bienenschaedliche-insektizide-von-bayer-vor-europaeischem-gerichtshof/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Sep 2020 07:15:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin (ots) &#8211; Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bestätigt das Anwendungsverbot des Europäischen Gerichts (EuG) für Bayer Neonicotinoide weitgehend und empfiehlt eine grundlegende Verbesserung des Bienenschutzes. In der vergangenen Woche hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Rechtsstreit um das Teilverbot bienenschädlicher Neonicotinoide ihre Schlussanträge veröffentlicht. Gegenstand des Rechtsstreits sind Anwendungsverbote für die Pestizidwirkstoffe [&#8230;]</p>
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				<p class="news_newstext">Berlin (ots) &#8211;  Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bestätigt das Anwendungsverbot des Europäischen Gerichts (EuG) für Bayer Neonicotinoide weitgehend und empfiehlt eine grundlegende Verbesserung des Bienenschutzes.  <br />
<br />
 In der vergangenen Woche hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Rechtsstreit um das Teilverbot bienenschädlicher Neonicotinoide ihre Schlussanträge veröffentlicht. Gegenstand des Rechtsstreits sind Anwendungsverbote für die Pestizidwirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid durch die EU Kommission im Jahr 2013. In erster Instanz hatte das Europäische Gericht (EuG) 2018 die Genehmigungen für die Insektizide erheblich eingeschränkt.  <br />
<br />
&#8222;Das Urteil war ein Meilenstein für den Insektenschutz in der industriellen Landwirtschaft&#8220;,so Thomas Radetzki, Imkermeister und Vorstand der Aurelia Stiftung. Bisher ist kein vergleichbarer Fall bekannt, in dem die Kommission die Vermarktung genehmigter Produkte von so großer wirtschaftlicher Bedeutung aus Gründen des Umweltschutzes derart weitgehend eingeschränkt hat. Bayer hatte Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.  <br />
<br />
 Um den Schutz von Bienen und anderen Blütenbestäubern juristisch und fachlich qualifiziert zu unterstützen, hatte sich die Aurelia Stiftung mit ihren Bündnispartnern in das Verfahren eingebracht. Als sogenannten Streithelfer in dem Verfahren werden der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) und der Österreichische Erwerbsimkerbund (ÖEIB) durch die Anwälte der Stiftung vertreten. Die Berliner Kanzlei [GGSC] hat mit Unterstützung einer unabhängigen wissenschaftlichen Task Force ca. 7.000 Seiten Prozessstoff bewältigt.  <br />
<br />
Gericht deckt wesentliche Defizite bei der Risikoprüfung von Pestiziden auf <br />
<br />
 Die Generalanwältin bestätigt die von den Anwälten der Stiftung im Prozess vertretene Auffassung, dass schon die methodischen Defizite und Datenlücken in der ursprünglichen Risikoprüfung hinreichende Zweifel begründen, dass die Neonicotinoide die Genehmigungskriterien nicht erfüllen. Darüber hinaus gehend bestand für die speziellen Insektizide Clothianidin und Imidacloprid der wissenschaftlich begründete Verdacht, dass sie schädlich für Bienen und Umwelt sind. In solch einem Fall ist es Sache der Hersteller die Zweifel zeitnah auszuräumen. Diesen Nachweis hat Bayer aus Sicht der Generalanwältin Prof. DR. Juliane Kokott nicht erbracht. Sie unterstreicht die grundlegende Bedeutung des Verfahrens, in dem übergreifende Auslegungsfragen der EU-Pflanzenschutzverordnung hinsichtlich der Risikoprüfung und Genehmigung von Pestiziden geklärt werden.  <br />
<br />
 Dem Gericht sind zwar &#8211; der Generalanwältin zufolge &#8211; Fehler unterlaufen. Sie führen aber nicht zur Aufhebung des Urteils und stellen erst recht nicht die Teilverbote der EU-Kommission in Frage. Lediglich das Komplettverbot der nichtgewerblichen Verwendung der Neonicotinoide geht ihrer Auffassung nach zu weit. Die Empfehlung der Generalanwältin ist für das Richterkollegium nicht bindend. Mit einem Urteil des EuGH ist in den kommenden Monaten zu rechnen.  <br />
<br />
 Das kommende Urteil des EuGHs wird auch für die Beurteilung des erweiterten Freilandverbotes der EU Kommission für diese Neonicotinoide aus dem Jahre 2018 eine maßgebliche Rolle spielen.  <br />
<br />
Mehr Informationen zum Verfahren: <br />
<br />
&#8211;  Die Stellungnahme der Generalanwältin können Sie hier (http://ots.de/3XY3o0) nachlesen.<br />
&#8211;  Die juristische Bewertung der Stellungnahme durch die Anwaltskanzlei [GGSC] können Sie hier (https://www.ggsc.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/details/news/2069-ggsc-verfahrensinformation-neonicotinoide-von-bayer-vor-gericht-generalanwaeltin-bestaetigt/) nachlesen.  Die Aurelia Stiftung stellt sich vor:  <br />
<br />
 Die Stiftung versteht sich als Anwältin der Bienen und stärkt die Entwicklung gesellschaftlicher Allianzen für eine lebensfreundliche Land(wirt)schaft. Bienen zu schützen und respektvoll zu halten, sind unabdingbare Voraussetzungen sowohl für die Zukunft des Menschen als auch für den Erhalt der Biodiversität. Deshalb will die Aurelia Stiftung die Wertschätzung der Bienen als überparteiliche Fürsprecherin in der Mitte der Gesellschaft verankern. Im Dienste der Bienengesundheit wird die Zusammenarbeit von staatlichen Institutionen, Verbänden und Parteien gefördert und eigene Forschung betrieben. www.aurelia-stiftung.de (http://www.aurelia-stiftung.de) <br />
<br />
 Die Aurelia Stiftung fordert eine Änderung des Unionsrechtes, damit Umweltverbände in dem hochumstrittenen Bereich der Pestizid-Wirkstoffe ihre Aufgabe erfüllen können. Die aktuelle Pressemitteilung zu diesem Thema finden Sie hier (https://www.aurelia-stiftung.de/de/aktuelles/ueberpruefung-der-glyphosat-zulassung-abgelehnt.html).  <br />
<br />
Pressekontakt: <br />
<br />
Thomas Radetzki (Vorstand Aurelia Stiftung):<br />
thomas.radetzki@aurelia-stiftung.de &#8211; Tel.: +49 (0)30 577 00 39 69<br />
&#8211; Mobil: +49 (0)171 336 65 69<br />
<br />
Dr. Achim Willand (Anwaltskanzlei [GGSC], Gaßner, Groth, Siederer &amp; Coll):<br />
berlin@ggsc.de <br />
&#8211; Mobil: +49 (0) 30 726 10260<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long">Original-Content von: Aurelia Stiftung, übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/134345/4713194" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
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		<title>SWR Extra: 70 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Sep 2020 12:44:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Karlsruhe (ots) &#8211; Prominent besetzte Talkrunde live aus dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Do., 8. Oktober 2020, 11 bis 12:30 Uhr im SWR Fernsehen / Moderation: Frank Bräutigam &#8222;Residenz des Rechts&#8220; &#8211; diesen inoffiziellen Titel hat die Stadt Karlsruhe früh erworben. Schon ein Jahr nach Gründung der Bundesrepublik kam ab 1950 die hohe Justiz nach [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2020/09/21/swr-extra-70-jahre-bundesgerichtshof-und-bundesanwaltschaft/">SWR Extra: 70 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
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				<p class="news_newstext">Karlsruhe (ots) &#8211; Prominent besetzte Talkrunde live aus dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Do., 8. Oktober 2020, 11 bis 12:30 Uhr im SWR Fernsehen / Moderation: Frank Bräutigam <br />
<br />
&#8222;Residenz des Rechts&#8220; &#8211; diesen inoffiziellen Titel hat die Stadt Karlsruhe früh erworben. Schon ein Jahr nach Gründung der Bundesrepublik kam ab 1950 die hohe Justiz nach Karlsruhe. Den Anfang machten vor 70 Jahren Bundesgerichtshof (BGH) und die Bundesanwaltschaft. Im &#8222;SWR Extra: 70 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft&#8220; am Donnerstag, 8. Oktober 2020, 11 Uhr live aus dem Bundesgerichtshof blickt ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam mit vielen prominenten Gästen im Rahmen einer Talk-Sendung zurück und nach vorne. <br />
<br />
Am Anfang steht ein Gespräch mit BGH-Präsidentin Bettina Limperg und mit Generalbundesanwalt Peter Frank. Wie haben die Urteile aus Karlsruhe den Alltag der Menschen und die Gesellschaft beeinflusst? Wie sieht die Arbeit des obersten Ermittlers in Sachen Terrorismus in bewegten Zeiten aus? Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth schicken jeweils eine kurze Videobotschaft für die Sendung. <br />
<br />
Live-Talk über Geschichte und Gegenwart der Justiz<br />
Es folgt eine Talk-Runde mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, der Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer, Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Matthias Bruhn von der Hochschule für Gestaltung in Karlsruhe. Frank Bräutigam spricht mit ihnen über das Thema &#8222;Bilder der Justiz &#8211; Abbilder der Gesellschaft?&#8220; Was wissen wir über die Zeit nach dem Krieg, als viele frühere NS-Mitglieder hohe Bundesrichter wurden? Wie weit muss sich Justiz heute im Internetzeitalter öffnen und transparent sein, damit sie von der jungen Generation wahrgenommen und akzeptiert wird? Wie sieht es heute aus mit dem Thema Gleichberechtigung innerhalb der Justiz? Schülerinnen und Schüler aus Karlsruhe, Oberbürgermeister Frank Mentrup und Rechtsanwältin Brunhilde Ackermann werden in das Gespräch mit einbezogen. <br />
<br />
&#8222;SWR Extra: 70 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft&#8220;<br />
Donnerstag, 8. Oktober 2020, 11 bis 12:30 Uhr live im SWR Fernsehen<br />
Moderation: Frank Bräutigam <br />
<br />
Weitere Informationen unter http://swr.li/SWRExtra-70Jahre-Bundesgerichtshof <br />
<br />
Pressefotos zum Download auf ARD-Foto.de <br />
<br />
Newsletter &#8222;SWR vernetzt&#8220;: http://x.swr.de/s/swrvernetztnewsletter <br />
<br />
Pressekontakt: Sibylle Schreckenberger, Tel. 06131 929 32755, sibylle.schreckenberger@SWR.de <br />
<br />
 <br />
<br />
<br />
<br />
<br />
</p>
				
				
				<p class="news_disclamer_long">Original-Content von: SWR &#8211; Südwestrundfunk, übermittelt durch <a href="https://www.presseportal.de/pm/7169/4712576" target="_blank" rel="noopener noreferrer">news aktuell</a></p>
				
				<p>Der Beitrag <a href="https://www.top-news.at/2020/09/21/swr-extra-70-jahre-bundesgerichtshof-und-bundesanwaltschaft/">SWR Extra: 70 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.top-news.at">TOP News Österreich - Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt</a>.</p>
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		<title>Volkswagen-Abgasskandal: Nächstes Urteil zu EA288 &#8211; Gesamtlaufleistung mit 350.000 Kilometern angesetzt</title>
		<link>https://www.top-news.at/2020/09/21/volkswagen-abgasskandal-naechstes-urteil-zu-ea288-gesamtlaufleistung-mit-350-000-kilometern-angesetzt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2020 11:16:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<div style="margin-bottom:20px;"><img width="6016" height="4000" src="https://www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_14.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_14.jpg?w=6016&amp;ssl=1 6016w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_14.jpg?resize=300%2C199&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_14.jpg?resize=768%2C511&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_14.jpg?resize=1024%2C681&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_14.jpg?resize=450%2C300&amp;ssl=1 450w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_14.jpg?w=2340&amp;ssl=1 2340w, https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_14.jpg?w=3510&amp;ssl=1 3510w" sizes="auto, (max-width: 6016px) 100vw, 6016px" data-attachment-id="100" data-permalink="https://www.top-news.at/wirtschaft_14/" data-orig-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_14.jpg?fit=6016%2C4000&amp;ssl=1" data-orig-size="6016,4000" data-comments-opened="1" data-image-meta="{&quot;aperture&quot;:&quot;0&quot;,&quot;credit&quot;:&quot;&quot;,&quot;camera&quot;:&quot;&quot;,&quot;caption&quot;:&quot;&quot;,&quot;created_timestamp&quot;:&quot;0&quot;,&quot;copyright&quot;:&quot;&quot;,&quot;focal_length&quot;:&quot;0&quot;,&quot;iso&quot;:&quot;0&quot;,&quot;shutter_speed&quot;:&quot;0&quot;,&quot;title&quot;:&quot;&quot;,&quot;orientation&quot;:&quot;0&quot;}" data-image-title="wirtschaft_14" data-image-description="" data-image-caption="" data-medium-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_14.jpg?fit=300%2C199&amp;ssl=1" data-large-file="https://i0.wp.com/www.top-news.at/wp-content/uploads/2019/02/wirtschaft_14.jpg?fit=1024%2C681&amp;ssl=1" /></div>
<p>Mönchengladbach (ots) &#8211; Das Landgericht Darmstadt hat einem geschädigten Verbraucher für einen Skoda Octavia 2.0l TDI mit 150 PS Schadensersatz zugesprochen. Das Besondere daran ist, dass das Gericht die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs bei 350.000 Kilometern ansetzt und damit die Nutzungsentschädigung reduziert. In der Folge fällt der Schadensersatz höher aus und erreicht durch die Verzinsung annähernd [&#8230;]</p>
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				<p class="news_newstext">Mönchengladbach (ots) &#8211; Das Landgericht Darmstadt hat einem geschädigten Verbraucher für einen Skoda Octavia 2.0l TDI mit 150 PS Schadensersatz zugesprochen. Das Besondere daran ist, dass das Gericht die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs bei 350.000 Kilometern ansetzt und damit die Nutzungsentschädigung reduziert. In der Folge fällt der Schadensersatz höher aus und erreicht durch die Verzinsung annähernd den Kaufpreis. <br />
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 Es ist das nächst stark verbraucherfreundliche Urteil im Abgasskandal Dieselgate 2.0, der sich um den Volkswagen-Dieselmotor EA 288 dreht. Das Landgericht Darmstadt (Urteil vom 29.06.2020, Az.: 13 0 88/20) hat einem geschädigten Verbraucher für einen Skoda Octavia 2.0l TDI mit 150 PS Schadensersatz in Höhe von 20.770 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. April 2020 zugesprochen. Bei Schluss der mündlichen Verhandlung wies das streitgegenständliche Fahrzeug mit dem Motor des Typs EA288 und Abgasnorm Euro 6 einen Kilometerstand von 49.978 Kilometer auf, für die sich der Verbraucher eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss.  <br />
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 &#8222;Das Besondere daran ist, dass das Gericht die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs bei 350.000 Kilometern ansetzt und damit die Nutzungsentschädigung reduziert. In der Folge fällt der Schadensersatz höher aus. Der Kaufpreis im Januar 2017 betrug für den Neuwagen 24.230 Euro, sodass der Schadensersatz von 20.770 Euro nebst fünf Zinsen dem ursprünglichen Kaufpreis sehr nahekommt. Der geschädigte Verbraucher hat damit den Wagen annähernd kostenlos genutzt&#8220;, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de (http://www.hartung-rechtsanwaelte.de)). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als &#8222;Dieselanwalt&#8220; der ersten Stunde.  <br />
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 Das Landgericht Darmstadt folgt der allgemeinen Argumentation im Diesel-Abgasskandal. Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mit einem sogenannten Thermofenster ausgestattet Dieses hat zur Folge, dass die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen zurückgefahren und ein abweichender Stickoxidausstoß erzielt wird. Eine signifikante Reduktion wird dabei jedenfalls bei einer Temperatur von fünf Grad Celsius erreicht. Das Gericht schreibt: &#8222;Der Kläger hat schlüssig vorgetragen, dass die Beklagte ihm in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einen Schaden zugefügt hat, indem sie einen Motor herstellte, der über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt und daher gesetzeswidrig ist. Die Verwendung der Software zur Optimierung des Stickoxidausstoßes im Prüfstand stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Klagepartei dar. Die schädigende Handlung der Beklagten war das lnverkehrbringen von Dieselmotoren unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Programmierung der Software.&#8220;  <br />
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 Für den Rechtsanwalt ist daher klar: &#8222;Das Gericht hat einmal mehr klargestellt, dass auch der EA288 mitten im Dieselskandal steht. Die Volkswagen AG als Herstellerin wird immer öfter im Dieselgate 2.0 für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung verurteilt. Käufer müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen, sondern können eben auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!&#8220;  <br />
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 Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr wahrscheinlich vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 (http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288) frei zugänglich. &#8222;Beim Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen Millionen Fahrzeugen. Motoren mit dem Kürzel EA 288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen&#8220;, stellt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.  <br />
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Pressekontakt: <br />
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Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Dr. Gerrit W. Hartung<br />
Humboldtstraße 63<br />
41061 Mönchengladbach<br />
Telefon: 02161 68456-0<br />
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de<br />
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de<br />
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