Köstinger: Kurzarbeit ist überlebensnotwendige Maßnahme für Tourismus

Kurzarbeit statt Kündigung – Bundesregierung weitet Kurzarbeit aus, um Arbeitsplätze während Lockdown zu sichern

Wien (OTS) – “Kurzarbeit statt Kündigungen – das ist unser Ziel! Darum wird das wichtige Instrument der Kurzarbeit ausgeweitet, um während des zweiten Lockdowns so viele Arbeitsplätze wie möglich zu sichern. Gerade für den Tourismus handelt es sich um eine überlebensnotwendige Maßnahme. Alleine in diesem Bereich konnten dank der Kurzarbeit bisher fast 100.000 Jobs gesichert werden. Da Hotellerie, Gastronomie, Freizeit- und Veranstaltungswirtschaft in den kommenden Wochen leider schließen müssen, ist die Kurzarbeit für den Tourismus wichtiger denn je”, betont Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. “Ich bedanke mich bei Arbeitsministerin Christine Aschbacher, die heute mit den Sozialpartnern die konkreten Rahmenbedingungen vereinbart hat.”

Seit 1. Oktober 2020 kann die Kurzarbeit für maximal sechs Monate beantragt werden. Die zwischen Bundesregierung und Sozialpartnern erzielte Ausweitung sieht vor, dass Beschäftigte in Kurzarbeit weiterhin 80 bis 90 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten. Die ausgefallenen Arbeitsstunden können für Weiterbildungen genutzt werden. Die Weiterbildungskosten werden zu 60 Prozent vom AMS gefördert. Die derzeit vorgesehene Arbeitsleistung von 30 Prozent kann z.B. für Gastronomie, Tourismus oder Freizeitwirtschaft im November auf null Prozent reduziert werden. Voraussetzung für Kurzarbeit im November ist, dass seit 1. Oktober ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Das verbesserte Modell der Kurzarbeit kann im Lauf des Novembers auch rückwirkend für Start mit 1.11. beantragt werden. Für bereits beantragte Kurzarbeit braucht es keinen neuerlichen Antrag.

“Die Verbesserung der Kurzarbeit ist das notwendige Instrument, um die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern. Entscheidend ist, dass die Antragsstellung unkompliziert funktioniert und die Betroffenen innerhalb weniger Tage Rückmeldung erhalten”, so Köstinger. “Zudem wird auch mit der Umsatz-Entschädigung die richtige Maßnahme gesetzt, um die Unternehmerinnen und Unternehmer zusätzlich zu entlasten.”

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Daniel Kosak
Pressesprecher der Frau Bundesministerin
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