Stellungnahme des Senats 2 des Presserates anlässlich des Schulattentats in Graz am BORG Dreierschützengasse
Der Senat 2 des Presserats hat in einigen konkreten Fällen zur Berichterstattung über das Schulattentat in Graz im Juni 2025 Verfahren eingeleitet und mehrere Hinweise ausgesprochen (geringfügige Verstöße gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse). Darüber hinaus nimmt er das Attentat zum Anlass, einige GRUNDSÄTZLICHE ASPEKTE DER BERICHTERSTATTUNG zu einer derart schrecklichen Tat hervorzuheben.
OPFERSCHUTZ:
Der Senat betont, dass der Opferschutz bei einem School-Shooting an erster Stelle stehen muss. Gerade!-->…