Vogl: Regierungsparteien bestätigen selbst, dass Generalsekretären der Regierung die rechtliche Grundlage fehlt

Wien (OTS/SK) – Der Budgetausschuss des Nationalrats diskutierte heute die Budgetbegleitgesetze. Eines davon, nämlich das Ausschreibungsgesetz, hat mit dem Budget wenig zu tun. Damit wollen die Regierungsparteien gesetzlich festschreiben, dass die neuen Generalsekretäre – gegen jede Regel für den Bundesdienst – nicht ausgeschrieben werden müssen. SPÖ-Abgeordneter Markus Vogl spricht von einer „kompletten Selbstaufgabe der Parlamentarier der Regierungsparteien“. Hier werde eine politische Funktion etabliert mit Durchgriffs- und Weisungsrecht auf den gesamten Beamtenapparat -zugleich sind diese Generalsekretäre jeder Kontrolle entzogen. ****

Vogl: „Für die Politkommissare der Regierung Kurz-Strache gelten keinerlei Qualifikationserfordernisse, ihr Verantwortungsbereich ist völlig unbestimmt, außer natürlich, dass sie allen SektionsleiterInnen und alle Bediensteten in den Ministerien unmittelbar vorgesetzt sind.“ Als besonderes Zuckerl können sie jederzeit auf Antrag in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen werden, erläutert Vogl.

Zugleich sieht Vogl in der der Tatsache, dass die Regierungsparteien die Nicht-Ausschreibungspflicht jetzt nachträglich normieren wollen, klar bestätigt, dass der derzeitige Zustand rechtswidrig ist. „Jeder einzelne Generalsekretär, der ohne Ausschreibung eingesetzt wurde, übt dieses Amt ohne rechtliche Grundlage aus.“

Dabei sticht Sozialministerin Hartinger-Klein ganz besonders heraus, die vor zwei Tagen ihre Generalsekretärin – ebenfalls ohne Ausschreibung – eingesetzt hat. Dazu Vogl: „Die Sozialministerin kann sich nicht einmal mehr sich darauf ausreden, dass sie es nicht gewusst hat. Denn es wurde diese Woche eine Anzeige auf Amtsmissbrauch gegen einen ihrer Regierungskollegen eingebracht. Trotzdem hat sie nun Fakten geschaffen.“ (Schluss) up/wf

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