EANS-Hauptversammlung: C-QUADRAT Investment AG / Einberufung zurHauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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06.04.2018

C-QUADRAT Investment AG
Einladung
zu der am 4. Mai 2018 um 11 Uhr am Sitz der Gesellschaft, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien stattfindenden

32. (ordentlichen) Hauptversammlung der C-QUADRAT Investment AG (ISIN AT0000613005)
Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und konsolidiertem Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2017, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 24.04.2018 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 30.04.2018 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

* per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.;

* per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.;

* per SWIFT an die Adresse BKAUATWW3AGM, Message Type MT599 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000613005).

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code);

* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;

* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000613005;

* Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung des Depots;

* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (24.04.2018) beziehen und wird nur in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre deren Anteil einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 13.04.2018 der Gesellschaft per Post an der Adresse C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A., Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, oder per Email an rechtsabteilung@c-quadrat.com [rechtsabteilung@c-quadrat.com] zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteil einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 24.04.2018 der Gesellschaft entweder per Post an C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A., Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A., zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind spätestens ab 13.04.2018 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.com/Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die nachfolgenden Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung, insbesondere ein Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, stehen spätestens ab 13.04.2018 im Internet unter www.c-quadrat.com/Investor Relations/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung:

* Jahresabschluss 2017 samt Lagebericht;

* konsolidierter Corporate Governance Bericht 2017;

* Konzernabschluss 2017 samt Konzernlagebericht;

* Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017;

* Geschäftsbericht 2017;

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 6. (inkl. Vorschlag für die Gewinnverwendung);

* diese Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 02.05.2018, bis 12 Uhr ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen einzulangen:

Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.; per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer:
+43/1/51566-359, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.

Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht) wird auf Verlangen zugesandt und ist spätestens ab 13.04.2018 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.com/Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des Vorstands bzw die Mitglieder des Aufsichtsrates eine ihr/ihnen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 4.363.200 nennwertlose Stückaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 4.363.200 Stück.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung und eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:30 Uhr.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit, sofern diese nicht bereits an die Gesellschaft übermittelt wurde.

Wien, im April 2018 Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc

Emittent: C-QUADRAT Investment AG
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Telefon: +43 1 515 66-0
FAX: +43 1 515 66-159
Email: c-quadrat@investmentfonds.at
WWW: www.c-quadrat.com
ISIN: AT0000613005
Indizes:
Börsen: Frankfurt, Wien
Sprache: Deutsch

Mag. Andreas Wimmer
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
E-Mail: a.wimmer@investmentfonds.at
www.c-quadrat.com

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