COBIN claims begrüßt EU-Sammelklagen-Vorstoß ausdrücklich

Sammelklagen sollen auch für KMU möglich sein / „Aussitzen“ eines Skandals lohnt sich nicht mehr / Transparenz: COBIN claims geht nun mit gutem Beispiel voran

Wien (OTS) – „Der medial transportiere Vorstoß von EU-Justizkommissarin Vera Jourova zur Schaffung eines unionsweit einheitlichen Sammelklage-System geht in die richtige Richtung und würde Sammel-Verfahren vermutlich deutlich verbilligen. Die Regelungen sollten aber nicht nur Konsumenten, sondern auch KMU und Selbstständige betreffen. Vor diesem Hintergrund ist es einmal mehr nur verwunderlich, dass sich manche Vertreter der Wirtschaft mit Händen und Füßen gegen die Einführung eines modernen Sammelklagen-Systems wehren – vor allem in Hinblick auf Kartellschäden, die meist im B2B-Bereich anzutreffen sind!“, sagen Mag. Oliver Jaindl, Obmann von COBIN claims und Geschäftsführer von www.dieselklage.at /COBIN Litigation A GmbH und Dr. Manfred Biegler, Vorstand bei COBIN claims.

Folgende rechtspolitischen Eckpunkte sind festzuhalten:

• Verbilligung: Da der Vorschlag über das deutsche Musterfeststellungsverfahren hinauszugehen scheint, ist eine deutliche Verbilligung der Verfahren denkbar, da die verjährungsunterbrechende Wirkung alle Geschädigten betreffen könnte und nicht nur jenen geringen Teil, der bei einem Massenschaden auch tatsächlich aktiv wird. Zumal die „Sammlung von Geschädigten“ sodann ganz entfallen könnte, würden dies jedenfalls die kostenintensive vorprozessuale Phase entfallen lassen. Da künftig via neuem Sammelklagen-System auch die Gerichtsgebühren deutlich sinken könnten und es auch denkbar ist, dass andere Kosten (Anwälte, Gutachter) nicht mehr in diesem Ausmaß anfallen wie heute, gleichzeitig aber für die gesamte Gruppe der Geschädigten prozessiert werden würde, könnte die Quote des Erfolghonorars der Prozessfinanzierer deutlich reduziert werden. Die Rechtsanwälte und COBIN claims-Beiräte Dr. Benedikt Wallner und Mag. Eric Breiteneder, die zahlreiche Prozssfinanzierungen verhandelt und federführend an der Aktion www.dieselklage.at mitgearbeitet haben, schätzen, dass die Quote bei sehr großen Schadensfällen künftig auf „15 bis 20“ Prozent sinken könnte statt der heute üblichen 30 bis 40 Prozent am erstrittenen Betrag.

• Effizienz: Es ist weiters zu erwarten, dass Verfahren im neuen System organisatorisch effizienter ablaufen werden oder sich Schädiger veranlasst sehen, Betroffenen rascher außergerichtlich Kompensation anzubieten, weil eine Verzögerung der Lösung nicht, wie derzeit noch, dazu führt, dass ein Großteil der Ansprüche verjährt und damit mangels Durchsetzbarkeit, kein Problem mehr für den Schädiger darstellen. Das „Aussitzen“ eines Skandals lohnt sich somit künftig nicht mehr.

• Gemeinnützigkeit/keine Gewinnorientierung: Daher sind Organisationen wie COBIN claims (auch in anderen EU-Ländern) nötiger denn je, die auf NICHT GEWINNORINTIERTER Basis Sammelverfahren organisieren UND NUR DANN gewerbliche Unternehmen zur Unterstützung hinzuziehen, wenn dies unumgänglich ist (anzumerken ist, dass der Vorstand von COBIN claims bisher ehrenamtlich gearbeitet hat).

• Transparenz: Aus diesem Grund ist klar, dass sich die EU von derartigen Organisationen Transparenz wünscht. COBIN claims geht hier mit gutem Beispiel voran und wird noch heuer auf der Homepage die Finanzierung des Vereins offengelegen. Dies könnte etwa mit einer quartalsweise veröffentlichen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geschehen, bis die genauen Anforderungen durch den EU-Gesetzgeber bekannt gegeben werden.

• Selbstständige/KMU: KMU und Selbstständige leiden üblicherweise ähnlich wie Konsumenten unter dem Ungleichgewicht an wirtschaftlicher Macht gegenüber Großkonzernen. Daher sind sie im Sinne eines erweiterten Konsumentenbegriffs ebenfalls in den Schutzbereich neuer prozessualer Sammelklagen-Systeme einzubeziehen. Diesen Weg geht die EU bereits, da man etwa bei Kartellschäden mehr „private enforcement“, also die zivilrechtliche Eintreibung von Kartellschäden durch Betroffene, wünscht. Die meisten Kartelle betreffen Unternehmen, die Marktmacht zuungunsten anderer (kleinerer) Unternehmen missbrauchen!

• „Gierige Anwälte“, Kostenschinderei: Das Schreckensszenario einer „Sammelklags-Industrie a la USA“ mit „gierigen Anwälten“, das manche Wirtschafts-Vertreter malen, ist für Österreich bzw. bzgl. der Tätigkeit von COBIN claims heute schon absurd und es wird auch absurd bleiben: „Diese Diskussion wird meist ohne Hinweis auf das grundlegend unterschiedliche Verständnis des Ziels solcher Verfahren in den USA geführt. In den USA geht es nicht vorrangig darum, den Schaden der Geschädigten auszugleichen sondern die Schädiger abzustrafen, sodass diese ein Verhalten, das viele Menschen geschädigt hat, in Zukunft unterlassen. In Europa geht es hingegen darum, Geschädigten, die durch eine gleichartige, schädigende Handlungen eines Schädigers betroffen sind, den Zugang zum Recht und Ersatz ihres Schadens zu ermöglichen. Individualverfahren können sich die meisten der Betroffenen gerade in komplexen Fällen, wie etwa VW, nicht leisten, sodass kosteneffiziente Modelle, wie etwa jenes von dieselklage.at, oft der einzige, derzeit mögliche Weg sind, das geschehene Unrecht nicht einfach hinnehmen zu müssen“, meint Eric Breiteneder, Vorsitzender des Anwaltsbeirats von COBIN claims. Anwälte rechnen ihr Honorar nach einem gesetzlichen Tarif ab (oder DARUNTER, wie etwa in den COBIN claims-Sammelaktionen Wienwert, Lebensversicherungen, Frankenkredite, www.dieselklage.at usw.!). Von einer übermäßigen Bereicherung kann bei einem gesetzlich festgelegten Höchsttarif bzw. (in realita) einer Abrechnung UNTER dem Tarif wohl kaum gesprochen werden, weil es ja gerade der Sinn einer Organisation wie COBIN claims ist, durch einen Mengen-Effekt Kostenvorteile für Teilnehmer an Sammelaktionen zu erzielen. COBIN claims hat dies bewiesen, da zum Beispiel Privatbeteiligten-Anschlüsse an Strafverfahren wie Wienwert oder früher VW, rechtliche Prüfungen von CHF-Krediten oder Lebensversicherungen, Mehrwertberechnungen von Lebensversicherungs-Rücktritten usw. in etwa zu einem Drittel des Regulär-Preises Betroffenen ermöglicht werden bzw. der prozessfinanzierte Lebensversicherungs-Rücktritt um ein Viertel günstiger kommt als andere entsprechende Angebote. „Vor einer Klagsindustrie zu warnen ist Unsinn“, gibt Wallner zu bedenken:
„Industrien entstehen immer dort, wo es Bedarf nach ihren Gütern gibt, das sollte die Industrie eigentlich wissen. Eine Klage ist noch kein Urteil, und mangels punitive damages (Strafschadenersatz, Anm.) in Europa ist das Anreizsystem hier weit geringer. Aber wenn ein Konzern große Schäden angerichtet hat, soll er nicht nur deswegen davonkommen, weil es kein Instrument gibt, ihn zur Rechenschaft zu ziehen.“

Mag. Oliver Jaindl (Obmann)
Tel.: +43 / 1 / 376 00 31

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