Kritik an EU-Kommission – Entwurf zu Acrylamid Guidelines für WKÖ-Pulker „mangelhaft“

Zahlreiche unklare Regelungen stellen tausende Betriebe und staatliche Verwaltung vor große Rechtsunsicherheit

Wien (OTS) – Der Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Mario Pulker, lässt kein gutes Haar am aktuellen Entwurf der Guidelines zur Acrylamidverordnung – der sogenannten „Pommes-Verordnung“ – der EU Kommission, die morgen Mittwoch in Kraft tritt: „Die Guidelines hätten wesentliche Abgrenzungsfragen hinsichtlich des Anwendungsbereiches und weitere unklare Punkte klären sollen. Die Kommission ist uns trotz wiederholter Urgenz – auch über die europäischen Verbände – mehrere Monate lang konkrete Ergebnisse schuldig geblieben und setzt uns jetzt alibihaft einen unzureichend redigierten Text vor, der wieder nicht in Stande ist, die bestehenden Unklarheiten aufzulösen.“

Einen positiven Aspekt kann Pulker dem Entwurf allerdings abgewinnen: „Gemäß Entwurf muss der Nachweis der Minimierungsmaßnahmen auf betrieblicher Ebene nicht gesondert dokumentiert werden. Nachdem viele Punkte der Verordnung schon jetzt dem Küchenalltag bzw. den Hygieneleitlinien entsprechen, wird sich der Adaptierungsbedarf in Österreich zum Glück in Grenzen halten.“

Der Fachverband Gastronomie hat seit dem ersten Entwurf vor über einem Jahr kritisiert, dass die Verordnung zahlreiche unklare Regelungen enthält. In einem Hearing im EU-Parlament Ende September, das auf Initiative des Fachverbands zustande gekommen ist, hat die Kommission zugesagt, alle Unzulänglichkeiten durch die Herausgabe von Guidelines zu klären. Der aktuelle Entwurf wird diesem Anspruch leider nicht gerecht. „Die Kommission ist offenbar mit der eigenen Verordnung überfordert. Die staatliche Verwaltung und tausende Betriebe stellt dies vor große Rechtsunsicherheit. Wir hoffen deshalb, dass es hier noch zu Verbesserungen kommt“, zeigt sich Pulker vorsichtig optimistisch.

Die größten Neuerungen ergeben sich auf Ebene der zentral belieferten Restaurant- und Fastfoodketten. Diese müssen zukünftig auf zentraler Ebene Proben nehmen, um sicherzustellen, dass der Acrylamidgehalt in betroffenen Speisen (z.B. Pommes und Brot) die Grenzwerte nicht überschreitet.

Die Begutachtung des ursprünglich bis Mitte Jänner zugesagten Guideline Dokuments läuft noch bis zum 13. April, während die Verordnung selbst mit 11. April in Kraft tritt. Mit fertigen Guidelines ist daher realistischer Weise nicht vor Anfang Mai zu rechnen. (PWK251/ES)

Fachverband Gastronomie
Dr.iur Thomas Wolf
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