AK: Konsumentenrechtlicher Vorschlag der EU „Schritt in richtige Richtung“

Wien (OTS) – Der Vorschlag der EU-Kommission zur besseren Rechtsdurchsetzung ist „ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Die AK lehnt aber eine Einschränkung des Rücktrittsrechts bei Onlinekäufen strikt ab.

Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge zu einem „New Deal for Consumers“ vorgelegt. Dabei soll hauptsächlich die Rechtsdurchsetzung bei Verstößen von Unternehmen gegen EU-Konsumentenschutzbestimmungen gestärkt werden. Wird etwa in einem von der AK geführten Verbandsklagsverfahren festgestellt, dass eine Preiserhöhung eines Unternehmens unzulässig war, kann auch gleichzeitig dem Unternehmen eine Beseitigungs- oder Entschädigungsanordnung auferlegt werden, ohne dass man in einem zweiten Verfahren diese Ansprüche extra geltend machen muss. In Fällen von unfairen Geschäftspraktiken, etwa bei aggressiver Werbung, sollen Betroffene direkt Rechte erhalten – etwa das Recht, einen Vertrag beenden zu können.

Wesentlich ist auch, dass eine Unterlassungsklage nun die Verjährung hemmt – das war in der Vergangenheit häufiges Problem bei Massenschäden. „Allerdings ist der Anwendungsbereich eingeschränkt und würde wohl nicht alle Fälle abdecken“, beklagt Zgubic. „Für einen wirksamen Rechtsschutz soll es keine Einschränkungen in Bezug auf die Art des Verfahrens noch auf bestimmte Richtlinien geben. Die detaillierten Auswirkungen dieser Vorschläge, insbesondere welche Lücken es gibt, werden wir noch genau-er prüfen.“

Ein anderer Vorschlag der Kommission soll das Rücktrittsrecht bei Onlinekäufen deutlich verschlechtern: So soll der Onlinehändler ein Rücktrittsrecht verweigern können, wenn er der Ansicht ist, dass die Ware mehr genutzt wurde als nötig. „Das bringt massive Rechtsunsicherheit“, kritisiert Zgubic. „Denn wie soll eine Konsumentin oder ein Konsument beweisen, dass sie oder er die Ware vor der Rücksendung nur geprüft und nicht darüber hinaus genutzt hat, etwa ein Kleidungsstück.“ Es gibt auch keine Zahlen für allfällige Missbräuche seitens KonsumentInnen, die dies untermauern würden. „Wir sind klar gegen eine Einschränkung des gesetzlichen Rücktrittsrechts bei Onlinekäufen“, betont Zgubic, „diese geplante Regelung würde in der Praxis zu vielen Problemen zu Lasten der Konsumenten führen.“

Erfreulich: Es soll ebenfalls mehr Informationspflichten auch für Online-Vermittlungsplattformen geben, etwa über die Kriterien der Reihung von Suchergebnissen sowie ob der Anbieter ein Händler oder eine Privatperson ist und welche Konsumentenschutzbestimmungen gelten.

Arbeiterkammer Wien
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