Lohndumping 2, AK Klein: „Kein kostengünstiger Freibrief für Lohndumping und Co.“

Regierung plant „gründliche Überarbeitung“ des Kumulationsprinzips

Wien (OTS) – Eine große Baufirma neppt über Jahre hinweg Arbeiter, Sozialversicherung und die Finanz durch Lohn- und Sozialdumping. Und auch Ismael V. und seine Kollegen kämpfen mithilfe der AK noch immer um ausständigen Lohn. Hier geht es oft um dutzende Betroffene. Fällt das sogenannte „Kumulationsprinzip“ könnten diese Betriebe jedoch nur eine Geldstrafe für einen einzigen Verstoß erhalten. Die Regierung plant eine „grundlegende Überarbeitung“ des Kumulationsprinzips. Über eine Reduktion in Härtefällen ist die AK durchaus gesprächsbereit. Es gibt auch bereits eine Sozialpartnereinigung in diesem Sinne. AK Direktor Christoph Klein: „Es darf aber nicht sein, dass sich Unternehmen, die sich durch systematische Gesetzesverletzungen einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen, mit einem Griff in die Portokasse freikaufen können.“

„Noch ist das Verwaltungsstrafrecht Garant dafür, dass die Zahl der von Verstößen betroffenen ArbeitnehmerInnen – und damit indirekt auch das Ausmaß des durch das illegale Verhalten erzielten Gewinns – auch Basis für die Bemessung der Strafhöhe ist“, sagt AK Direktor Christoph Klein. “Kumulation“ heißt daher am Arbeitsplatz: Die Strafhöhe wird mit der Anzahl der von den Rechtsverletzungen betroffenen ArbeitnehmerInnen multipliziert. Macht ein größerer Betrieb zum Beispiel hohe illegale Gewinne, indem er systematisch den Kollektivvertragslohn unterschreitet (Lohndumping), riskiert er eine hohe Strafsumme, weil die Anzahl der geschädigten ArbeitnehmerInnen entscheidend ist.

Mit einem Wegfall des Kumulationsprinzips würden den einschlägigen Gesetzesmaterien etwa für Arbeitszeit, ArbeitnehmerInnenschutz oder Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung die Zähne gezogen. „Die Folge: Ein kostengünstiger Freibrief für alle unlauteren Unternehmen und eine Ohrfeige für alle Unternehmen, die den Rechtsstaat ernst nehmen. Eine ,All-inclusive‘-Strafe kann weder im Interesse der Wirtschaft, des Rechtsstaates noch der durch die Gesetze geschützten ArbeitnehmerInnen sein“, erklärt Klein.

Laut einer Studie ist für 70 Prozent der österreichischen Unternehmen die Vermeidung von Verwaltungsstrafen eine wichtige Motivation für den ArbeitnehmerInnenschutz. Fällt die Kumulation, fehlt die Abschreckung.

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